Resturlaub- und Überstundenabbau bei Kündigung

21. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
teck00x
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub- und Überstundenabbau bei Kündigung

Hallo zusammen,

ich benötige einmal eine genaue Information darüber, wie mit Überstunden und Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses umgegangen werden darf? Ich plane aktuell, meine derzeitige Arbeit zum 31.12. zu kündigen. Ich möchte aber vorher noch meinen Urlaubsanspruch und meine Überstunden abbauen. Habe ich ein Anspruch darauf dies zu tun oder kann mir dies mein Arbeitgeber verweigern und mir eine Auszahlung dieser Leistungen aufzwingen?

Ich möchte mir die Überstunden und Urlaubstage nicht auszahlen lassen weil mir zum einen die Abzüge zu hoch sind zum anderen ist mir Freizeit und Erholungszeit wichtiger, bevor ich in meine neue Tätigkeit antrete.

Ich bitte um rechtlich standfeste Hinweise, mit denen ich ggf. bei meinem Arbeitgeber argumentieren kann.

Danke!!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Eine Wahlleistung ist das nicht. Das heißt du kannst nicht aus freien Stücken bestimmen, ob du Freizeit bekommst oder Geld. Urlaub kann aus betrieblichen Gründen verweigert werden. Ähnlich ist es mit dem Ausgleich von Überstunden, vorausgesetzt es handelt sich tatsächlich um Überstunden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
teck00x
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, Urlaub steht mir ja pro Jahr zur Erholung zu, daher bin ich schon der Meinung, dass ich bis zum Jahresende ein Recht darauf habe, meinen Urlaub für das laufende Jahr in Anspruch zu nehmen, zumal es bei uns üblich ist, dass kein Resturlaub mit in das neue Jahr genommen werden darf.
Bei meinen Überstunden handelt es sich um dokumentierte echte Überstunden. Für diese habe ich im laufenden Jahr auch Freizeit (über 70 Stunden) geopfert. Somit bin ich auch hier der Meinung, dass mir diese Zeit als Freizeit zusteht. Was bringt es mir, wenn ich das ausbezahlt bekomme, und 50 - 60 % an Abzügen habe?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Für Urlaub und Überstunden gelten die gleichen Grundsätze wie ohne die Kündigung. Wie das im Hinblick auf die Überstunden ist, dürfte betrieblich oder durch einen Tarifvertrag geregelt sein. Da kann man jetzt nichts konkretes zu sagen. Urlaub muss man halt beantragen und er muss genehmigt werden. Verweigert werden kann die Genehmigung wegen betrieblicher Gründe oder entgegenstehender Wünsche anderer AN.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.979 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen