Resturlaub beim Aufhebungsvertrag

20. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
go447472-23
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Resturlaub beim Aufhebungsvertrag

Guten Tag liebe 123-Recht Com,

ich hätte mal ein-zwei Fragen:

und zwar bin ich in einer Ausbildung (2tes Jahr) und war etwas über ein halbes Jahr krank geschrieben (Operationen keine Grippe!).
Das gefiel meiner Ausbilderin natürlich nicht (nachvollziehbar) was aber mit einem ziemlich Streit endete. Die Kammer, Schule, Arzt und das Arbeitsamt sind alle der Meinung das ich dort unbedingt weg soll. Da ich soviel bereits gefehlt habe solle ich im Sommer neu anfangen. Vom Arbeitsamt kriege ich Überbrückungsmaßnahmen (wieder Eingliederung und Co.)

Nun versucht mich meine Ausbilderin so billig wie möglich los zu werden.
Die 6 Wochen Lohnfortzahlung bevor ich ins Krankengeld ging will sie zB. auch nicht zahlen (Was sie mehrmals durch die Krankenkasse nun schriftlich erhalten hatte. Sprich das sie zahlen muss.).

Jedenfalls habe ich nun einen "Musteraufhebungsvertrag" vor mir liegen.

Dort werden mir alle restlichen Urlaubstage aberkannt. Dort steht zwar das mir der Resturlaub ausgezahlt wird, jedoch ohne Zahl. Bzw. mit 0. Ich habe dieses Jahr jedoch noch keinen einzigen Tag Urlaub genommen. Somit hätte ich einen Resturlaub von 24 Tagen. Frage ist nur ob mir das trotz Krankheit zusteht. Die Kammer meinte theoretisch ja. Praktisch gesehen ist das Verhandlungssache.
Nun die Frage was rechtlich gesehen richtig ist.
Wirklich mitleid habe ich nicht nachdem ich seit 3 Monaten auf meine 6 Wochen Ausbildungsvergütung warten muss.

Nun will sie ein medizinisches Gutachten haben, bevor sie mir diese 6 Wochen auszahlen möchte. Klar ist das ihr Recht, auch wenn ich nicht verstehe was das bringen soll.
Sie hat mehrmals Schreiben von der AOK bekommen und auch mündlich bestätigt bekommen das sie zahlen muss. Bei zahlreichen Fachärzten, Betriebsarzt und dem medizinischem Dienst war ich schon. Alle geben mir Recht.
Kann sie somit noch etwas anderes machen als mich zum Amtsarzt zu schicken? Der wird zwar das selbe wie alle anderen feststellen, jedoch will ich wissen was noch alles auf mich zu kommen könnte. Für mich, als nicht mehr zuhause lebender Azubi, sind 6 Wochen Gehalt halt mal einfach 2 Monate Miete. Hab ich mir natürlich leihen müssen und das wollen diejenigen auch verständlicherweise wieder.
Also was kann die noch machen um das in die Länge zu ziehen?

Ich muss unterschreiben das ich mich diesem Gutachten unterziehe. Wenn kann das nur noch der Amtsarzt machen oder?
Leider trau der Frau mittlerweile alles zu.

Und bevor jemand mit Harzt4 kommt: Nein mir steht Harzt 4 nicht zu! Ich war deshalb bereits beim Arbeitsamt. Wenn meine Chefin weiterhin nicht zahlt muss ich sie halt verklagen. Das würde ich gerne umgehen, jedoch ist meine Ausbilderin nicht gerade willig.

Vielen Danke im Voraus :D

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4 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Deine Ausbilderin steht das medizinische Gutachten überhaupt nicht zu. Einen Aufhebungsvertrag musst du nur unterschreiben, wenn du auch mit den Bedingungen einverstanden bist. Ich sehe auch nicht, welche Begutachtung du dich noch unterziehen musst. Also unterschreiben würde ich an deiner Stelle der Zeit gar nichts bei dieser Frau. Am schnellsten hilft dir vermutlich in deiner Situation, Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.

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#2
 Von 
go447472-23
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Deine Ausbilderin steht das medizinische Gutachten überhaupt nicht zu. Einen Aufhebungsvertrag musst du nur unterschreiben, wenn du auch mit den Bedingungen einverstanden bist. Ich sehe auch nicht, welche Begutachtung du dich noch unterziehen musst. Also unterschreiben würde ich an deiner Stelle der Zeit gar nichts bei dieser Frau. Am schnellsten hilft dir vermutlich in deiner Situation, Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.


Naja laut der Kammer darf sie das wenn es Anschein dafür gibt, dass es nicht stimmt was ich sage.
Sie verlangte halt von mir das ich den Betriebsarzt von der ärztlichen Schweigepflicht befreie
Was ich nicht getan habe
Ungeachtet dessen gab er mir jedoch recht
Die Krankschreibungen waren berechtigt.

Klage beim Arbeitsgericht darf ich nicht einlegen, da erst ein Schlichtungsantrag bei der Kammer eingereicht werden müsste. Warum auch immer.

Ich will ja einfach nur aus der Firma raus und mir dann einen Job suchen. Das Arbeitsamt und Co. sind ja schon dabei mir zu helfen. Allerdings kann ich nichts machen solange ich in dieser Firma bin... Daher der Aufhebungsvertrag.

Im Aufhebungsvertrag steht:

Zur Zeit geht die Krankenkasse davon aus, dass keine anrechenbaren Erkrankungen vorliegen. Im
Gegensatz dazu geht die Ausbildende davon aus, dass die (Folge-)Erkrankungen der
Auszubildenden seit dem Zusammenbruch (Zeit raus genommen) mit Krankenhausaufenthalt in
einem kausalen Zusammenhang stehen. So die Krankenkasse einen kausalen Zusammenhang
bestreitet, ist dieses durch ein medizinisches Gutachten zu klären. Sollte der Zusammenhang
nicht gegeben sein, wird die Ausbildungsvergütung für den Zeitraum (Zeit raus genommen) nachträglich abgerechnet

---

Und das bereitet mir etwas Kopfzerbrechen


-- Editiert von go447472-23 am 20.12.2016 17:51

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

//// Und das bereitet mir etwas Kopfzerbrechen

.... und riecht mächtig nach Rechtsberatung, die dieses Forum nicht leisten kann, noch darf.
Und wenn deine Ausbilderin deine Krankschreibung anzweifelt, kann sie dir den medizinischen Dienst der Krankenkassen auf den Hals hetzen, aber medizinische Gutachten über dich und deine Erkrankung stehen ihr in keinem Fall zu, da redet auch die Kammer Unsinn. Und der Betriebsarzt stellt fest, ob du arbeitsfähig bis oder nicht, das teilt er dem AG mit - du hast also richtig gehandelt, ihn nicht zu entbinden. Und wenn dein Ausbilder nicht gerade Arzt ist - was will er auch mit ärztlichen Gutachten??

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Wenn der AG keine Lohnfortzahlung leistet, hat die Krankenkasse Krankengeld zu zahlen (§49 Abs. 1 Nr.1 SGB V ). Das würde ich dort fordern und die sollen sich das wiederholen (§115 SGB X ).

Zitat (von go447472-23):
Somit hätte ich einen Resturlaub von 24 Tagen. Frage ist nur ob mir das trotz Krankheit
zusteht. Die Kammer meinte theoretisch ja. Praktisch gesehen ist das Verhandlungssache.


Ein Verzicht auf eine Urlaubsabgeltung von Teilen des gesetzlichen Mindesturlaubs ist mit einem Aufhebungsvertrag nicht möglich, da der Anspruch auf Abgeltung noch nicht entstanden ist.

-- Editiert von Retels am 21.12.2016 09:38

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