Resturlaub bei Arbeitgeberwechsel - muss mein alter Arbeitgeber diese auszahlen?

31. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
zaphod.beeblebrox
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub bei Arbeitgeberwechsel - muss mein alter Arbeitgeber diese auszahlen?

Hallo,
ich wechsele meinen Arbeitgeber zum 1.4.2010. Bei meinem alten Arbeitgeber habe ich meinen Resturlaub an den letzten drei Arbeitstagen (29.3.,30.3.,31.3.) genommen. In dieser Zeit war ich nun krank geschrieben. Deshalb habe ich nun noch drei Urlaubstage übrig, die ich nicht mehr nehmen kann. Zur Vollständigkeit: Beim alten Arbeitgeber hatte ich 30 Arbeitstage Urlaub. Als Arbeitstage zählen Montag bis Freitag.
Nun meine Frage: Verfallen die drei Urlaubstage oder muss mein alter Arbeitgeber diese Auszahlen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Falls es nicht doch noch eine Besonderheit zu beachten gibt, hast du m. E. Anspruch auf die Auszahlung dieser Urlaubstage:

§9 BUrlG regelt:

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

und §7 Abs.4 regelt dieses hier:

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

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