Resturlaub auszahlen lassen bei Ausbildungsende

23. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)
Resturlaub auszahlen lassen bei Ausbildungsende

Ich beende am 31.08.2011 meine Ausbildung und habe noch 30 Tage Resturlaub, welchen ich nicht mehr nehmen kann. Muss mir mein Arbeitgeber den Resturlaub auszahlen? Und wenn ja, gibt's ein Gesetz dafür?

Grüße
eiinzelton

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Den Urlaub kannst Du doch jetzt nehmen, oder?

wirdwerden

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10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Leider nicht, denn ich habe am 23.08.2011 Prüfung und bis dahin muss ich Arbeit und auf einmal kann ich den nicht nehmen.

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14x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Laut [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html]§7 Abs. 4 BUrlG [/URL] muss mir mein Arbeigeber doch den Resturlaub auszahlen, oder?

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"Ich => :pc: "

7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Laut §7 Abs. 4 BUrlG muss mir mein Arbeigeber doch den Resturlaub auszahlen, oder? <hr size=1 noshade>


So ist es. Und die entsprechende Gesetzesgrundlage gleich selber gefunden, wunderbar.
Einen neuen Arbeitsplatz ab September haben Sie bereits?



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-- Editiert am 23.07.2011 17:09

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Leider noch nicht. Suche bereits eine Arbeitsstelle.

Der Gesetzestext bezieht sich auch auf Auszubildende?


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"Ich => :pc: "

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ja, das BurlG gilt auch für Auszubildende.

quote:
Leider noch nicht. Suche bereits eine Arbeitsstelle.


Dann werden Sie von der Auszahlung kaum was haben, wenn bis dahin kein Job gefunden wurde. Die Bezugszeit des Alg1 würde sich in dem Fall um die 30 Tage Urlaubsabgeltung nach hinten verschieben.

Der Ausbildungsbetrieb wird Sie definitiv nicht übernehmen?
Haben Sie sich bereits arbeitssuchend bei der AfA gemeldet?

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

quote:
Dann werden Sie von der Auszahlung kaum was haben, wenn bis dahin kein Job gefunden wurde. Die Bezugszeit des Alg1 würde sich in dem Fall um die 30 Tage Urlaubsabgeltung nach hinten verschieben.
Was ist damit gemeint?

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Ich habe vor einiger Zeit bereits ein Schreiben an die Arbeitsagentur fertig gemacht, dass ich mich gern ab 01.09.2011 arbeitsuchend melden möchte und gern Unterlagen zum Beantragen von Leistungen haben will..
Bis jetzt keine Antwort.

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"Ich => :pc: "

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wenn Sie ab dem 1.9. bzw. eigentlich ab dem 24.8. arbeitslos sind, dann haben Sie Anspruch auf ALG1. Da aber der AG den Resturlaub auszahlt, ruht dieser Anspruch, bis die Auszahltage vorbei sind. Sie bekommen also nicht ALG1 und die Urlaubsabgeltung gleichzeitig.

§ 143 SGBIII

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/143.html

quote:
Bis jetzt keine Antwort.


Rufen Sie am besten gleich am Monatg dort mal an und fragen, ob Ihr Brief angekommen ist und wann ein erstes Beratungsgespräch stattfinden soll.

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Mein Ausbildungsvertrag geht bis 31.08.2011.

Habe erst mal eine Email hingeschrieben.
Werde dann anrufen am Montag.

Ich bedanke mich für Ihre Hilfe.

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"Ich => :pc: "

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Mein Ausbildungsvertrag geht bis 31.08.2011.


Schauen Sie mal genau bezüglich der Formulierung in den Ausbildungsvertrag. Das Datum wird eigentlich genommen, da der Ausbilder 3 Jahre vorher noch nicht weiss, an welchem Tag die Abschlussprüfung statt findet. Mit bestehen der Prüfung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ist die Ausbildung beendet. Wenn Ihnen also am 23.8. das Ergebnis übermittelt wird und Sie am 24.8. ganz normal zum Betrieb gehen und nicht heim geschickt werden, dann wird streng genommen ab diesem Datum ein unbefristeter Arbeitsvertrag von beiden Seiten eingegangen.

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Ah ok.

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