Resturlaub aus Ausbildung wird nicht auf Gesellenanstellung übertragen

9. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb469826-50
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub aus Ausbildung wird nicht auf Gesellenanstellung übertragen

Hallo. Ich habe folgendes Problem:

Ich habe am 30.06.2017 meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und die Gesellenprüfung bestanden. Ich wurde in meinem Ausbildungsbetrieb übernommen und hatte somit keine Zeitlücke zwischen Ausbildung und Festanstellung. Aus meiner Ausbildung habe ich noch 17 Tage Resturlaub und ca. 80 Überstunden übrig. Nachdem der Urlaub während der Ausbildung nie genehmigt wurde, wollte ich dann jetzt wenigstens einmal 2 Wochen Urlaub machen. Mein Chef ist allerdings der Meinung das der Urlaub aus der Ausbildung nicht als Geselle zählt und ich somit auch aktuell garkeinen Urlaubsanspruch mehr habe. Auf der Internetseite der IHK fand ich in einem Artikel genau das geschilderte Problem, mit der Aussage das der Urlaub aus der Ausbildung sehr wohl mit in das Angestelltenverhältnis übergeht, wenn es sich um den selben Betrieb handelt. Was ist nun richtig?
Desweiteren würde ich gerne wissen ob es rechtens ist, das ich erneut eine Probezeit von 3 Monaten durchlaufen muss. Es hat sich ja im Prinzip nichts geändert. Selbe Firma, selbe Arbeit usw.

Vielen Dank schon einmal für Antwort.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Was ist nun richtig? Das, was die IHK schreibt. Es fragt sich halt nur, ob Sie das Arbeitsgericht bemühen möchten - denn ohne werden Sie bei diesem Chef wohl nichts erreichen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

... und die Probezeit existiert nur auf dem Papier. Dein AG wird davon keinen Gebrauch machen können.

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