Restschuldversicherung zahlt nicht im Sterbefall wegen Behandlung, obwohl nur Nachsorgeuntersuchunge

7. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ben1488
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Restschuldversicherung zahlt nicht im Sterbefall wegen Behandlung, obwohl nur Nachsorgeuntersuchunge

Hallo, ich hoffe, hier bekomme ich Hilfe, da ich im Netz nichts dazu finden konnte.

Meine Eltern haben 2012 einen Kredit bei der Santander abgeschlossen. Da mein Vater 2008 an Krebs erkrankte, natürlich mit einer "sehr teuren" Restschuldversicherung. Nun ist mein Vater Ende 2013 verstorben. Meine Mutter hat schriftlich um Inanspruchnahme der Versicherung gebeten. Das wurde jedoch abgelehnt. Nun ging das ein paar mal hin und her und nun ist seit einigen Jahren nichts passiert. Meine Mutter wandte sich nun, leider etwas spät, an mich und bat um Hilfe. Die Anwälte haben damals auch nicht wirklich was erreicht. Weder ein positives , noch ein negatives (End-)Ergebnis.

Im Vertrag steht, dass der zu Versichernde 12 Monate vor Vertragsabschluss nicht wegen der Krankheit, die zum Tode führte, behandelt werden durfte.

Fakt ist, dass mein Vater von 2010 bis 2013 eigentlich "gesund" war. Natürlich musste er regelmäßig zu Nachsorgeuntersuchungen. Dürfen diese als Behandlung gezählt werden?

Ich hoffe, ihr habt ein paar Erfahrungen damit und könnt mir, wenn möglich auch mit Quellenangaben, helfen.

Bei der Volksbank (weiterer Kredit) war die Abwicklung übrigens problemlos. Und dieser Kredit wurde zu ähnlicher Zeit abgeschlossen.

Vielen Dank im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Ben1488):
eigentlich "gesund"


Ich vermute aber mal stark, dass es genau so NICHT war. Er hat maximal einen Befund "Krebs derzeit nicht aktiv" oder ähnliches.
Und genau das führt zum Versagen der Versicherungsleistung, weil er ist an einer Krankheit verstorben, die er schon hatte, und die in Behandlung (Nachsorge) war.
Das wird natürlich den Betroffenen gerne auch etwas positiver verkauft, aber ein an Krebs erkrankter gilt niemals nach 2 Jahren schon wieder als Gesund.

Zitat (von Ben1488):
Die Anwälte haben damals auch nicht wirklich was erreicht. Weder ein positives , noch ein negatives (End-)Ergebnis.


Doch: es gab keine Zahlung, das ist das Ergebnis.

Zitat (von Ben1488):
Nun ist mein Vater Ende 2013 verstorben.


Damit dürfte das ganze Thema allerdings inzwischen verjährt sein, und man braucht gar nicht weiter sich mit dem "was wäre wenn gewesen" beschäftigen.

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Die Heilungsbewährung dauert i.A. 5 Jahre. Ab dann gilt man, wenn keine neuen Tumoren auftraten (primär oder sekundär) als geheilt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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