Restschuldversicherung zahlt nicht

21. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)
Restschuldversicherung zahlt nicht

Hallo zusammen,

eine RSV lehnt die Ablösung eines Kredites ab, wogegen ich gerne vorgehen möchte (vorerst ohne anwaltliche Hilfe).

Wie sieht der weitere Ablauf aus? Kann mir die Versicherung einen rechtsmittelfähigen Bescheid zuschicken oder muss ich die Kreditsumme per Mahnbescheid einfordern?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Kann mir die Versicherung einen rechtsmittelfähigen Bescheid zuschicken oder muss ich die Kreditsumme per Mahnbescheid einfordern?

Wenn ich das lese wäre ein Anwalt wirklich nicht verkehrt.


Rechtsmittelfähige Bescheide bekommt man z.B. von Behörden, aber micht von normalen privatwirtschaftlichen Unternehmen.

Die Kreditsumme per Mahnbescheid einfordern ist auch keine gute Idee, da man natürlich nur die RESTsumme des Kredites (also die Restschuld) verlangen kann.


Und bevor man das ganze startet, muss man natürlich wissen WARUM die Versicherung die Regulierung ablehnt und wie man dieses dann entkräften kann.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort.

quote:
Rechtsmittelfähige Bescheide bekommt man z.B. von Behörden, aber micht von normalen privatwirtschaftlichen Unternehmen.


Ok, danke.

quote:
Die Kreditsumme per Mahnbescheid einfordern ist auch keine gute Idee, da man natürlich nur die RESTsumme des Kredites (also die Restschuld) verlangen kann.


Oops, sorry, ich meinte natürlich die Restsumme und nicht den Gesamtkredit.

Also ist der "normale" Weg, die Restschuld per Mahnbescheid einzufordern (sofern es bei einem Werdegang ohne anwaltliche Hilfe bleibt)!?

quote:
Und bevor man das ganze startet, muss man natürlich wissen WARUM die Versicherung die Regulierung ablehnt und wie man dieses dann entkräften kann.


Darüber bin ich mir bewusst und sehe hierbei auch durchaus eine Chance, die Ablehnung zu entkräften. Die Ablehnung stützt sich zur Zeit nämlich rein weg auf Vermutungen...

Danke.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39860x hilfreich)

Oops, sorry, ich meinte natürlich die Restsumme und nicht den Gesamtkredit.
Gut das wir darüber gesprochen haben. :)
Im Ernstfall kann so ein 'OOOPS' jedoch auch dazu führen, das man den Prozess verliert.


Alles ab 5000 EUR geht an das Landgericht, dort herrscht Anwaltszwang.
Es käme also auf die Höhe der Restschuld an.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.147 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen