
Die Restschuldbefreiung wirkt gegenüber allen Insolvenzgläubigern. Sollte sie erteilt werden, erlöschen alle noch ausstehenden Verbindlichkeiten, die bereits zu Beginn des Insolvenzverfahrens angemeldet wurden und noch nicht beglichen sind. Es besteht dann also keine Forderungsmöglichkeit mehr seitens der Gläubiger.
Die Restschuldbefreiung kommt grundsätzlich nur für natürliche Personen und den redlichen Schuldner in Frage. Er darf NICHT
Achtung: Das Verfahren der Verbraucherinsolvenz wurde zum Dezember 2001 geändert. Unter anderem wurde die Wohlverhaltensperiode verkürzt - sie beträgt ab Ende 2001 regelmäßig sechs Jahre. Mehr finden Sie hier.


