Restlohnforderung 450 Euro-Job

12. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 531x hilfreich)
Restlohnforderung 450 Euro-Job

Hallo, meine Freundin hat als geringfügig Beschäftigte (450 Euro-Job) gearbeitet und war dann wegen einer OP an der Hand krankgeschrieben insgesamt ca. 5 Wochen. Nach dem Ende der Krankschreibung ging sie wieder hin und wollte arbeiten aber bekam dann direkt ein Kündigungsschreiben ausgehändigt (Kündigungsfrist 1 Monat), musste den Schlüssel abgeben (gegen Quittung) und es wurde gesagt sie muss die restliche Zeit nicht mehr arbeiten kommen, da sie schon einen Ersatz hätten. Es wäre einfacher gewesen jemand neues zu finden, als nur eine Aushilfe für die Zeit der Krankschreibung.

Soweit in Ordnung. Allerdings wurde jetzt für den Monat, der noch lief, kein Geld ausgezahlt. Auf telefonische Nachfrage hieß es dann sie wäre ja auch nicht arbeiten gekommen, was sie den Monat ja noch hätte müssen.

Dass sie nicht mehr kommen muss, hat sie leider nicht schriftlich, war sie in der Situation zu perplex um daran zu denken.

Das einzige was irgendwie belegt, dass sie nicht mehr kommen musste, ist dass sie den Schlüssel gegen Quittung abgeben musste, was ihr das Arbeiten ja auch unmöglich gemacht hätte, da sie nach Feierabend von allen anderen geputzt hat und so gar nicht mehr reingekommen wäre.

Die 450 Euro sind nicht unbedingt die Welt, aber da geht es auch ein bisschen ums Prinzip.
Hat man da eine Chance vor dem Arbeitsgericht?

LG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hat man. By the way hat man ja nichts zu verlieren - bis zum Gütetermin ist das Arbeitsgericht komplett kostenlos und danach kann man ggf. die Klage zurückziehen, wenn es nicht gut läuft.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 531x hilfreich)

Ok vielen Dank, wusste ich gar nicht, dass das kostenlos ist. :-)

Die Beantragung von Beratungshilfe (wenn meine Freundin einen Anwalt gerne hätte) für Arbeitsgerichtsverfahren, kann man die beim örtlichen Amtsgericht beantragen, denn das Arbeitsgericht ist weiter entfernt. Oder nur direkt beim Arbeitsgericht, weiss das jemand vielleicht?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Die Beantragung von Beratungshilfe (wenn meine Freundin einen Anwalt gerne hätte) Die Frage ist, WOFÜR: Einen Schein für die reine Beratungshilfe (= ein Gespräch mit einem Anwalt) gibt es am örtlichen Amtsgericht. Über Prozeßkostenhilfe entscheidet das Prozeßgericht, d. h., in diesem Falle das Arbeitsgericht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 531x hilfreich)

Hallo,
der Unterschied Beratungshilfe / Prozeßkostenhilfe ist mir bewusst. Meine Überlegung war, dass ich bei einer normalen Geldforderung meinen "Gegner" ja erst mal in Verzug setzen muss bevor mir der Klageweg offen steht (dachte ich bisher zumindest) und da bisher nur ein Telefongespräch stattfand, was sich nicht nachweisen lässt, dachte ich dass man das auf dem Wege Beratungshilfe --> Schreiben vom RA mit Inverzugsetzen" + "Androhung" eines Arbeitsgerichtsverfahrens machen könnte.

Oder ist das bei einem Arbeitsgerichtsverfahren völlig egal...?

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ein Arbeitgeber, der kein Gehalt zahlt, ist von selber vertragsbedingt im Verzug, wenn er nicht zum vereinbarten Zeitpunkt das Gehalt zahlt. Deshalb braucht es hier keine Mahnung, einfach die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts aufsuchen und der Rechtspfleger vor Ort formuliert die Klage.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Exakt. Das Einzige, was man selbst tun muß: Den Lohn ausrechnen, um die Forderung zu beziffern.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Exakt. Das Einzige, was man selbst tun muß: Den Lohn ausrechnen, um die Forderung zu beziffern.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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