Restlichen Sozialstunden "wandeln"
Hallo!
Ich habe im Dezember 2011 eine Verhandlung bzgl. Cannabis gehabt (Kurier) und wurde zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren auf Bewährung und dazu 200 Arbeitsstunden verurteilt (Ersttäter ohne Vorstrafen). Ich sehe diese Strafe ein, denn was ich dort gemacht habe in meinem jugendlichen Leichtsinn war nichts anderes als Dumm
-(Ich studiere im 3ten Semester Rechtswissenschaften...)-
Nun zu meiner Frage!
Ich habe daraufhin im Februar 2012 mit meinen Sozialstunden angefangen und konnte relativ zügig 50h ableisten. Doch im März ging direkt wieder der ganze Lernstress, Hausarbeiten, Projekte, los. Zudem habe ich zu dem Zeitpunkt aushilfsweise gearbeitet auf 400€ Basis. Gegen Juni / Juli in der Prüfungszeit hatte ich dann Kontakt mit meinem Anwalt bzgl. einer Fristverlängerung für die Stunden. Es wurden alle Fakten genannt wie die Hausarbeiten, Projekte usw. Jetzt war ich Anfang Juli mit Freunden 14 Tage in einem Urlaub und sehe das 1 Tag nach meiner Abreise vom Anwalt eine Email kam, die Frist wurde nur auf 30.8 verlängert... Ich alleine heute wieder mehrere Anrufe von Kommilitonen erhalten bzgl. Einteilungen für Gruppenprojekte, Planspiele usw. Obendrauf habe ich noch meinem Aushilfsjob (bekomme kein Bafög) den ich auf keinen Fall verlieren möchte, wo ich aktuell auch schon vereinzelt Termine absagen muss weil ich einfach nicht hinterherkomme! Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich selber den versuch wagen sollte beim zuständigen Richter anzurufen und im sachlich und glaubhaft die Lage zu schildern, oder wieder den Weg über den Anwalt wählen! Ich würde am liebsten den Rest der Stunden in eine Geldstrafe umwandeln und monatlich abstottern, sonst verliere ich echt den Überblick!
Wäre super wenn jemand seine Einschätzung zu dem Fall geben könnte. LG
-----------------
""
von 2jzgte am 01.08.2012 21:38
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Restlichen Sozialstunden "wandeln"
Du bist zu 200 Sozialstunden als Bewährungsauflage verurteilt worden, nicht zu einer Geldstrafe. Der urteilende Richter hat sich sicherlich dabei etwas gedacht, die die Sozialstunden und keine Geldstrafe aufzubrummen.
Vielleicht hättest du dir vorher überlegen sollen, dieses Jahr einfach mal auf den Urlaub zu verzichten. Dann wärst du jetzt ein ganzes Stück weiter. Wovon willst du denn die Geldstrafe zahlen, wenn du kein Bafög erhälst, sondern nur den 400 EUR-Job hast?
Kümmer dich, frag höflich nach. Aber rechne vorsichtshalber mit einem eindeutigen Nein. Dann musst du dir ernsthaft Gedanken machen. Denn wenn du eine Geldstrafe zahlen könntest, dann könntest du vielleicht auch stattdessen ein paar Stunden weniger Jobben und dafür ein paar Stunden ableisten.
Ich wünsche dir auf alle Fälle viel Erfolg bei denen Bemühungen.
-----------------
" "
-- Editiert michatubbie am 03.08.2012 11:51
von michatubbie am 03.08.2012 11:50
Status: Senior (105 Beiträge)
Userwertung:
3,7 von 5
(von 3 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden