Hallo,
zuzeit setze ich meinen PC als Werbungskosten in der Anlage N (Angestellter) teilweise ab. Von der Gesamtzeit 3 Jahre sind noch etliche Monate übrig. In 03/2016 wurde ich Rentner, eine berufsbedingte Nutzung ist ab diesem Zeitpunkt somit nicht mehr gegeben
Frage:
Kann ich für 2016 die gesamte Restabschreibung beim Finanzamt angeben? Oder darf ich nur anteilig 2 Monate (Jan, Feb 2016) absetzen, und der Rest verfällt dann?
Schunter
Restabschreibung PC, bei Rentenbeginn
25. Februar 2017
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Frage vom 25. Februar 2017 | 00:39
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Restabschreibung PC, bei Rentenbeginn
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#1
Antwort vom 25. Februar 2017 | 06:48
Von
Status: Student (2057 Beiträge, 1183x hilfreich)
Genau so ist es. Der PC ist ja auch nach dem 28.02. noch vorhanden, wird aber nicht mehr beruflich genutzt.Zitat:Oder darf ich nur anteilig 2 Monate (Jan, Feb 2016) absetzen, und der Rest verfällt dann?
Und jetzt?
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