Reservierung 2 mal bestätigt - trotzdem kein Zimmer

30. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)
Reservierung 2 mal bestätigt - trotzdem kein Zimmer

Hallo, ich hatte kürzlich bei Groupon einen Reisegutschein erworben. Dabei gab es einige Ungereimtheiten und Fehlauskünfte, das ist jetzt aber m.E. nicht relevant.

jedenfalls hatte en wir folgende situation.
Am 6.8. 2017 fragte ich an, ob eine Anreise am 25.07. für 7 Nächte möglich wäre. Am 08.08.2017 bestätigte mir das Hotel eine Buchung ab dem 25.08.2017 für 7 Nächte. Am gleichen Tag antwortete ich, dass wir das nur als Buchung ansehen, wenn Groupon bis dahin, das Geld nicht zurück erstattet hat. Darauf erhielt ich keine Antwort mehr.
Am 17.08.2017 fragte ich im Hotel nach, warum sie gegenüber Groupon behaupten, dass ich gebucht hätte. Ich hätte doch nur eine Anfrage gemacht und auch gesagt, dass wir nur kommen, wenn Groupon das Geld nicht zurück zahlt.

Darauf hin erhielt ich am 18.08.2017 folgende Antwort:

Sehr geehrte
Wenn Sie die folgenden E-Mails von Ihnen lesen, können Sie schließen, dass Sie bei uns gebucht haben. Wenn Sie nicht können, können Sie ein anderes Datum bis Sonntag 20/08 wählen, ändern die Kosten sind 20 Euro pro Person.


Aufgrund dieser Aussage ging ich davon aus, dass nun wohl doch eine nicht stornierbare Buchung vorliegt, ich keine Geld mehr zurück bekommen und bin am 25.8.2017 dahin gefahren. 500 km!

Dort erklärte man mir, dass es keine Buchung gäbe (wegen dem Trouble mit Groupon, der war allerdings schon ab 6.8.2017 bekannt, also bevor das Hotel gemacht zu ersten mal eine Buchung bestätigte), auch kein Zimmer frei sei. Als ich auf die Mail vom 18.08.2017 hinwies, die ich sogar dabei hatte und vorlegen kommt, erhielt ich als anwort, da hat jemand einen Fehler gemacht. Ende der Ansage. :???:

Kann ich da jetzt irgendwelche Schadensersatzforderungen stellen? auch wenn das hotel in Holland ist?
Ich meine ich bin 1000 km sinnlos durch die Gegend gefahren, musste mir noch ein Zimmer nehmen, da eine Rückfahrt am gleichen Tag deutlich zuviel gewesen wäre.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120258 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Am gleichen Tag antwortete ich, dass wir das nur als Buchung ansehen, wenn Groupon bis dahin, das Geld nicht zurück erstattet hat.

Man kauft den Gutschein und bezahlt. Fertig.
Es gibt für das Hotel keinen ersichtlichen Grund weshalb der Verkäufer Geld erstatten sollte.
Was soll also der Unfug mit ".. nur wenn dann..."?



Welche Beweis gibt es dafür das man dort war, im Hotel war und das das Hotel abgelehnt hatte?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Ne schriftliche Bestätigung des Hotels, das keine Buchung Vorlag. Telefonate mit Groupon und Paypal. Ne Rechnung vom eigentlichen Anreisetag aus einem Hotel im gleichen Ort für 1 Übernachtung und Abendessen.
Reicht das?

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

was hier geschrieben wurde ist derart wirr und zeigt auf, dass da augenscheinlich mehrere Baustellen zu bereinigen sind.

Grundsaetzlich waere zu klaeren, ob dem Reservierungswunsch des TE entsprochen wurde, liegt also eine verbindliche Reservierungsbestaetigung vor?

Warum besteht offensichtlich ein Hickhack mit dem Gutscheinverkaeufer, war das Hotel aus diesem Grunde berechtigt einer Reservierung nicht zuzustimmen weil es befuerchten musste, dass der Zahlungsfluss nicht erfolgt.

Ausserdem duerfte es so sein, dass hier hollaendisches Mietrecht gilt.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#4
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Hallo,

was hier geschrieben wurde ist derart wirr und zeigt auf, dass da augenscheinlich mehrere Baustellen zu bereinigen sind.bernardoselva


Das ist völlig richtig. Das Hotel hatte vor dem Gutscheinkauf einen Termin zugesagt, den aber dann nicht halten können. Deshalb wollten wir den Gutschein zurück geben.

Zitat (von bernardoselva):
Grundsaetzlich waere zu klaeren, ob dem Reservierungswunsch des TE entsprochen wurde, liegt also eine verbindliche Reservierungsbestaetigung vor? bernardoselva



"Sehr geehrte
Wenn Sie die folgenden E-Mails von Ihnen lesen, können Sie schließen, dass Sie bei uns gebucht haben. Wenn Sie nicht können, können Sie ein anderes Datum bis Sonntag 20/08 wählen, ändern die Kosten sind 20 Euro pro Person."


Ist doch ganz offensichtlich eine verbindliche Reservierungsbestätigung. Es werden sogar Änderungsgebühren bei Terminverlegung verlangt.
Geht es noch verbindlicher?

Zitat (von bernardoselva):
Warum besteht offensichtlich ein Hickhack mit dem Gutscheinverkaeufer, war das Hotel aus diesem Grunde berechtigt einer Reservierung nicht zuzustimmen weil es befuerchten musste, dass der Zahlungsfluss nicht erfolgt. bernardoselva


Ja, das Hotel hätte einer Buchung nicht zustimmen müssen, wenn es befürchtet kein Geld zu bekommen. Das ist aber nicht das Thema. Das Hotel hat ganz eindeutig eine Reservierung bestätigt, aufgrund derer wir - im Nachhinein nutzlos - 500 km hin und 500 km zurück gefahren sind. Das ist das Thema. Und nur darum geht es mir.

Zitat (von bernardoselva):
Ausserdem duerfte es so sein, dass hier hollaendisches Mietrecht gilt. bernardoselva


Das könnte sein. Könnte auch niederländisches Beherbergungsrecht sein. Könnte aber auch Reiserecht sein und da ist das ja dann innerhalb der EU schon wieder anders geregelt.



Viele Gruesse
bernardoselva

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
.....Könnte auch niederländisches Beherbergungsrecht sein......

Wenn es in der niederlaendischen Gesetzgebung ein Beherbungsrecht gibt dann ja.

Zitat (von kassandra24):
.....Könnte aber auch Reiserecht sein und da ist das ja dann innerhalb der EU schon wieder anders geregelt......

Ich glaube nicht das hier Reiserecht gilt. Es gibt innerhalb der EU eine Pauschalreisen-Verordnung. Das ist hier aber keine Pauschalreise sondern eine Anmietung eines Hotelzimmers, die nicht ueber einen Reiseveranstalter getaetigt wurde.

Zitat (von kassandra24):
Wenn Sie die folgenden E-Mails von Ihnen lesen, können Sie schließen, dass Sie bei uns gebucht haben. Wenn Sie nicht können, können Sie ein anderes Datum bis Sonntag 20/08 wählen, ändern die Kosten sind 20 Euro pro Person."

Sorry, das ist keine Reservierungsbestaetigung, da saemtliche Merkmale fehlen (Reisedaten, Zimmerart und Preis).


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#6
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Liebe,
Ich bestätige Ihre reservierung mit ankunftsdatum 25. August.


und was ist damit? Zimmerart und Preis waren ja schon durch den Gutschein vorgegeben.

Also wenn da immer drinstehen muss, welche Zimmerart und welcher Preis, dann fahr ich besser gar nicht mehr weg. In den meisten Reservierungsbestätigungen, die ich direkt vom Hotel bekomme steht lediglich das Anreisedatum, Preis nur, wenn er nicht vorher schon in der Antwort auf die unverbindliche Anfrage genannt war. Wenn ich über Portale buche ist das was anderes.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Ich bestätige Ihre reservierung mit ankunftsdatum 25. August.


Dass wäre zunächst eine verbindliche aber nicht konkrete Bestätigung über eine Zimmerreservierung.

Aber dies
Zitat (von kassandra24):
Am gleichen Tag antwortete ich, dass wir das nur als Buchung ansehen, wenn Groupon bis dahin, das Geld nicht zurück erstattet hat.
Dieser Vorbehalt ist absolut un- und missverständlich.

Er lässt zumindest den Eindruck entstehen, dass sie selbst noch nicht von einer verbindlichen Bestellung ausgehen - oder wie anders soll man den Satz juristisch umsetzen.

Die Buchung des Hotelzimmers und die Gutscheingeschichte sind doch - zumindest versteh ich es so - zwei rechtlich unabhängige Handlungen .

Sie sind einen Vertrag mnit dem Gutscheinersteller eingegangen
und
sie wollten unabhängig davon einen Vertrag mit dem Hotel eingehen.

Zitat (von kassandra24):
Wenn Sie die folgenden E-Mails von Ihnen lesen, können Sie schließen, dass Sie bei uns gebucht haben.
Was steht denn in "die folgenden E-Mails von Ihnen"? oder mit anderen Worten: auf welche Nachrichten von Ihnen beruft man sich in dieser Antwort?

Berry

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#8
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Man beruft sich auf meine Anfrage nach Zimmerreservierung. Welche mit dem oben genannten Satz: "Ich bestätige ihre Reservierung mit ankunftsdatum am 25.8.".

Die Buchung des Hotelzimmers und die Gutscheingeschichte sind doch - zumindest versteh ich es so - zwei rechtlich unabhängige Handlungen .

Sie sind einen Vertrag mnit dem Gutscheinersteller eingegangen
und
sie wollten unabhängig davon einen Vertrag mit dem Hotel eingehen.


Das scheint nicht so zu sein. Immerhin wurde uns das Zimmer ja nicht gegeben, weil Groupon den Gutschein nicht eingelöst hat. Wenn das 2 unabhängige Handlucngen wären, hätte das Hotel uns das - reservierte - Zimmer ja gegen die Zusage, dass wir es selbst bezahlen geben können/müssen.

Mittlerweile bin ich ziemlich sicher, das da eine Entschädigung drin ist. Immerhin überschlägt sich Groupon mit "Geschenken" und die Rechtschutzversicherung hat Deckungszusage gegeben. Das tun die ja nicht, wenn es aussichtslos ist.

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#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
.......Immerhin wurde uns das Zimmer ja nicht gegeben, weil Groupon den Gutschein nicht eingelöst hat......

Und warum hat Groupon den Gutschein nicht einloesen wollen??? Ich habe es von Anfang an vermutet, dass da dieser Gutscheinverkaeufer nicht ganz unschuldig an diesem Dilemma zu sein scheint und irgendwie seine Finger im Spiel hat.

Zitat (von kassandra24):
und die Rechtschutzversicherung hat Deckungszusage gegeben.

Na dann ran!!!

Zitat (von kassandra24):
......Das tun die ja nicht, wenn es aussichtslos ist........

Die Zusage ist aber auch keine Gewaehr zu obsiegen. Waere toll wenn Sie das Forum ueber den Fortgang informieren wuerden.


Viele Gruesse
bernardo

Signatur:

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