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Reseller Hosting

Hallo zusammen,

ich interessiere mich für Reseller-Hosting Pakete, bin in dem Gebiet jedoch relativ neu. Bei einem Reseller Paket meldet man ja einen Kunden mit seinen Daten an und überlässt im dann Webspace, Domains etc.

Alles schön und gut, aber wie sieht der rechtliche Aspekt aus?
Copyrightverstöße oder sonstige rechtl. bedenktliche Inhalte können von einem Kunden ja immer mal ins Web hochgeladen werden.
An wenn würden solche Verstoße gehen?
Muss der Reseller dafür haften oder haftet der Kunde des Resellers dafür?
Wäre der Reseller da iregndwie dran beteiligt?

Grüße
Matthiasnet

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von Matthiasnet am 17.03.2010 22:42
Status: Stift (47 Beiträge)
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>Reseller Hosting
--- editiert vom Admin


von guest-12327.12.2010 11:45:17 am 24.12.2010 06:35
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Reseller Hosting
@dorathy-spammer: ???


Rechtlicher Aspekt: Du musst die Haftung deinerseits für Inhalte von Kunden per AGB ausschließen.
Sonst könntest du durchaus haften.

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von !Paragraphenreiter! am 24.12.2010 12:22
Status: Legende (243 Beiträge)
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>Reseller Hosting
quote:

Rechtlicher Aspekt: Du musst die Haftung deinerseits für Inhalte von Kunden per AGB ausschließen.
Sonst könntest du durchaus haften.

Was haben denn die betroffenden Rechteinhaber mit seinen AGB zu tun?
Die Geschädigten haben diese weder bestätigt, bzw. i.d.R. nicht mal gelesen. Die AGB sind Vertragsbedinungen, die für die Vertragsparteien, aber doch nicht für geschädigte Dritte gelten.
Er kann (bzw sollte) höchstens in den AGB nochmal ausdrücklich drauf hinweisen, dass keinerlei Rechte Dritter verletzt werden dürfen. Aber kann sich durch eine AGB-Klausel "ich hafte nicht, egal was kommt" nicht möglicher Haftung entziehen.

quote:

Muss der Reseller dafür haften oder haftet der Kunde des Resellers dafür?

Nach Kenntnis(!) hätte der Reseller zeitnah zu reagieren, in dem er die beanstandeten Inhalte entfernt.
Ansonsten muss er mit Ansprüchen gegen sich rechnen.

quote:
Wäre der Reseller da iregndwie dran beteiligt?

Ja, eben durch Pflichten zur Entfernung/Unterlassung und mögliche Mitwirkungspflichten bei Straf- und/oder zivilrechtlichen Verfahren gegen den eigentlichen UrhG-Verletzer (Kunden).

Frohe Weihnacht

-- Editiert am 24.12.2010 14:09


von seba79 am 24.12.2010 14:08
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>Reseller Hosting
Hatte vorhin weder Zeit noch Gedult genauer darauf einzugehen.

Jetzt etwas genauer was zu tun wäre:

1) In den AGB die Haftung beschränken, schreiben, dass du illegale (rechtswidrige) Inhalte sofort entfernst (nachdem dir das bekannt wird), dir auch das Recht dazu vorbehältst (Inhalte von Kunden-FTP zu löschen bei Verstoß gegen die AGB). Auch schreiben, dass es verboten ist rechtswidrige Inhalte auf dem Webspace zu veröffentlichen.

2) Mit den Kunden die Wirksamkeit der AGB vereinbaren.
Bei Fernabsatzverträgen (Online-Shop z.B.) durch anklicken "Ich akzeptiere die AGB", ansonsten schriftlich o.ä.

Und dann musst du dich auch selbst daran halten.
Soll heißen: Nicht die Augen vor illegalen Inhalten verschließen, sondern sollte ein Kunde da was illegales hochladen die Sache löschen und evnt. (bei Widerholung) auch den Vertrag mit dem Kunden zum nächsten Termin (bzw. wenn dus dir in den AGB vorbehältst fristlos) kündigen.

Das wäre die genaue Version...

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von !Paragraphenreiter! am 24.12.2010 14:19
Status: Legende (243 Beiträge)
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