Replicas (Kleidung) als solche kennzeichnen und verkaufen möglich?

23. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
AlexP123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Replicas (Kleidung) als solche kennzeichnen und verkaufen möglich?

Sehr geehrtes 123recht Team,
ich war vor ein paar Tagen auf eBay unterwegs und mir sind viele "yeezy replica" (Schuhe/Sneaker) aufgefallen, die allerdings auch als solche gekennzeichnet worden sind innerhalb der Auktionsbeschreibung (und anhand des sehr niedrigen Sofort-Kaufens Preis).

Das Design ist allerdings fast 1:1 dasselbe (zumindest für das ungeübte Auge wie meines!).

Ist es überhaupt erlaubt, Designs von Schuhen oder anderen Klamotten 1:1 (oder sehr sehr ähnlich) nachzuahmen aber dabei die Markennamen weglassen (und ggf., für den Falle eines Weiterverkaufes auf eBay o.Ä. eindeutig kennzeichnen, dass es sich um ein look-a-like handelt)?

Würde mich sehr interessieren, ob diese eBay Verkäufer illegal handeln oder ob das alles konform ist mit dem Markenrecht, dem Zoll, etc. pp.

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Es gibt Länder in denen das erlaubt ist oder ingnoriet/toleriert wird.


Sobald die Ware die EU erreicht, ist dann oft Schluss mit Lustig und der Zoll und die Anwälte der Markeninhaber werden aktiv.

Dann kann es auch für den Käufer unangehem werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AlexP123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Frage ist ziemlich generalisiert beantwortet worden, ich habe den Eindruck dass du den Thread nicht komplett gelesen hast!

Meine Frage ist nicht replica an und für sich, sondern wenn die Designs nachempfunden wurden wie die der yeezy boosts bspw. ohne dabei das Adidas Zeichen zu imitieren und in den Auktionen deutlich anzugeben, dass es sog. "look-a-like"s sind.

Wie kommt es, dass auf eBay solche Ware verkauft wird?

Meine eigentliche Frage: Ist es erlaubt Designs von Schuhen oder Shirts etc. 1:1 zu imitieren, dabei aber die Designer/Markennamen wegzulassen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat:
Die Frage ist ziemlich generalisiert beantwortet worden,

So wie die Fragestellung generalisiert ist.



Zitat:
Wie kommt es, dass auf eBay solche Ware verkauft wird?

Weil die Markeninhaber es z.B. noch nicht gemerkt haben.
Oder es in dem Land erlaubt ist oder ignoriert/toleriert.



Zitat:
Ist es erlaubt Designs von Schuhen oder Shirts etc. 1:1 zu imitieren, dabei aber die Designer/Markennamen wegzulassen?

Es gibt 206 Staaten auf der Welt.
(ab hier dann Antwort #1 weiterlesen)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von AlexP123):
Ist es erlaubt Designs von Schuhen oder Shirts etc. 1:1 zu imitieren, dabei aber die Designer/Markennamen wegzulassen?

Wenn der Inhaber des eingetragenen Designs dem zugestimmt, dann: ja
Der Schutz des Musters beruht auf §37 DesignG
https://www.gesetze-im-internet.de/geschmmg_2004/__37.html

-- Editiert von micbu am 23.05.2016 15:48

2x Hilfreiche Antwort

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