Reparierter Unfallschaden - Gewährleistung ?

4. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Timbo1988
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparierter Unfallschaden - Gewährleistung ?

Moin zusammen,

ich habe heute einen für mich optimalen Gebrauchtwagen bei einem Händler entdeckt.

Er hat allerdings einen reparierten Unfallschaden.
Die Instandsetzung wurde direkt in einer BMW-Niederlassung durchgeführt.

Ich frage mich jetzt, ob ich durch diesen Umstand eventuell Nachteile haben könnte, was die Gewährleistung betrifft!?

Kann der Händler sie gänzlich ausschließen, weil Unfallwagen ?

Oder haben ich die normale gesetzliche Gewährleistung mit Einschränkungen bzgl. der Teile die nach dem Unfall ersetzt wurden ?

Wie läuft so etwas, kennt sich jemand aus ?

Gruß Timbo



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Kann der Händler sie gänzlich ausschließen, weil Unfallwagen ?


Der gewerbliche VK kann Gewährleistung niemals ausschließen.

quote:
Oder haben ich die normale gesetzliche Gewährleistung mit Einschränkungen bzgl. der Teile die nach dem Unfall ersetzt wurden ?


Was für Einschränkungen?

Die Frage ist halt nur, was ein Mangel ist. Wenn bei Kauf der K von dem reparierten Unfallschaden weiß, dann ist der Unfallschaden jedenfalls kein Mangel mehr. Wurde die Reparatur hingegen mangelhaft ausgeführt, dann ist das ein Mangel.


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Gewährleistung bedeutet das die Ware bei der Übergabe frei von Mängeln ist bzw. er nicht angelegt war.
Es bedeutet nicht das die Ware in der Gewährleistungszeit nicht kaputt gehen darf.
Man (Richter bzw. deren Urteile) nimmt zwar an das Mängel die in den ersten 6 Monaten auftreten bereits bei der Übergabe vorhanden waren, aber hier steht es dem Verkäufer frei zu beweisen das der Mangel bei der Üergabe eben nicht vorhanden war.

Ist dem Käufer der Umstand bekannt das der Wagen bei einer "XYZ-Niederlassung fachgerecht Instandgesetzt wurde", dann ist der Umstand das es sich um einen Unfallwagen bzw. Wagen mit fachgerecht Instandgesetztem Unfallschaden handelt, kein Mangel.
Ein Mangel wird daraus erst wenn die Lackierung Mangelhaft war od. die Stoßstange nur mit 2 Kabelbindern fixiert wurde u. dem Käufer dieser Umstand bei der Übergabe nicht bekannt war.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Gewährleistung bedeutet das die Ware bei der Übergabe frei von Mängeln ist bzw. er nicht angelegt war.
Es bedeutet nicht das die Ware in der Gewährleistungszeit nicht kaputt gehen darf.
Man (Richter bzw. deren Urteile) nimmt zwar an das Mängel die in den ersten 6 Monaten auftreten bereits bei der Übergabe vorhanden waren, aber hier steht es dem Verkäufer frei zu beweisen das der Mangel bei der Üergabe eben nicht vorhanden war.

Ist dem Käufer der Umstand bekannt das der Wagen bei einer "XYZ-Niederlassung fachgerecht Instandgesetzt wurde", dann ist der Umstand das es sich um einen Unfallwagen bzw. Wagen mit fachgerecht Instandgesetztem Unfallschaden handelt, kein Mangel.
Ein Mangel wird daraus erst wenn die Lackierung Mangelhaft war od. die Stoßstange nur mit 2 Kabelbindern fixiert wurde u. dem Käufer dieser Umstand bei der Übergabe nicht bekannt war.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der gewerbliche VK kann Gewährleistung niemals ausschließen. <hr size=1 noshade>

... wenn er an Verbraucher verkauft.



quote:<hr size=1 noshade>Wurde die Reparatur hingegen mangelhaft ausgeführt, dann ist das ein Mangel. <hr size=1 noshade>

... aber nicht in jedem Falle ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel, z.B wenn es ein offensichtlicher Mangel wäre.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

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