Reparaturrechnung
Folgendes:
Mein Drucker streikte und sagte mir auch gleich die Fehlermeldung.
Da ich es nicht selbst beheben konnte,wendete ich mich an eine Reparaturwerkstatt.
Ich nannte die FehlerNr. und nach ein paar Tagen,war er fertig und ich konnte ihn wieder abholen.Zu Hause angekommen,der gleiche Fehler.Ich wieder hin und es klärte sich ziemlich schnell auf,daß der Mann,der den Auftrag geschrieben hatte,eine andere FehlerNr. eingetragen hatte.
Bei meiner FehlerNr.konnte er mir gleich sagen,der Druckerkopf ist defekt,die Reparaturkosten übersteigen bei weitem den Kaufpreis.Ärgerlich aber nicht zu ändern.
Natürlich habe ich ihn auf die schon vorgenommene Reparatur angesprochen,denn da war ja nichts gemacht worden.(es wunderte mich auch, das man keine Endabnahme gemacht hatte)Der Mann sagte,die Reparatur müßte ich selbstverständlich nicht bezahlen.
Und ich bekam auch keine Rechnung.1 Jahr nichts,keine Rechnung,keine Mahnung. Dann bekam ich ein Schreiben:Bei der Jahresendrechnung ist uns aufgefallen,das Sie ihre Rechnung noch nicht beglichen haben.Ich werde da natürlich anrufen,aber will nicht unvorbereitet sein.
Nun meine Frage:
1.)Ist es rechtens,nach 1 Jahr noch Forderungen zu stellen,ohne Mahnung?
2.)Und muss ich eine Reparatur bezahlen,ohne daß etwas gemacht wurde?
Obwohl ich dieses,erst recht nicht nach einem Jahr,nicht mehr beweisen kann.
Was hätte ich anders machen müssen und was könnte man noch machen?
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von nixda00 am 27.06.2012 10:08
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