Reparaturen innerhalb Garantie

7. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hahnlaus
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 7x hilfreich)
Reparaturen innerhalb Garantie

Hallo,an Wissenden,
wir hatten ein Gerät gekauft, welches bereits nach 3Monaten defekt war. Dieses wurde als Garantie repariert, soweit so gut.. wurde dann noch 3x mit dem gleichen Fehler repariert innerhalb kürzerer Zeit. Beim 4.Male dann wurde das Gerät komplett ausgetauscht gegen ein neues Gerät. Nun war das Gerät nach 1,5jahren nochmals mit einem kleinen anderen Fehler repariert worden. Gilt nun die Garantiezeit erneut mit dem neuen Gerät??oder ist die 2Jahre Garantie mit dem alten ausgetauschten Gerät für das neue Gerät gekoppelt und ausgelaufen?? Wir sollen nun die Rechnung bezahlen, die auch zumal sehr hoch ist, da wir gesagt hatten, was kaputt gegangen ist. Das Teil kostet um die 17€. Die Firma kam, und hatte das defekte Teil nicht im Auto. 2 Tage später kam sie erneut und setze das Teil ein. Auf die Rechnung steht nun 2x die Fahrtzeit Her -und Hinfahrt plus 2x Reparaturzeit. Also muss man auch die Fahrtzeit plus die Stauzeit mit dem Auto bereits bezahlen mit dem hohen Std.Handwerkerlohn??. Aber was kann man dafür, wenn er angebl.das falsche Teil im Auto hatte und erneut nochmals kommen muss?? ZU welchen Lasten geht es denn, eigentl. wenn die Erastzteile nicht dabei sind.. wäre doch eine Reparatur also 1x zu zahlen und nicht doppelt, die Hin und Rückfahrtzeit plus Arbeitszeit mit Stundenlohn plus Kmgeld plus Anfahrtspauschale oder?? Das ausgetauschte neue Gerät hätte eigentl. noch halbes Jahr Garantie wenn man die 2Jahre Garantie hätte von einem neuen Gerät oder?? Kosten der Rechnung für kl. Austausch des Ersatzteils 488€ reine Arbeitszeit waren 15Min.
Danke an die Wissenden..



-----------------
" "

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Fangen wir mal vorne an.

Die Garantie läuft immer ab Kaufdatum, egal wann und wie oft das Gerät zwischenzeitlich umgetauscht wurde.
In ihrem Fall war die Garantie also abgelaufen.

Fahrzeiten zur Materialbesorgenung müssen Sie bezahlen, es sei denn, die Besorgung des Ersatzteiles war fachlich abzuschätzen. Bedeutet, wenn Sie der Firma sagten, um welches Gerät und welches Teil es sich genau handelt, diese dies aber trotzdem nicht mitbringen, brauchen Sie die (zweite) Besorgungsfahrt NICHT bezahlen. Dafür spricht Ihre Äußerung, sofern sie alle nötigen Informationen enthielt.

quote:
da wir gesagt hatten, was kaputt gegangen ist.


Daher sind die Fahrtkosten und die Reparaturkosten sowieso nur 1 mal zu bezahlen.

quote:
die Hin und Rückfahrtzeit plus Arbeitszeit mit Stundenlohn plus Kmgeld plus Anfahrtspauschale oder??


Auch das ist doppelt gemoppelt. Also entweder berechnen sie die Fahrten+Zeit+KM, oder eine Pauschale.

Wenn Ihnen die Stundenlöhne zu hoch vorkommen, erkundigen Sie sich bei der örtlichen Handwerkskammer über den üblichen Stundenlohn.

-----------------
""



-- Editiert spatenklopper am 07.02.2014 10:33

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hahnlaus
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke,
wir werden dort anrufen, denn man braucht eigentl. nur knapp eine Fahrtzeit von höchstens 30Min. von der Firma aus. Aber auf der Rechnung steht 1/5Std. für die Anfahrt 2Std. für die Rückfahrt und das nochmal für den nächsten Tag. Der Monteur rief an, ob er jetzt kommen könne und jemand da wäre. Man kann doch nicht von der Anfahrtzeit ausgehn wann man von irgendwo losfährt, und dann sagen ich stand im Stau, das müssen sie jetzt zahlen meine zusätzl.Zeit. und bei der Rückfahrt nochmals fast 2Std. gebraucht, die man zahlen soll. Das kann man doch garnicht beweisen, wo er gewesen ist.
Der Monteur kannte das Gerät und hätte das richtige Ersatzteil mit den richtigen Werten was wir sagten beim 1.Male mitbringen können und nicht ein mit falschen Werten.
Er sagte noch ich hatte gedacht das es die und die Werte hätte, mit diesem Werten muss ich noch erst bestellen. Also war doch von vorn herein der 1.Tag vollkommen umsonst. Nur umzusehn ob wir recht hatten??so einfach mal vorbeikommen und Geld zocken.. mal sehn wie die Firma jetzt reagiert. Sowas finde ich reine Abzocke.
Obwohl die eigentlich recht netten Einduck gemacht hatten bei dem Garantiefall.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

quote:
wir hatten ein Gerät gekauft, welches bereits nach 3Monaten defekt war. Dieses wurde als Garantie repariert


In Wahrheit dürfte es sich um eine dem Verkäufer zuzurechnende Maßnahme im Rahmen seiner gesetzlichen Nacherfüllungspflicht gehandelt haben.

quote:
Eine Garantie läuft immer ab Kaufdatum, egal wann und wie oft das Gerät zwischenzeitlich umgetauscht wurde.


Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt jedenfalls nicht schon mit dem Kauf, sondern mit der Ablieferung ( und mit jedem Umtausch durch den Verkäufer erneut ).

quote:
Wir sollen nun die Rechnung bezahlen


Die für die Nacherfüllung nötigen Kosten hat der ( immer noch ) gewährleistungspflichtige Verkäufer zu tragen; als Händler ist er gesetzlich berechtigt, sich seine Aufwendungen für Nachbesserungsmaßnahmen BEI VERBRAUCHERN von seinem Lieferanten ( Hersteller ) erstatten lassen zu können.

RK

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Wir sollten uns wohl erstmal einigen, ob wir nun von Garantie oder Gewährleistung sprechen.....

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hahnlaus
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 7x hilfreich)

vielen Dank für eure Infos.
Nachdem keine Reaktion kam auf ein Fax und email kam eine dicke Mahnung. Zwischendurch hatten wir bereits durch Zufall die Herstellerseite im Internet gefunden. Da wir nix in der Hand hatten, gingen wir erstmal von der Mindesgarantie von 2Jahren aus. Dieser Hersteller unsere Anlage warb mit 5jahren Garantie auf alle seiner Produkte. Unsere Anlage ist gerade mal 2 Jahre und 4Monate nach Lieferung und Austausch gerade mal 1Jahr alt. Nach einem Anruf nach der Mahnung, wurde erstmals darüber nachgedacht dass wir noch in der Garntiezeit sind.
Leider ist es so, dass nur wenige Firmen in Deutschland Reparaturservice vom Hersteller vorgeschrieben sind. Deshalb kamen wir auch zu diesem Firmensevice. Nachdenklich kam uns doch noch vor, dass es jedesmal zu 2 Reparaturfahrten kam zur Ersatzteilbeschaffung, obwohl zuerst alles im Auto sei, aber gerade dieses Teil nicht. Man weiß ja nicht ob wegen Service des Herstellers stets Pauschalen gezahlt werden, da ja auch auf diese Produkte geschult werden um weitere Aufträge zu erhalten. Für uns ist es jetzt gut ausgegangen, aber man denke mal an so Mietverwalter, den interessiert es oft einen Dreck..die zahlen die Rechnung. Haben es bereits kennengelernt, der wollte einfach einen Schaden nicht die Hausversicherung melden und zahlte es von Konto.
Danke

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen