Reparaturen die nicht besprochen wurden

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go457253-16
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparaturen die nicht besprochen wurden

Hallo,

Ich hoffe ihr könnt uns helfen. Wir haben unser Auto beim rausfahren aus einem viel zu schmalen Garagen-Tor vorne links und vorne rechts zermackt. Wir haben eine Vollkaskoversicherung (mit 300€ SB) und haben das über die Versicherung reparieren lassen. Das ist unsere erste Reparatur über eine Versicherung gewesen. Wir haben uns eine Werkstatt ausgesucht und der nette Lackierer sagte, dass er uns auch noch so ein paar kleine Macken lackiert. Nachdem er per Mail ein Angebot an die Versicherung gesendet hat, hat die Versicherung einen Gutachter dazu geholt und der Gutachter erklärte uns, das das für die Versicherung zwei Schäden sind weil die rechte Seite beim korrigieren aus der blöden Situation entstanden ist. Deshalb müssen wir die andere Seite selbst reparieren lassen und das wären circa 300€. Dann verging eine Weile und wir haben eine Abtretungserklärung zugesandt bekommen und diese naiv unterschrieben. Zu der Reparatur oder der Summe stand in dem Brief nichts. Dann haben wir unseren Versicherungsvertreter angerufen und gefragt wie es weitergeht und er sagte, dass wir das Auto einfach in der Werkstatt abgeben sollen. Das haben wir getan und ein paar Tage später hat mein Freund es abgeholt und er wunderte sich, das doch alles repariert wurde und er sollte 275€ bezahlen. Er war verwundert und fragte ob jetzt doch alles geklärt ist und der Mann in der Werkstatt sagte, das alles geregelt ist. Wir sind dann davon ausgegangen, dass die 275€ (Ca. 300€ sagte ja der Gutachter) für die andere Seiten angefallen sind und haben das dann obwohl das nicht besprochen war einfach akzeptiert und uns gefreut, dass das Auto jetzt fertig ist. Wir wollten die andere Seite sowieso einen Monat später machen lassen. Jetzt sagt aber die Versicherung, das unfallfremde Reparaturen gemacht wurden und wir sollen 780€ (exkl. MwSt) nachzahlen. Wir haben aber nie zugestimmt, das das alles gemacht werden soll. Was jetzt?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go457253-16):
Wir haben aber nie zugestimmt, das das alles gemacht werden soll.

Ich fürchte irgendwo zwischen
Zitat (von go457253-16):
. Wir haben uns eine Werkstatt ausgesucht

und
Zitat (von go457253-16):
und uns gefreut,

dürfte das wohl passiert sein.


Vermutlich irgendwo hier:
Zitat (von go457253-16):
der nette Lackierer sagte, dass er uns auch noch so ein paar kleine Macken lackiert.




Was genau war denn der Auftrag an die Werksatt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von go457253-16):
Wir haben unser Auto beim rausfahren aus einem viel zu schmalen Garagen-Tor vorne links und vorne rechts zermackt.


Zitat (von go457253-16):
der Gutachter erklärte uns, das das für die Versicherung zwei Schäden sind weil die rechte Seite beim korrigieren aus der blöden Situation entstanden ist.



Netter Versuch!


Zitat (von go457253-16):
Jetzt sagt aber die Versicherung, das unfallfremde Reparaturen gemacht wurden und wir sollen 780€ (exkl. MwSt) nachzahlen.



Ich gehe davon aus, dass mit unfallfremden Reparaturen die andere Seite, die auch reparariert
wurde, gemeint ist - richtig?



Zitat (von go457253-16):
Was jetzt?



Die Versicherung auffordern, den Schaden so zu regulieren wie es sich gehört - nämlich als einheitlichen Schadensfall.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von go457253-16):
Wir haben uns eine Werkstatt ausgesucht



Habt ihr Werkstattbindung und/oder wurde euch die Werkstatt von der Versicherung empfohlen?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
nämlich als einheitlichen Schadensfall.


darüber lässt sich vortrefflich Streiten

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Lazyboy):
darüber lässt sich vortrefflich Streiten



Zitat (von go457253-16):
Wir haben unser Auto beim rausfahren aus einem viel zu schmalen Garagen-Tor vorne links und vorne rechts zermackt



Sehe ich hier keinen Grund für.
Aber Versuchen kostet ja nichts.


gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 10.01.2017 10:13

Signatur:

Gruß Charly

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