Reparatur nach Renovierung

14. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
RmfoZcZ
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparatur nach Renovierung

Folgende Konstellation:
- Komplettrenovierung einer 2-Zimmerwohnung im Juni/Juli 2015
- Ab 1.8.2015 Vermietung
- Verkauf am 29.12.2015, Übergang Nutzen/Lasten am 1.2.2016, Mieter bleibt gleich
- Mieterwechsel am 1.5.2017
- Reparatur über 175 € am 30.5.2017:
* beschriebener Leistungsumfang "Drahtbrüche von N-Leiterklemmen und N-Drähte neu aufgelegt", keine Angabe von betroffenen Räumen oder Funktionen dieser Drähte
* beauftragt von der WEG-Verwaltung
* Rechungsstellung durch eine Beratungsfirma erst am 21.7.2017

Wer muss diese Rechnung bezahlen, nachdem die Reparatur weniger als 2 Jahre nach der Komplettrenovierung stattfand? Das Unternehmen der damaligen Renovierung, oder der alte oder neue Vermieter, oder die WEG-Verwaltung, oder noch jemand anderer?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von RmfoZcZ):
keine Angabe von betroffenen Räumen oder Funktionen dieser Drähte

Innerhalb der Wohnung ist es Sondereigentum, warum hier die Verwaltung einen Auftrag erteilt ist nicht ersichtlich.
Zitat (von RmfoZcZ):
Das Unternehmen der damaligen Renovierung, oder der alte oder neue Vermieter, oder die WEG-Verwaltung, oder noch jemand anderer?

Der Eigentümer des Sondereigentum, was sollte denn das Unternehmen oder der Voreigentümer mit der Sache zu tun haben?

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#2
 Von 
RmfoZcZ
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von RmfoZcZ):
Hier steht z.B. was von Gewährleistung:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/welche-gewaehrleistungsfristen-im-handwerk-gelten/150/10198/202143

Oder ggf. mangelhafte Abnahme durch den Auftraggeber der damaligen Renovierung usw.


-- Editiert von RmfoZcZ am 14.08.2017 13:04

Sorry, aber was hat das nach 2 Jahren mit Gewährleistung zu tun?
1 - weiß niemand was bei der damaligen Renovierung gemacht wurde
2 - weiß niemand wo jetzt was repariert wurde
3 - weiß niemand was der Mieter in den letzten beiden Jahren darin gebastelt hst.


Davon abgesehen das nicht wirklich klar ist Wer welchen Auftrag wann erteilt hat und warum die Rechnung von einer Beratungsfirma kommt - zahlt der Eigentümer zum Zeitpunkt der Ausführung.

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