Folgende Konstellation:
- Komplettrenovierung einer 2-Zimmerwohnung im Juni/Juli 2015
- Ab 1.8.2015 Vermietung
- Verkauf am 29.12.2015, Übergang Nutzen/Lasten am 1.2.2016, Mieter bleibt gleich
- Mieterwechsel am 1.5.2017
- Reparatur über 175 € am 30.5.2017:
* beschriebener Leistungsumfang "Drahtbrüche von N-Leiterklemmen und N-Drähte neu aufgelegt", keine Angabe von betroffenen Räumen oder Funktionen dieser Drähte
* beauftragt von der WEG-Verwaltung
* Rechungsstellung durch eine Beratungsfirma erst am 21.7.2017
Wer muss diese Rechnung bezahlen, nachdem die Reparatur weniger als 2 Jahre nach der Komplettrenovierung stattfand? Das Unternehmen der damaligen Renovierung, oder der alte oder neue Vermieter, oder die WEG-Verwaltung, oder noch jemand anderer?
Reparatur nach Renovierung
14. August 2017
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Frage vom 14. August 2017 | 02:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparatur nach Renovierung
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 14. August 2017 | 08:15
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
Zitatkeine Angabe von betroffenen Räumen oder Funktionen dieser Drähte :
Innerhalb der Wohnung ist es Sondereigentum, warum hier die Verwaltung einen Auftrag erteilt ist nicht ersichtlich.
ZitatDas Unternehmen der damaligen Renovierung, oder der alte oder neue Vermieter, oder die WEG-Verwaltung, oder noch jemand anderer? :
Der Eigentümer des Sondereigentum, was sollte denn das Unternehmen oder der Voreigentümer mit der Sache zu tun haben?
#2
Antwort vom 14. August 2017 | 12:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hier steht z.B. was von Gewährleistung:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/welche-gewaehrleistungsfristen-im-handwerk-gelten/150/10198/202143
Oder ggf. mangelhafte Abnahme durch den Auftraggeber der damaligen Renovierung usw.
-- Editiert von RmfoZcZ am 14.08.2017 13:04
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#3
Antwort vom 14. August 2017 | 16:55
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
ZitatHier steht z.B. was von Gewährleistung: :
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/welche-gewaehrleistungsfristen-im-handwerk-gelten/150/10198/202143
Oder ggf. mangelhafte Abnahme durch den Auftraggeber der damaligen Renovierung usw.
-- Editiert von RmfoZcZ am 14.08.2017 13:04
Sorry, aber was hat das nach 2 Jahren mit Gewährleistung zu tun?
1 - weiß niemand was bei der damaligen Renovierung gemacht wurde
2 - weiß niemand wo jetzt was repariert wurde
3 - weiß niemand was der Mieter in den letzten beiden Jahren darin gebastelt hst.
Davon abgesehen das nicht wirklich klar ist Wer welchen Auftrag wann erteilt hat und warum die Rechnung von einer Beratungsfirma kommt - zahlt der Eigentümer zum Zeitpunkt der Ausführung.
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