Hallo zusammen,
mein Vater ist Rentner und WEG-Verwalter. Er erhält dafür 500€ pro Jahr. Auf Grunde der Höhe seiner Rente muss er keine Steuererklärung machen.
Frage:
Ist er durch den Verdienst als WEG-Verwalter verpflichtet eine Steuererklärung zu machen? Läuft das dann als Einnahmen durch selbständige Arbeit?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Rentner und WEG-Verwalter - Steuererklärungspflichtig?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ja, das sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Ob er deswegen eine Steuererklärung abgeben muss, geht aus den Angaben nicht hervor. Wahrscheinlich ist er dazu aber nicht verpflichtet.
Ich verstehe jedoch nicht, wie man so einen Aufgabe für nur 500€/Jahr erledigen kann. Da dürfte ein Großteil der Einnahmen für die dringend zu empfehlende Haftpflichtversicherung draufgehen. Hat er Berufserfahrung als Hausverwalter oder woher kennt er die umfangreichen Pflichten, die er als Hausverwalter zu erfüllen hat?
ZitatJa, das sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Ob er deswegen eine Steuererklärung abgeben muss, geht aus den Angaben nicht hervor. Wahrscheinlich ist er dazu aber nicht verpflichtet. :
Welche Angaben fehlen denn?
ZitatIch verstehe jedoch nicht, wie man so einen Aufgabe für nur 500€/Jahr erledigen kann. Da dürfte ein Großteil der Einnahmen für die dringend zu empfehlende Haftpflichtversicherung draufgehen. Hat er Berufserfahrung als Hausverwalter oder woher kennt er die umfangreichen Pflichten, die er als Hausverwalter zu erfüllen hat? :
das war nicht meine Frage. Zur Beruhigung: Der Versicherung übernimmt die gesamte WEG
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Zitat:Welche Angaben fehlen denn?
Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht dann, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt (§ 56 EStDV ). Je nach genauer Höhe der Rente kann es sein, dass durch die zusätzlichen 500€ die Grenze überschritten wird. Das ist übrigens nicht die Grenze, ab der Steuern fällig sind.
Wenn Du es genauer wissen möchtest, dann müsstest Du Angaben zur Höhe der Bruttorente, Jahr des Rentenbeginns, verheiratet ja/nein und wenn verheiratet, dann auch zu den Einkünften der Ehefrau machen. Mit den Angaben kann eine einigermaßen zuverlässige Aussage gemacht werden. Sollte man ganz dicht an der Grenze liegen, so muss eine genaue Rechnung durchgeführt werden.
vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Die Grenze wird auch durch die zusätzlichen 500€ nicht überschritten.
Ich hatte nur mal irgendwo gelesen, dass man sofort steuererklärungspflichtig ist, sobald man Einnahmen aus selbständiger Arbeit hat. Deshalb hier die Frage, ob das 1. auch bei Rentnern so ist und 2. ob die Einnahmen aus so einer WEG-Verwaltung überhaupt Einnahmen aus selbständiger Arbeit sind?
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