Rentner und WEG-Verwalter - Steuererklärungspflichtig?

6. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
hush
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Rentner und WEG-Verwalter - Steuererklärungspflichtig?

Hallo zusammen,

mein Vater ist Rentner und WEG-Verwalter. Er erhält dafür 500€ pro Jahr. Auf Grunde der Höhe seiner Rente muss er keine Steuererklärung machen.
Frage:
Ist er durch den Verdienst als WEG-Verwalter verpflichtet eine Steuererklärung zu machen? Läuft das dann als Einnahmen durch selbständige Arbeit?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ja, das sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Ob er deswegen eine Steuererklärung abgeben muss, geht aus den Angaben nicht hervor. Wahrscheinlich ist er dazu aber nicht verpflichtet.

Ich verstehe jedoch nicht, wie man so einen Aufgabe für nur 500€/Jahr erledigen kann. Da dürfte ein Großteil der Einnahmen für die dringend zu empfehlende Haftpflichtversicherung draufgehen. Hat er Berufserfahrung als Hausverwalter oder woher kennt er die umfangreichen Pflichten, die er als Hausverwalter zu erfüllen hat?

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#2
 Von 
hush
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ja, das sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Ob er deswegen eine Steuererklärung abgeben muss, geht aus den Angaben nicht hervor. Wahrscheinlich ist er dazu aber nicht verpflichtet.

Welche Angaben fehlen denn?

Zitat (von hh):
Ich verstehe jedoch nicht, wie man so einen Aufgabe für nur 500€/Jahr erledigen kann. Da dürfte ein Großteil der Einnahmen für die dringend zu empfehlende Haftpflichtversicherung draufgehen. Hat er Berufserfahrung als Hausverwalter oder woher kennt er die umfangreichen Pflichten, die er als Hausverwalter zu erfüllen hat?

das war nicht meine Frage. Zur Beruhigung: Der Versicherung übernimmt die gesamte WEG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Welche Angaben fehlen denn?


Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht dann, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt (§ 56 EStDV ). Je nach genauer Höhe der Rente kann es sein, dass durch die zusätzlichen 500€ die Grenze überschritten wird. Das ist übrigens nicht die Grenze, ab der Steuern fällig sind.

Wenn Du es genauer wissen möchtest, dann müsstest Du Angaben zur Höhe der Bruttorente, Jahr des Rentenbeginns, verheiratet ja/nein und wenn verheiratet, dann auch zu den Einkünften der Ehefrau machen. Mit den Angaben kann eine einigermaßen zuverlässige Aussage gemacht werden. Sollte man ganz dicht an der Grenze liegen, so muss eine genaue Rechnung durchgeführt werden.

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#4
 Von 
hush
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Die Grenze wird auch durch die zusätzlichen 500€ nicht überschritten.
Ich hatte nur mal irgendwo gelesen, dass man sofort steuererklärungspflichtig ist, sobald man Einnahmen aus selbständiger Arbeit hat. Deshalb hier die Frage, ob das 1. auch bei Rentnern so ist und 2. ob die Einnahmen aus so einer WEG-Verwaltung überhaupt Einnahmen aus selbständiger Arbeit sind?

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