Rente ab 1.11.2016 - Anspruch auf Weihnachtsgeld 2016 ?

6. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
koka
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 26x hilfreich)
Rente ab 1.11.2016 - Anspruch auf Weihnachtsgeld 2016 ?

Hallo zusammen.
Ich gehe ab 1.11.16 in Rente.
Bekomme ich noch Weihnachtsgeld für 2016?

Im Vertrag steht:
"Dem AN wird ein Weihnachtsgeld i.h. von.... gezahlt. Die Auszahlung findet mit dem Novembergehalt statt. Verläßt ein AN das Unternehmen vor Ende des 1. Quartales des Folgejahres, wird das Unternehmen in voller Höhe zurückverlangen."

Vielen Dank schon mal.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
1234-recht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von koka):


Im Vertrag steht:
"Dem AN wird ein Weihnachtsgeld i.h. von.... gezahlt. Die Auszahlung findet mit dem Novembergehalt statt. Verläßt ein AN das Unternehmen vor Ende des 1. Quartales des Folgejahres, wird das Unternehmen in voller Höhe zurückverlangen."



Und damit hast du dir deine Frage bereits selbst beantwortet =)

46x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
koka
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 26x hilfreich)

das habe ich befürchtet.
Hatte gehofft, dass es beim Ausscheiden aus Altersgrünen (Rente) evtl. positiv aussieht :-(
Trotzdem danke :-)

13x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von koka):
wird das Unternehmen in voller Höhe zurückverlangen."

Abwarten, ob die das überhaupt zurückverlangen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
koka
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 26x hilfreich)

Ja, aber die Frage, ob die das überhaupt erst aubezahlen, da ich ja Ende Oktober ausscheide

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)

In einigen Firmen wird anteilig gezahlt. Kommt ein bisschen darauf an, wie groß die Firma ist.
Entweder nach Monaten, oder 50%.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
koka
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 26x hilfreich)

Na dann laß ich mich mal überraschen.
Danke für Eure Antworten

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Vielleicht ist es möglich, bis einschliesslich 1. Quartal des neuen Jahres dort noch zu arbeiten?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Dann alles Gute auf dem nächsten Lebensabschnitt. :-)

Ansonsten abwarten ob es mit dem letzten Gehalt ausgezahlt wird. Falls nicht, textlich/schriftlich nach dem anteiligen Weihnachtsgeld (10/12) fragen und darauf hinweisen, dass es Gehaltsbestandteil ist und jeden Monat bis Oktober bereits verdient wurde.

Vielleicht kommt noch was.

Macht es Sinn noch fünf Monate dran zu hängen?

Wurde denn bei anderen Mitarbeitern, die ausgeschieden sind zurück verlangt?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
koka
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 26x hilfreich)

Danke für die guten Wünsche
Noch 5 Monate dranhängen möchte ich nicht. Rente ist auch schon ab 1.11. genehmigt!
Ob es bei anderen Arbeitnehmern zurückzuzahlen war, bin ich aktuell nicht informiert.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Einfach mal beim Betriebsrat nachfragen falls es einen gibt.

Ansonsten, falls es nicht zu 10/12 mit dem Oktobergehalt ausgezahlt wird in textlicher oder schriftlicher Form bei der Personalabteilung nachfragen und dabei darauf hinweisen, dass es Gehaltsbestandteil ist und in diesem Jahr von Januar bis Oktober jeden Monat zu 1/12 verdient worden ist.

Ansonsten bliebe nur bei einem Rechtsanwalt im kostenpflichten Bereich nachzufragen, eine Klage macht meines Erachtens nur bei Rechtsschutzversicherung mit Deckungszusage Sinn.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12312.02.2021 18:44:50
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Nach meiner Info erhältst du kein Weihnachtsgeld/Jahressonderzahlung, wenn du nicht mehr im Dezember Anspruch auf Vergütung hast, also mindestens am 1.12. d. J. noch beschäftigt bist, auch nicht anteilig. Da müsstest du schon noch den 1.12. arbeiten und eine Gehaltszahlung für Arbeit oder 1 Urlaubstag bezahlt bekommen, dann würdest du 12/12 tel erhalten. Ansonsten werden sie dir auch nicht im November die Sonderzahlung geben ums sie dann wieder zurückzufordern. Sowas habe ich noch nie gehört.

-- Editiert von Vetlanda am 10.10.2016 11:40

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
koka
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 26x hilfreich)

Danke nochmal für Eure Antworten.
Ich werde berichten, wie es ausgeht!
Gruss
Koka

6x Hilfreiche Antwort

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