Hallo zusammen.
Ich gehe ab 1.11.16 in Rente.
Bekomme ich noch Weihnachtsgeld für 2016?
Im Vertrag steht:
"Dem AN wird ein Weihnachtsgeld i.h. von.... gezahlt. Die Auszahlung findet mit dem Novembergehalt statt. Verläßt ein AN das Unternehmen vor Ende des 1. Quartales des Folgejahres, wird das Unternehmen in voller Höhe zurückverlangen."
Vielen Dank schon mal.
Rente ab 1.11.2016 - Anspruch auf Weihnachtsgeld 2016 ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitat:
Im Vertrag steht:
"Dem AN wird ein Weihnachtsgeld i.h. von.... gezahlt. Die Auszahlung findet mit dem Novembergehalt statt. Verläßt ein AN das Unternehmen vor Ende des 1. Quartales des Folgejahres, wird das Unternehmen in voller Höhe zurückverlangen."
Und damit hast du dir deine Frage bereits selbst beantwortet =)
das habe ich befürchtet.
Hatte gehofft, dass es beim Ausscheiden aus Altersgrünen (Rente) evtl. positiv aussieht :-(
Trotzdem danke :-)
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Zitatwird das Unternehmen in voller Höhe zurückverlangen." :
Abwarten, ob die das überhaupt zurückverlangen.
Ja, aber die Frage, ob die das überhaupt erst aubezahlen, da ich ja Ende Oktober ausscheide
In einigen Firmen wird anteilig gezahlt. Kommt ein bisschen darauf an, wie groß die Firma ist.
Entweder nach Monaten, oder 50%.
Na dann laß ich mich mal überraschen.
Danke für Eure Antworten
Vielleicht ist es möglich, bis einschliesslich 1. Quartal des neuen Jahres dort noch zu arbeiten?
wirdwerden
Dann alles Gute auf dem nächsten Lebensabschnitt. :-)
Ansonsten abwarten ob es mit dem letzten Gehalt ausgezahlt wird. Falls nicht, textlich/schriftlich nach dem anteiligen Weihnachtsgeld (10/12) fragen und darauf hinweisen, dass es Gehaltsbestandteil ist und jeden Monat bis Oktober bereits verdient wurde.
Vielleicht kommt noch was.
Macht es Sinn noch fünf Monate dran zu hängen?
Wurde denn bei anderen Mitarbeitern, die ausgeschieden sind zurück verlangt?
Danke für die guten Wünsche
Noch 5 Monate dranhängen möchte ich nicht. Rente ist auch schon ab 1.11. genehmigt!
Ob es bei anderen Arbeitnehmern zurückzuzahlen war, bin ich aktuell nicht informiert.
Einfach mal beim Betriebsrat nachfragen falls es einen gibt.
Ansonsten, falls es nicht zu 10/12 mit dem Oktobergehalt ausgezahlt wird in textlicher oder schriftlicher Form bei der Personalabteilung nachfragen und dabei darauf hinweisen, dass es Gehaltsbestandteil ist und in diesem Jahr von Januar bis Oktober jeden Monat zu 1/12 verdient worden ist.
Ansonsten bliebe nur bei einem Rechtsanwalt im kostenpflichten Bereich nachzufragen, eine Klage macht meines Erachtens nur bei Rechtsschutzversicherung mit Deckungszusage Sinn.
Nach meiner Info erhältst du kein Weihnachtsgeld/Jahressonderzahlung, wenn du nicht mehr im Dezember Anspruch auf Vergütung hast, also mindestens am 1.12. d. J. noch beschäftigt bist, auch nicht anteilig. Da müsstest du schon noch den 1.12. arbeiten und eine Gehaltszahlung für Arbeit oder 1 Urlaubstag bezahlt bekommen, dann würdest du 12/12 tel erhalten. Ansonsten werden sie dir auch nicht im November die Sonderzahlung geben ums sie dann wieder zurückzufordern. Sowas habe ich noch nie gehört.
-- Editiert von Vetlanda am 10.10.2016 11:40
Danke nochmal für Eure Antworten.
Ich werde berichten, wie es ausgeht!
Gruss
Koka
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