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Rente Pfändung

Gläubiger A hat Vollstreckungstitel gegen Schuldner B, der
erst in 30 Jahren 67 Jahre alt wird und Rentenanspruch hat.
Bis dahin wird der Vollstreckungstitel bereits verjährt sein.

Wenn der Gläubiger A die Rente des Schuldners B vorzeitig pfändet, und B Frührente beansprucht, würde die Pfändung
zum Zuge kommen ?


von icecycle am 12.07.2011 12:33
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>Rente Pfändung
Pfändbar sind alle Einkünfte mit Ausnahme derer, welche in der ZPO in § 850 ff. erwähnt sind.

Nicht pfändbar sind bei Arbeitnehmern:

Einzahlungen für die Riester-Rente,
betriebliche Leistungen für die Altersvorsorge und auch
Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen (VL-Sparen).

In eine Rente kann sehr wohl hineingepfändet werden, sofern die mtl. Rente über den Pfändungsfreibetrag hinausgeht.

Auch entspricht es nur der Halbwahrheit dass ein Titel nach 30 Jahre seine Gültigkeit verliert! Er wird nach 30 Jahre "ungültig" sofern innerhalb der 30 Jahre keine weiteren Vollstreckungsversuche bzw. keine erneuten Aufwendungen betrieben werden den Titel "zu erneuern".



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von Albarion am 12.07.2011 13:42
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>Rente Pfändung
quote:
den Titel "zu erneuern

Wird die Gültigkeit eines Vollstreckungstitels durch jeden Vollstreckungsversuch erneut auf 30 Jahre verlängert ?
Z.B. Der Volllstreckungstitel von 2000 würde in 2030 verjährt. Durch Vollstreckungsversuch in 2029 wird der Titel noch bis 2059 gültig ?


von icecycle am 12.07.2011 14:45
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>Rente Pfändung
Die Erneuerung der 30 Jahre findet statt, wenn der Gläubiger nach knapp 30 Jahren die Forderung erneut anmeldet, dann gibt es einen neuen Titel.

Ich bin mir nich zu 100 % sicher, aber jeder Versuch erneut zu vollstrecken, verlängert den VB erneut.

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von Albarion am 13.07.2011 09:35
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>Rente Pfändung
Es geht um den Neubeginn der Verjährung, die in § 212 BGB bestimmt wird.
Die bis zu den dort genannten Handlungen vergangene Zeit verfällt.
Die erneute Frist läuft ab dem auf die maßgebliche Handlung folgenden Tag (§ 187I BGB).

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von Dieter25 am 13.07.2011 11:21
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>Rente Pfändung
Erneuert sich auch der Titel nach einem erfolglosen (z.B. Schuldner unbekannt verzogen) Pfändung ?


von icecycle am 13.07.2011 12:52
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>Rente Pfändung
Ja, da seitens des Gläubigers der Versuch unternommen worden ist, und dieser nix dafür kann, dass Du weggezogen bist, verlängert/erneuert sich der Titel auch dann.

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von Albarion am 13.07.2011 12:56
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>Rente Pfändung
Es ist höchst zweifelhaft, ob hier § 212 BGB Anwendung finden kann.

Eine Anfrage beim EMA ist wohl keine behördliche oder gerichtliche Vollstreckungshandlung.

Selbst die Experten im Rechtspflegerforum sind sich nicht einig und zu keiner Lösung gekommen.

Die Möglichkeit einer Lösung besteht vielleicht in der Anerkennung der Hemmung durch höhere Gewalt § 206 BGB), wenn der Gläubiger innerhalb der letzten 6 Monate an der Rechtsverfolgung gehindert war

Er sollte dann aber alles versucht haben, den Aufenthalt des Schuldners zu ermitteln.


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von Dieter25 am 13.07.2011 17:05
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