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Rente Jahrgang 1948

Hallo zusammen,

wir hatten gerade eine hitzige Diskussion, aber leider ohne Ergebnis. Vielleicht könnt ihr uns weiterhelfen :-)

Eine Person A, Jahrgang 1948, darf mit 65 Jahren plus 2 Monaten in Rente gehen bzw. wenn er die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat mit 65 Jahren.

Bei A ist die Wartezeit erfüllt, er will aber mit 65 Jahren plus nur 1 Monat in Rente gehen.
Hat A nun das Wahlrecht, wenn er länger als 65 arbeiten möchte, ob er nur 1 Monat (statt den 2) dran hängt oder muss A 2 Monate nach seinem 65. Geburtstag arbeiten, wenn er nicht mit genau 65 in Rente gehen möchte?

Besten Dank & schönen Sonntag noch

-- Editiert Katze86 am 08.07.2012 14:28


von Katze86 am 08.07.2012 14:27
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 394 weitere Beiträge zum Thema "Rente".


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>Rente Jahrgang 1948
A hätte das Wahlrecht, aber dies wäre nicht zu empfehlen, weil damit ein 9,6%iger Abschlag pro Monat verbunden wäre (auf Lebenszeit).

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von hamburger-1910 am 08.07.2012 15:14
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>Rente Jahrgang 1948
Nachtrag:


Es muss richtig heißen " 0,3% " Abschlag / Monat.

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-- Editiert hamburger-1910 am 08.07.2012 15:26


von hamburger-1910 am 08.07.2012 15:26
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>Rente Jahrgang 1948
Aber mit genau 65 könnte er abschlagsfrei in Rente gehen wegen der Erfüllung der Wartezeit. Das heisst wenn er einen Monat länger arbeitet als er müsste, würde ihm 0,3% abgezogen?

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von Katze86 am 08.07.2012 15:31
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>Rente Jahrgang 1948
Rente für langjährig Versicherte (Wartezeit 35 J.) ist eine Art "Frührente".

In den Fällen der vorgezogenen Rente ist ein Abschlag von 0,3% für jeden Monat der Inanspruchnahme vor der Regelaltersrente (in Ihrem Fall 65 J. + 2 Monate) zu berücksichtigen.

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von hamburger-1910 am 08.07.2012 17:57
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