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Renovierungspflicht bei Auszug nur eines Mieters

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Renovierungspflicht bei Auszug nur eines Mieters

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Freund und ich sind im November 2006 in eine frisch renovierte Wohung gezogen. Da wir uns getrennt haben, habe ich meinen Anteil des Mietvertrags fristgerecht zum 31.08.2011 gekündigt und der Mietvertrag wird zum 01.09.2011 auf meinen Ex-Freund, der in der Wohnung wohnen bleibt übertragen (entsprechende Unterschriften wurden geleistet).
Folgende Fragen:
1.) Zu welchem Zeitpunkt kann ich von meinem Ex-Freund meinen Anteil der Kaution zurückverlangen (wurde damals von uns zu 50% jeweils getragen)?
2.) Mein Freund verlangt von mir eine anteilige Renovierung einzelner Räume bzw. eine Beteiligung an den Kosten (konkret handelt es sich um das Wohnzimmer). Bin ich zu einer Renovierung/Kostenübernahme verpflichtet?

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!

Danke und mit freundlichen Grüßen

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von Steftor am 15.06.2011 15:06
Status: Frischling (5 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Renovierungspflicht bei Auszug nur eines Mieters
quote:
habe ich meinen Anteil des Mietvertrags fristgerecht zum 31.08.2011 gekündigt

Das geht rechtlich garnicht.
Was Ihr tatsächlich gemacht habt, war ein Aufhebungs(Änderungs-)vertrag, in dessen Rahmen fast ALLES vereinbart werden kann.



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von dem User always known as Mortinghale am 15.06.2011 15:16
Status: Unsterblich (2014 Beiträge)
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>Renovierungspflicht bei Auszug nur eines Mieters
Hallo,

mal abgesehen davon, dass mir diese Antwort überhaupt nicht weiter hilft, wir haben einen Nachtrag zum Mietvertrag unterschrieben:
Ich werde zum 01.08.2011 aus dem Mietvertrag entlassen. Das Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten wird ab dem 01.08.2011 mit meinem Ex-Freund fortgesetzt. Alle übrigen Bestimmungen des derzeitigen Mietvertrages bleiben unverändert.


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von Steftor am 15.06.2011 15:26
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Renovierungspflicht bei Auszug nur eines Mieters
quote:
Ich werde zum 01.08.2011 aus dem Mietvertrag entlassen.

Das ist der Aufhebungsteil
quote:
Das Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten wird ab dem 01.08.2011 mit meinem Ex-Freund fortgesetzt.

und das der Änderungsteil.
Da dem alle Parteien zustimmen müssen, können für die Zustimmung auch Gegenleistungen/Zugeständnisse eingefordert werden können.



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von dem User always known as Mortinghale am 15.06.2011 15:42
Status: Unsterblich (2014 Beiträge)
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>Renovierungspflicht bei Auszug nur eines Mieters
Vielen Dank für Eure Antworten, die mir überhaupt nicht weiter helfen. Bin echt froh, dass ich meine Anfrage in dieses Forum gestellt habe, damit sich so überaus kompetente Menschen damit befassen können. Insbesondere dieser latent aggressive Unterton wirkt unglaublich professionell. Vielen Dank!!

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von Steftor am 15.06.2011 17:18
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Renovierungspflicht bei Auszug nur eines Mieters
Wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht, aber es hat m.E. doch auch was mit Fairness deinem Ex gegenüber zu tun.
Ich würde mir an deiner Stelle genau überlegen, ob die Beteiligung an den Renovierungskosten für 1 (!) Zimmer so hoch sein können, dass sie den ganzen Stress und die Diskussionen wirklich Wert sind.

Was hat er denn gesagt, wann und wie er dir die Kaution zurückzuzahlen gedenkt? Vielleicht lässt sich das ganze auch regeln ohne dass du ihm gleich mit irgendwelchen Gesetzen kommen musst?

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von amaryll am 15.06.2011 17:27
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Renovierungspflicht bei Auszug nur eines Mieters
Das Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten wird ab dem 01.08.2011 mit meinem Ex-Freund fortgesetzt

Der Satz ist doch ziemlich allumfassend:
Wohnrecht, Mietzahlungsrecht, Kautionsrückzahlungsrecht.

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von werner_r am 15.06.2011 17:33
Status: Unsterblich (1737 Beiträge)
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>Renovierungspflicht bei Auszug nur eines Mieters
Ich würde mir zuerst einmal die Renovierungsklausel des bisherigen, gemeinsamen Mietvertrags genau ansehen - vielleicht ist die eh unwirksam und die ganze Diskussion überflüssig.

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von cobold64 am 15.06.2011 17:48
Status: Unsterblich (821 Beiträge)
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>Renovierungspflicht bei Auszug nur eines Mieters
Erstens habe ich den Punkt bezüglich Kündigung bereits klar gestellt, zweitensgeht es hier um allgemeine höfliche Umgangsformen. Kann mich nicht erinnern, dass wir einen gemeinsamen Mietvertrag hatten. Diese grundlose Feidseligkeit in Feinen Äußerungen kann ich daher überhaupt nicht nachvollziehen. Solltest Deine Antworten etwas sachlicher formulieren, ansonsten ist es in so einem Forum absolut deplaziert.

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von Steftor am 15.06.2011 17:55
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Renovierungspflicht bei Auszug nur eines Mieters
--- editiert vom Admin


von guest-12323.08.2011 15:08:53 am 15.06.2011 18:09
Status: Unsterblich (877 Beiträge)
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>Renovierungspflicht bei Auszug nur eines Mieters
quote:
Kann mich nicht erinnern, dass wir einen gemeinsamen Mietvertrag hatten

Demnach warst du alleinige Hauptmieterin und dein Mietvertrag wurde jetzt auf deinen Ex überschrieben, die Kaution habt ihr euch damals aber geteilt - oder wie darf man das verstehn?

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-- Editiert am 15.06.2011 18:11


von amaryll am 15.06.2011 18:10
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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