Hallo zusammen,
ich habe mir mit meiner Frau ein altes Reihenhaus gekauft. Der Kaufvertrag ist aus 2015 und der Eintrag ins Grundbuch 2016.
Wir bewohnen das Haus selber und haben vor dem Einzug einiges renoviert.
Kann ich die bereits 2015 angefallenen Renovierungskosten beim Lohnsteuerjahresausgleich gelten machen?
Und wenn ja, wie?
mfg
Renovierungskosten nach Hauskauf beim Lohnsteuerjahresausgleich gelten machen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Kann ich die bereits 2015 angefallenen Renovierungskosten beim Lohnsteuerjahresausgleich gelten machen? Nö.
Das heißt ich kann sie geltend machen aber erst 2016 - ich nehme an weil da erst der Grundbucheintrag erfolgt ist?
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Bei einem Kauf ist der "Übergang von Nutzen und Lasten entscheidend".
Rdnr. 19
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2014-01-10-anwendungsschreiben-zu-paragraf-35a.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Das heißt ich kann sie geltend machen aber erst 2016 - ich nehme an weil da erst der Grundbucheintrag erfolgt ist? Nein, das heißt, Sie können sie gar nicht geltend machen. Sie bewohnen das Haus schließlich selbst - da kann man Handwerkerkosten absetzen, aber keine Eigenleistungen. Materialkosten übrigens auch nicht...
-- Editiert von muemmel am 08.07.2016 11:45
Danke für die Hilfe!
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