Renovierungskosten bei Hartz 4

19. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
123kurz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Renovierungskosten bei Hartz 4

Hallo, habe eine Frage bzw. ein Problem.
Ich beziehe Hartz 4 und bin jetzt in meine erste eigene Wohnung gezogen. Die wohnung ist etwas Teurer als vom amt genähmigt wird trotzdem bezahlt. und die 6 euro die über das budge sind werden von meinen Leistungen bezahlt.
Nun ist die Wohnung aber komplett nackt weder tapeten noch boden sind vorhanden. Nun meine frage werden die renovierungskosten übernommen oder habe ich zumindest ein anrecht auf ein darlehn. Meine sachbearbeiterin hat es mit einem trockenen Nein abgewimmelt.
lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@123kurz:

quote:
Meine sachbearbeiterin hat es mit einem trockenen Nein abgewimmelt.


Wahrscheinlich aber nur mündlich, oder?

Wie alt bist Du? Hast Du bisher bei Deinen Eltern gewohnt und - insbesondere wenn Du unter 25 sein solltest - wurde Deinem Auszug aus der elterlichen Wohnung vom Jobcenter schriftlich zugestimmt?

Grundsätzlich sind die Kosten der Einzugsrenovierung vom Jobcenter zu übernehmen, wenn die Renovierung erforderlich ist. Also schriftlichen Antrag stellen und auf einem schriftlichen Bescheid bestehen. Einfach nur "Gesagtes" zählt nicht.

Ob auch die Kosten für Bodenbeläge zu übernehmen sind, hängt von Deinem Mietvertrag und den üblichen Gepflogenheiten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt ab. Ganz grundsätzlich ist nämlich der Vermieter für Bodenbeläge zuständig, kann diese Zuständigkeit aber durchaus auf den Mieter "abwälzen".

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
123kurz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

ich bin genau 25 und auf diese wohnung angewiesen weil ich sonst keine bleibe hätte.
also einfach schriftlichen antrag stellen?
danke für die schnelle Antwort.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@123kurz:

quote:
ich bin genau 25


Also brauchst Du keine Erlaubnis des Jobcenters zum Umzug, sondern "nur" die Zusicherung zur Übernahme der künftigen Unterkunftskosten und der Umzugskosten, Mietkaution, etc. Diese Zusicherungen müssen nachweislich vor Unterschrift eines Mietvertrages, aber unter Vorlage eines konkreten Mietangebotes, beantragt werden.

Gruß,

Axel

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