Renovierungsklausel
Hallo wertes Forum,
unsere WG löst sich zum 30.11.2012 auf und die Kündigung der Mietwohnung ist fristgerecht eingegangen. Auf die Frage nach eventuellen Renovierungsklauseln im Mietvertrag antwortete der Vermieter mit folgendem Text:
" §25 Beendigung des Mietverhältnisses:
Das Streichen der Wände und Decken bei Auszug hat mit Dispersionsfarbe zu erfolgen. Es darf keine Leimfarbe zur Anwendung kommen. Dübel sind zu entfernen und die entstandenen Dübellöcher ordnungsgemäß zu schließen. Die Wohnung ist bei Auszug besenrein, gereinigt, renoviert und in gemalertem Zustand zu übergeben."
Ich habe mich bereits über die Ungültigkeit diverser starrer Klauseln belesen und wollte daher fragen, ob dies in meinem Falle zutrifft. Muss ich streichen oder nicht? In der Wohnung sind kleinere Gebrauchsspuren an den Wänden, die ich auch gerne ausbessern werde sowie eine graubraune Wand, die von mir auch gestrichen wird. Allerdings sehe ich nicht ein, die ganze Wohnung in "gemalertem Zustand" zurückzugeben, insofern dafür kein Bedarf besteht.
Über eine offenkundige, ehrliche Meinung bin ich sehr dankbar.
Mfg SW
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von Riemes am 10.08.2012 16:41
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