Hallo,
Ich möchte am 01.08. meine neue Wohnung beziehen. Mietvertrag ist bereits unterschrieben.
In meinem Mietvertrag steht geschrieben, dass meine Wohnung in einem "fachgerecht renovierten Zustand" übergeben wird. Die Wohnung ist seit 10 Jahren bewohnt, die Wände haben gearbeitet - es muss maltertechnisch also wirklich etwas gemacht werden. Nun hat mein Vormieter in seinem Mietvertrag angeblich keine Klausel und somit keine Verpflichtung die Renovierung zu durchzuführen
Meine erste Frage: wenn dem so ist, muss doch der Vermieter einspringen und die Wohnung renovieren. Oder?
Meine zweite Frage: Wenn die Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe mit mir am 01.08. stattfindet, kann ich vom Vermieter verlangen, dass sie zu dem Zeitpunkt schon renoviert ist? Wie soll ich zur Wohnungsabnahme sonst den Zustand bewerten?
Danke bereits für eure Antwort,
Gruss, Chris
Renovierungsarbeiten bei Wohnungsübergabe
23. Juni 2017
Thema abonnieren
Frage vom 23. Juni 2017 | 11:17
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierungsarbeiten bei Wohnungsübergabe
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Juni 2017 | 11:44
Von
Status: Unparteiischer (9914 Beiträge, 4489x hilfreich)
Du hast mit dem Vormieter nichts zu tun. Dein Vertragspartner ist der Vermieter. Wenn dieser dir im Mietvertrag eine fachgerecht renovierte Wohnung zusichert, so muss er dies auch liefern. Und zwar ab dem 1.Tag deines Mietvertrages. Ansonsten ist das ein Mangel, welcher bei Übergabe der Mietsache wegen § 536b BGB
festgehalten werden sollte und wo du dir deine Rechte explizit vorbehalten solltest.
Manchmal gibt es in Mietverträgen übrigens Formulierungen, wo ein Vermieter die Haftung für bei Übergabe vorhande Mängel ausschließt. Schau deinen Mietvertrag dazu mal genau durch. Meiner Meinung nach sollte das aber nicht für Dinge gelten, die der Vermieter explizit zugesichert hat.
#2
Antwort vom 23. Juni 2017 | 12:15
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39877x hilfreich)
ZitatWenn die Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe mit mir am 01.08. stattfindet, kann ich vom Vermieter verlangen, dass sie zu dem Zeitpunkt schon renoviert ist? :
Ja
ZitatWie soll ich zur Wohnungsabnahme sonst den Zustand bewerten? :
Ganz einfach: als "unrenoviert"
Und jetzt?
Schon
268.301
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
13 Antworten
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten