Renovierungsarbeiten bei Wohnungsübergabe

23. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Legion_x
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierungsarbeiten bei Wohnungsübergabe

Hallo,

Ich möchte am 01.08. meine neue Wohnung beziehen. Mietvertrag ist bereits unterschrieben.

In meinem Mietvertrag steht geschrieben, dass meine Wohnung in einem "fachgerecht renovierten Zustand" übergeben wird. Die Wohnung ist seit 10 Jahren bewohnt, die Wände haben gearbeitet - es muss maltertechnisch also wirklich etwas gemacht werden. Nun hat mein Vormieter in seinem Mietvertrag angeblich keine Klausel und somit keine Verpflichtung die Renovierung zu durchzuführen

Meine erste Frage: wenn dem so ist, muss doch der Vermieter einspringen und die Wohnung renovieren. Oder?

Meine zweite Frage: Wenn die Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe mit mir am 01.08. stattfindet, kann ich vom Vermieter verlangen, dass sie zu dem Zeitpunkt schon renoviert ist? Wie soll ich zur Wohnungsabnahme sonst den Zustand bewerten?

Danke bereits für eure Antwort,

Gruss, Chris

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Du hast mit dem Vormieter nichts zu tun. Dein Vertragspartner ist der Vermieter. Wenn dieser dir im Mietvertrag eine fachgerecht renovierte Wohnung zusichert, so muss er dies auch liefern. Und zwar ab dem 1.Tag deines Mietvertrages. Ansonsten ist das ein Mangel, welcher bei Übergabe der Mietsache wegen § 536b BGB festgehalten werden sollte und wo du dir deine Rechte explizit vorbehalten solltest.

Manchmal gibt es in Mietverträgen übrigens Formulierungen, wo ein Vermieter die Haftung für bei Übergabe vorhande Mängel ausschließt. Schau deinen Mietvertrag dazu mal genau durch. Meiner Meinung nach sollte das aber nicht für Dinge gelten, die der Vermieter explizit zugesichert hat.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von Legion_x):
Wenn die Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe mit mir am 01.08. stattfindet, kann ich vom Vermieter verlangen, dass sie zu dem Zeitpunkt schon renoviert ist?

Ja



Zitat (von Legion_x):
Wie soll ich zur Wohnungsabnahme sonst den Zustand bewerten?

Ganz einfach: als "unrenoviert"



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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