Renovierungsarbeiten bei 40 Jahre alter Wohnung
Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Ein Paar hat vor 10 Jahren die Wohnung einer älteren Dame übernommen. Die Wohnung wurde ca. 1970 gebaut und in den ganzen Jahren hat der Vermieter keinerlei Renovierungsarbeiten in der Wohnung durchgeführt. Da das Parkett mit der Zeit ziemlich unansehnlich war und zudem einige Riemchen gebrochen waren, hat das Paar auf das Parkett Klick-Laminat gelegt. Bei dem jetzigen Auszug haben die beiden allerdings feststellen müssen, dass sich wohl unter dem Laminat in Folge eines umgestossenen Wassereimers ein Wasserfleck auf dem Parkett gebildet hat. Ausserdemu sind bei dem Umzug 2 Türen beschädigt worden. Der Vermieter hat das Parkett abschleifen und neu versiegeln lassen sowie die Türen durch neue ersetzt. Die Kosten von insgesamt fast 3000 Euro stellt er nun dem Paar in Rechnung. Deren Haftpflichversicherung lehnt eine Begleichung des Schadens ab, da es sich bei dem Wasserfleck um ein Ereignis, welches allmählich eingetreten ist, bezieht. Für die Türen wurde nur der Restwert der 40 Jahre alten Türen erstattet, welcher laut Versicherung bei 200 Euro liegt. Der Vermieter besteht aber auf den Ausgleich der gesamten Forderung.
Ich habe gehört, dass ein Parkett in der Regel sowieso alle 10 bis 15 Jahre abgeschliffen und neu versiegelt werden soll und dass dieses Sache des Vermieters ist und dass bei einem Parkettfußboden zudem eine durchschnittliche Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren angenommen wird, so dass bei einem 40 Jahre alten Parkett dieses eh schon abgewohnt ist.
Hat der Vermieter das Recht auf den Ausgleich der Forderung ? Von welchem Restwert ist bei einem 40 Jahre Jahre alten Parkett auszugehen ?
Vielen Dank für die Bemühungen
-- Editiert am 02.08.2009 10:43
von gomez am 02.08.2009 10:28
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