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Renovierungkosten Wohnung

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Renovierungkosten Wohnung

Hallo,

Fall stellt sich wie folgt dar:
Tochter wohnt in einer Eigentumswohnung des Vaters (Mutter bereits verstorben). Da die Wohnung sanierungsbedürftig ist, saniert die Tochter vor Einzug in die Wohnung. (neue Elektrik, neues Bad, neue Böden etc.),
Vater verlang annähernd ortsübliche Miete für die Wohnung.
Die Kosten der Sanierung bezahlt die Tochter, da sie die Wohnung einmal erben wird.
Nun wurde die Tochter aber enterbt und ein Freund des Vaters als Alleinerbe eingesetzt. Tochter bekommt Pflichtteil.

Frage: Ist es möglich die Sanierungskosten als Mieter ersetzt zu bekommen?
Evtl. gehört die Frage auch zum Mietrecht?

Danke für jeden Tipp


von Jollies am 18.03.2010 12:02
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>Renovierungkosten Wohnung
Wie lange ist die Renovierung denn schon her?

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"Lukas 7,23"


von Arcturus am 18.03.2010 15:23
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>Renovierungkosten Wohnung
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von guest-12324.03.2010 09:51:29 am 19.03.2010 08:05
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>Renovierungkosten Wohnung
@rathgeber:
Du bist ja wieder hervorragend informiert.
Hätte mir schon denken können, dass Du das weißt


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"Lukas 7,23"


von Arcturus am 19.03.2010 10:36
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>Renovierungkosten Wohnung
--- editiert vom Admin


von guest-12324.03.2010 09:51:29 am 19.03.2010 10:49
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>Renovierungkosten Wohnung
Okay... meine lange Leitung...
Freitag *seufz*

Bei 15 Jahren sind die Kosten der einmaligen Sanierung, so Die TE die Forderung nicht fortlaufend geltend gemacht oder tituliert hat, verjährt.

Traurig aber wahr, so ist es mit dem enterbt werden.

Als Pflichtteilsberechtigte könntest Du jedoch versuchen, einen Pflichtteilsergänzungsanspruch zu konstruieren.
Bitte nimm dazu einen Anwalt in Anspruch.

Kann dann funktionieren, wenn die Sanierung dazu geführt hat, dass die Miete sich an dem Zustand NACH der Sanierung ausgerichtet hat und die Wohnung durch die Sanierung nicht nur unerheblich einen Wertzuwachs erfahren hat.

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"Lukas 7,23"


von Arcturus am 19.03.2010 11:00
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>Renovierungkosten Wohnung
Hallo Lukas,

danke für den Tipp mit dem Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Einen Anwalt haben wir mittlerweile eingeschalten. Der Anwalt ist aber rein mit der Klage bzgl. "Enterbung" beauftragt. Wir sind insgesamt 4 Kinder die gemeinsam enterbt wurden (inkl. Enkelkinder), ohne dass irgendwie was vorgefallen wäre.
Die Sanierung hat ergeblich zum Zustand der Wohnung beigetragen. Neues Bad (zusätzlicher Einbau einer Dusche), neue Elektrik, neue Böden, verputze Wände.
Sanierungskosten damals waren ca.a Euro 40.000,-- rein Material, ohne Arbeitslohn, da Eigenleistung und Leistung von Freunden.

Ein Aufruf an alle: Investiert nie in etwas, das euch nicht wirklich schriftlich gehört. Aber wer glaubt schon daran, von seinem Vater enterbt zu werden, wenn es dafür nie Anzeichen gibt und wer verlangt von seinem Vater schon vorab was schriftliches.

Gruss aus dem hohen Norden

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""


von Jollies am 25.03.2010 10:19
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>Renovierungkosten Wohnung
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von guest-12326.03.2010 15:00:33 am 25.03.2010 10:55
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>Renovierungkosten Wohnung
Hallo Jollies,

ich kann Deine Enttäuschung nachvollziehen.

Um enterbt zu werden, braucht es keinen Grund. Der Erblasser ist frei in seiner Entscheidung, wen er als erben einsetzt.
Mit einer Ausnahme:
Er ist an ein gegenseitiges Testament gebunden, dass zwischen ihm und seiner vorverstorbenen Ehefrau existiert, in dem die Schlusserben benannt sind.

Gibt es so ein Testament?

Grüße zurück aus dem hohen Norden


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"Lukas 7,23"


von Arcturus am 25.03.2010 11:57
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>Renovierungkosten Wohnung
Hallo,
nach dem Tod der Mutter hat der Vater alles geerbt und die Kinder haben damals auf den Pflichtteil verzichtet. Aber die Mutter hat die Kinder mit dem Pflichtteil als Vermächtnis bedacht.
Lt. Info vom Rechtsanwalt wird vom Gesamterbe abgezogen und an die Kinder separat ausbezahlt.
Einen Schlußerben gab es in dem gemeinsamen Testament der Eltern nicht.
Gruss
Jollies


von Jollies am 27.03.2010 12:49
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>Renovierungkosten Wohnung
--- editiert vom Admin


von guest-12329.03.2010 09:27:10 am 27.03.2010 13:27
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