Guten Tag,mein Vater ist verstorben und ich musste seine Wohnung auflösen. Mietvertrag ist 51 Jahre alt. Ich habe gleich nach seinem Ableben die Wohnung, mit einer 3 Monatsfrist, gekündigt. Jetzt muss sie noch renoviert werden. Welche Ausmasse darf dies annehmen? Der Vermieter(SAGA GWG) verlangt: Styroporfliesen von Decke entfernen, neu verputzen, Raufaser und streichen Unter den Styroproplatten ist Schimmelbildung, durch einen Regenwasserschaden vom Dachboden. Alle Zimmer Tapeten runter, löcher zu. Alle Türen anschleifen, neu lackieren Alle Türzargen anschleifen, neu lackieren Alle Fussbodenleisten anschleifen, neu lackieren Alle Heizkörperkörper anschleifen, neu lackieren Alle Heizkörperleitungen anschleifen, neu lackieren Alle Gardinenbretter anfernen, wie deren Halterungen und die Löcher der Halterungen dann verputzen Gesamtreinigung der Wohnung, incl. Fenster und Bad.Der Mietvertrag sieht vor: § 8. Instandhaltung der Mieträume.....ist der Mieter verpflichtet, diese Dekorationen laufend nach ortsüblicher Gepflogenheit, d.h. in angemessenen Zeiträumen auszuführen und die wohnung bei auflösung des Vertrages in dem bei Bezug übernommenen Zustand zurückzugeben.§ 11. Beendigung der Mietzeit1. Beim auszug muss der mieter die Wohnung besenrein mit allen, auch den von ihm selbst angeschaffenen Schlüsseln zurückzugeben.Mein Vater hatte die letzte Renovierung der Wohnung vor ca 20 Jahren.Meine Frage sind die Forderungen der Vermieter angemessen? DankeErwin51
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>Renovierung nach altem Mietbertrag
a) § 8 dürfte auch heute gelten, da er auf *angemessenen zeitraum* abstellt. was allerdings der zustand der wohnung vor 50 jahren gewesen sein mag ....(wissen die götter, vielleicht). b) insoweit dürftet ihr zur renovierung verpflichtet sein, zumal dein vater offenbar *20 jahre* nichts getan hat.... entfernung der stypropor-fliesen wird die gesellschaft zu recht verlangen können. ... ebenso hören sich die anderen forderungen zumindest nicht unvernünftig an. ... ob aber die gesellschaft raufaser und weißen anstrich verlangen kann, ist mir nicht klar.... das wird alles in allem eine menge geld kosten. von daher würde ich mir durch beratung beim ra gewissheit verschaffen. (auch wenn das geld kostet)
Also ich gehe davon aus, dass die *Klausel* wirksam ist.Wenn man über 50 Jahre in einer Wohnung wohnt, wahrscheinlich auch bei günstigem Mietzins, ist es schon angemessen, die Wohnung ordnungsgemäss zu verlassen und gegebenenfalls eben noch Geld investieren zu müssen. - dies gilt für mich unabhängig von der rechtlichen Situation - auch langjährige und gute Vertragsverhältnisse entsprechend einvernehmlich zu beenden - ohne jemand bzw. dem VM Schaden zu hinterlassen bzw. sitzen zu lassen!MFG
Danke, für all die Antworten und Hilfe. Ich sehe es auch so. Das Renoviert werden muss. Nur gestern ist mir die Decke z. T. runtergekommen, weil da mal ein Wasserschaden war und da, durch Regenwasser. alles aufgeweicht und porrös und schimmellig. Da sehe ich aber nicht ein: 1. den Schaden zu reparieren und den Schimmel zu beseitigen, einfach übertapezieren und malen, wie es der Hauswart verlangte und dann noch meinte, ist doch egal was danach passiert, ist doch nicht mein Problem. Habe der Verwaltung schon geschrieben, bin mal gespannt auf die amntwort.Danke für alles. erwin51http://www.123recht.net/graphx/smilies/smile.gif
... nun ja - das ist dann ein anderes thema, das mit schönheitsreparatur nichts mehr zu tun hat. verwaltung auf den missstand aufmerksam machen, das zu sanieren ist deren sache.-- Editiert von blaubär49 am 04.09.2008 08:42:09