Renovierung nach altem Mietbertrag

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

352 Aufrufe

Renovierung nach altem Mietbertrag

Guten Tag,

mein Vater ist verstorben und ich musste seine Wohnung auflösen.
Mietvertrag ist 51 Jahre alt.
Ich habe gleich nach seinem Ableben die Wohnung, mit einer 3 Monatsfrist,
gekündigt. Jetzt muss sie noch renoviert werden.
Welche Ausmasse darf dies annehmen?
Der Vermieter(SAGA GWG) verlangt:
Styroporfliesen von Decke entfernen, neu verputzen, Raufaser und streichen
Unter den Styroproplatten ist Schimmelbildung, durch einen Regenwasserschaden vom Dachboden.
Alle Zimmer Tapeten runter, löcher zu.
Alle Türen anschleifen, neu lackieren
Alle Türzargen anschleifen, neu lackieren
Alle Fussbodenleisten anschleifen, neu lackieren
Alle Heizkörperkörper anschleifen, neu lackieren
Alle Heizkörperleitungen anschleifen, neu lackieren
Alle Gardinenbretter anfernen, wie deren Halterungen und die Löcher der Halterungen dann verputzen
Gesamtreinigung der Wohnung, incl. Fenster und Bad.

Der Mietvertrag sieht vor:
§ 8. Instandhaltung der Mieträume

.....ist der Mieter verpflichtet, diese Dekorationen laufend nach ortsüblicher Gepflogenheit, d.h. in angemessenen
Zeiträumen auszuführen und die wohnung bei auflösung des Vertrages in dem bei Bezug übernommenen Zustand
zurückzugeben.

§ 11. Beendigung der Mietzeit

1. Beim auszug muss der mieter die Wohnung besenrein mit allen, auch den von ihm selbst angeschaffenen Schlüsseln zurückzugeben.

Mein Vater hatte die letzte Renovierung der Wohnung vor ca 20 Jahren.

Meine Frage sind die Forderungen der Vermieter angemessen?
Danke

Erwin51




von erwin51 am 28.08.2008 13:09
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Ihre Antwort erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Durchschnittspreis 35 Euro.

>Renovierung nach altem Mietbertrag
a) § 8 dürfte auch heute gelten, da er auf *angemessenen zeitraum* abstellt. was allerdings der zustand der wohnung vor 50 jahren gewesen sein mag ....(wissen die götter, vielleicht).
b) insoweit dürftet ihr zur renovierung verpflichtet sein, zumal dein vater offenbar *20 jahre* nichts getan hat.

... entfernung der stypropor-fliesen wird die gesellschaft zu recht verlangen können.
... ebenso hören sich die anderen forderungen zumindest nicht unvernünftig an.
... ob aber die gesellschaft raufaser und weißen anstrich verlangen kann, ist mir nicht klar.

... das wird alles in allem eine menge geld kosten. von daher würde ich mir durch beratung beim ra gewissheit verschaffen. (auch wenn das geld kostet)


von blaubär49 am 28.08.2008 13:51
Status: Tao (6562 Beiträge)
Userwertung:  3,5  (von 83 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Renovierung nach altem Mietbertrag
--- editiert vom Admin



von guest123-2122 am 28.08.2008 14:10
Status: Unsterblich (2739 Beiträge)
Userwertung:  1,9  (von 52 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Renovierung nach altem Mietbertrag
Also ich gehe davon aus, dass die *Klausel* wirksam ist.

Wenn man über 50 Jahre in einer Wohnung wohnt, wahrscheinlich auch bei günstigem Mietzins, ist es schon angemessen, die Wohnung ordnungsgemäss zu verlassen und gegebenenfalls eben noch Geld investieren zu müssen.

- dies gilt für mich unabhängig von der rechtlichen Situation - auch langjährige und gute Vertragsverhältnisse entsprechend einvernehmlich zu beenden - ohne jemand bzw. dem VM Schaden zu hinterlassen bzw. sitzen zu lassen!

MFG




von Barni Gröllheimer am 28.08.2008 15:54
Status: Unsterblich (896 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 20 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Renovierung nach altem Mietbertrag
Danke, für all die Antworten und Hilfe.
Ich sehe es auch so. Das Renoviert werden muss.
Nur gestern ist mir die Decke z. T. runtergekommen, weil da mal ein Wasserschaden war und da, durch Regenwasser. alles aufgeweicht und porrös und schimmellig.
Da sehe ich aber nicht ein:
1. den Schaden zu reparieren und den Schimmel zu beseitigen, einfach übertapezieren und malen,
wie es der Hauswart verlangte und dann noch meinte, ist doch egal was danach passiert, ist doch nicht mein Problem.
Habe der Verwaltung schon geschrieben, bin mal gespannt auf die amntwort.

Danke für alles.
erwin51http://www.123recht.net/graphx/smilies/smile.gif


von erwin51 am 04.09.2008 08:36
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Renovierung nach altem Mietbertrag
... nun ja - das ist dann ein anderes thema, das mit schönheitsreparatur nichts mehr zu tun hat. verwaltung auf den missstand aufmerksam machen, das zu sanieren ist deren sache.

-- Editiert von blaubär49 am 04.09.2008 08:42:09


von blaubär49 am 04.09.2008 08:41
Status: Tao (6562 Beiträge)
Userwertung:  3,5  (von 83 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Antwort schreiben


Lesezeichen hinzufügen:

Mietrecht Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 407 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 39 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,29 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Mietrecht, Pachtrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Mietrecht, Pachtrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Klage gegen Abrechnung von Rollläden in einer WEG
beantwortet von RA Raab für €48
Klausel im Mietvertrag
beantwortet von RA Bohle für €25
Mehr Fragen lesen
Mietrecht auf frag-einen-sachverstaendigen.de

Sachverständige antworten auf Ihre Fragen zum Thema Mietrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Maueranbindung an WDVS
beantwortet von Profi Moser für €40
Erneuerung Heizungsanlage
beantwortet von Profi Bedau für €55
Fliesenmaße
beantwortet von Profi Stoffregen für €25
Zu frag-einen-sachverstaendigen.de