Renovierung nach altem Mietbertrag
Guten Tag,
mein Vater ist verstorben und ich musste seine Wohnung auflösen.
Mietvertrag ist 51 Jahre alt.
Ich habe gleich nach seinem Ableben die Wohnung, mit einer 3 Monatsfrist,
gekündigt. Jetzt muss sie noch renoviert werden.
Welche Ausmasse darf dies annehmen?
Der Vermieter(SAGA GWG) verlangt:
Styroporfliesen von Decke entfernen, neu verputzen, Raufaser und streichen
Unter den Styroproplatten ist Schimmelbildung, durch einen Regenwasserschaden vom Dachboden.
Alle Zimmer Tapeten runter, löcher zu.
Alle Türen anschleifen, neu lackieren
Alle Türzargen anschleifen, neu lackieren
Alle Fussbodenleisten anschleifen, neu lackieren
Alle Heizkörperkörper anschleifen, neu lackieren
Alle Heizkörperleitungen anschleifen, neu lackieren
Alle Gardinenbretter anfernen, wie deren Halterungen und die Löcher der Halterungen dann verputzen
Gesamtreinigung der Wohnung, incl. Fenster und Bad.
Der Mietvertrag sieht vor:
§ 8. Instandhaltung der Mieträume
.....ist der Mieter verpflichtet, diese Dekorationen laufend nach ortsüblicher Gepflogenheit, d.h. in angemessenen
Zeiträumen auszuführen und die wohnung bei auflösung des Vertrages in dem bei Bezug übernommenen Zustand
zurückzugeben.
§ 11. Beendigung der Mietzeit
1. Beim auszug muss der mieter die Wohnung besenrein mit allen, auch den von ihm selbst angeschaffenen Schlüsseln zurückzugeben.
Mein Vater hatte die letzte Renovierung der Wohnung vor ca 20 Jahren.
Meine Frage sind die Forderungen der Vermieter angemessen?
Danke
Erwin51
von erwin51 am 28.08.2008 13:09
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