Renovierung nach Auszug, obwohl erst renoviert wur

2. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Holladiewaldfe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Renovierung nach Auszug, obwohl erst renoviert wur

Hallo,

vorweg, ich bin im Mieterbund, habe aber erst für die nächste Woche einen Termin bekommen.


Nach der Trennung von meinem Mann haben wir unsere Wohnung am 02.07.2014 zum 30.10.2014 fristgerecht gekündigt.
Mein Mann ist bereits am 31.05. ausgezogen.

Aufgrund eines Nachmieters konnte ich die Wohnung bereits zum 31.08.14 verlassen.

Anfang August kam der Vermieter zu einer "Vorababnahme", meinte es sieht ja alles ganz ordentlich aus. Wollte aber, das ich angebrachte Vliestapeten entferne. Von neuem tapezieren war keine Rede. O-Ton seinerseits: jeder muss selbst tapezieren.

Im März hatten mein Mann und ich, nach Rücksprache noch den Fußboden im Bad neu gefliest.Wir sind keine Fachmänner, aber hatten die Zustimmung des Vermieters.Zudem haben wir ein neues Waschbecken angebracht, da das alte Risse hatte. (Steht auch so im Übergabeprotokoll von unserem Einzug, auch die Bodenfliesen hatten Risse und waren lose). Ebenfalls wurde ein neuer Spiegelschrank und ein Hängeregal angebracht. Kosten für die komplette Sanierung/ Renovierung ca. 1000 €.
Da an einer Zimmertür, ein Stück abgebrochen war (nach Durchzug ) hatten wir ihm angeboten die Badmöbel drin zu lassen. Damit sei der Schaden ausgeglichen. Er stimmte zu. Sonst hätten wir das alte Waschbecken wieder angebracht (hatten es aufgehoben).

Nun war am 29.08.14 Wohnungsübergabe. Im letzten Oktober haben wir die komplette Wohnung renoviert. Wie gesagt haben wir jetzt Tapeten auf seinen (!!!) Wunsch hin entfernt. Das gefällt ihm nun doch nicht.Er gab uns Zeit bis zum 31.08.14 um neu zu tapezieren, in Flur und zwei weiteren Zimmern.

Dann hatte er den Boden im Bad zu beanstanden, es wäre nicht ordentlich verfugt. Dies sollten wir von einem Fachmann erneut machen lassen, bis zum 31.8.14.

Mit gemietet hatten wir eine Einbauchküche. In dieser befand sich zum Einzug keine Backbleche und kein Besteckkasten. Dieses fordert er aber nun von uns.Dazu steht nichts im Übergabeprotokoll.

Nun will er sich einen Kostenvoranschlag eines Malerbetriebs und eines Fliesenlegers zukommen lassen, das wir ja die Frist verstreichen lassen haben. Eine Frist von 2 Tagen, aber wir hatten schon keine Schlüssel mehr.Diesen wollte er bei einer anderen Bewohnerin deponieren. Ich konnte sie aber nicht antreffen.

Er ist der Meinung die Kosten werden sich auf 1500 € belaufen, oder aber wir geben dem Nachmieter 500 €, dieser wäre damit einverstanden. Eine Frist von 14 Tagen, so wie ich es gelesen habe gibt er uns nicht. Außerdem verlangt er Mietausfall.
Schriftlich haben wir das ganze von ihm nur per Whatsapp bekommen, nicht aber in Briefform.

Der Mietvertrag begann zum 01.10.2011, wir haben die ganze Wohnung im Oktober 2013 erneut, nach Einzug, renoviert. Und hätte er nicht gewollt das wir einzelne Tapeten entfernen, wäre sie jetzt nicht in diesem Zustand.

Ganz schön viel geworden. Kann mir jemand eine Einschätzung geben?

Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Da ist zunächst zu berücksichtigen was im Mietvertrag
vereibart wurde.
Mündliche Vereinbarungen sind schwer zu beweisen, es sei denn,Sie haben Zeugen.
Im allgemeinen,- Der Vermieter muß seine Ansprüche schriftlich stellen, mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung.
Stellt er Forderungen, könnten Sie versuchen Ihre Investitionen gegenzurechnen.
Letztendlich käme es auf den Richter an.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Holladiewaldfe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Was sollte man denn aus dem Mietvertrag wissen?

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1x Hilfreiche Antwort

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