Renovierung in WG

8. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
jabrapro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung in WG

Hallo zusammen,

ich wohne seit 3 Monaten in einer 10er WG in der die Zimmer einzeln vermietet werden.
Habe einen auf 4 Monate befristeten Vertrag. Da einige der Leute nicht an sauberkeit interessiert sind, stapelt sich der Müll zeitweise ordentlich in der Küche.
Jetzt hat der Vermiete angekündigt einen Gutachter zu bestellen, den Kammerjäger und zu Renovieren und die Kosten einfach allen derzeitigen Mietern in Rechnung zu stellen.
Ich für meinen Teil bin kaum in der WG und benehme mich auch wenn ich da bin. Zwar ist es dreckig in der Küche, dennoch ist meines wissens nichts kaputt gemacht worden.
Ist es rechtens vom Vermieter einfach alle Kosten in Rechnung zu stellen, obwohl ich mich gut verhalte und nur 3 Monate dort wohne, dementsprechend nicht für irgendwelche Abnutzungen oder ähnliches kann ?

Besten Dank im Voraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von jabrapro):
Jetzt hat der Vermiete angekündigt einen Gutachter zu bestellen, den Kammerjäger und zu Renovieren und die Kosten einfach allen derzeitigen Mietern in Rechnung zu stellen.

Warte erstmal ab, was da wirklich passiert. In Rechnung stellen, kann der Vermieter viel. Erfolgreich vor Gericht einklagen, ist dann schon ein ganz anderes Problem. Wenn der Vermieter von dir Schadensersatz möchte, wird er beweisen müssen, dass du persönlich den Schaden (mit)verursacht hast. Renovierungskosten von Allgemeinräumen sind meiner Meinung nach nicht auf die Mieter umlegbar. Bei einem Kammerjäger bin ich mir nicht sicher. Hast du denn eigentlich den Vermieter auf die unhaltbaren Zustände nachweisbar hingewiesen? Das wäre nämlich deine Pflicht gewesen.

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ich wollte eben schon aufschreien.
Aber klar, DAS ist hier dein Vorteil > "10er WG in der die Zimmer einzeln vermietet werden"
(ansonsten würden nämliche alle Mieter gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter haften)

Hier kann der Vermieter aber tatsächlich nur den/die Verursacher direkt in Anspruch nehmen und muss den/die Verursacher dazu auch konkret ermitteln.
Einfach alle Kosten allen Mietern anteilig berechnen geht in diesem Fall nicht.

Die Mängelanzeige gemäß [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html]BGB § 536 c [/link] ist hier aber wirklich sehr ratsam, denn ggf. macht sich ein Mieter durch Unterlassen der Anzeige ebenfalls schadenersatzpflichtig.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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