Renovierung bei Auszug und Einzug / Wann muss Nebenkostenabrechnung erfolgen

3. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kazar
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 20x hilfreich)
Renovierung bei Auszug und Einzug / Wann muss Nebenkostenabrechnung erfolgen

Hallo!
Ich hab mehrere Probleme:
Ich bin in einen Teil meiner Wohnung vor 10,5 Jahren eingezogen. Als sich ein Kind ankündigte, habe ich mit meinem damaligen Freund zusammen 2009 eine weitere Wohnung dazu bekommen. Die Wohnungen sind einzeln für sich abgeschlossen und werden auch so abgerechnet aber wir nutzten sie zusammen als "eins". Der Vermieter hatte das Haus gekauft. Ein altes Haus. in der DG Wohnung wo ich zuerst alleine wohnte habe ich gestrichen und Laminat gelegt.
Die Wohnung darunter, die dann 2009 dazu kam, hat der Vermieter insofern renoviert, als das er die Wände mit Regips begradigt hat, Küche und Bad gefliest hat und in den Flur Laminat gelegt hat. Tapete, Farbe, Teppich und Fußleisten kamen von uns.
Mein damaligere Freund ist dann 2011 zwangsweise ausgezogen.
Darauf hin hab ich einen eigenen Mietvertrag bekommen. Leider steht drin, dass Schönheitsreparaturen der Mieter auf eigene Kosten übernimmt. Wir haben ja aber beim Einzug schon tapeziert und Co.
Kann mein Vermieter mir jetzt so kommen, dass ich mit dem neuen Mietvertrag 2011 ja quasi eine 2009 renovierte Wohnung übernommen hab und verlangen das ich jetzt bei Auszug komplett renoviere? Ich hab ja damals trotzdem schon alles mit bezahlt.
Meine Katze hat nun leider ziemlich viel gekratzt in der Wohnung . DAs repariere ich. Muss ich deswegen evtl. komplett renovieren?
Weiterhin hält mein Vermieter die NK Abrechnung für 2016 zurück, bis ich im allgm. Flur Tapete ersetzt hab, wo die Katze dran war, die unter anderem die Untermitbewohnerin (Mutter der Vermieterin) öfter mal reingelassen und nicht wieder raus bekommeb hat wenn ich nicht da war. Mach ich ja auch - aber darf man deswegen die Abrechnung zurück halten - die sonst spätestens im Februar vorlag? Und ich weiß, dass ich Viel Geld zurück bekomme, da die NK sehr hoch angesetzt waren. Die hab ich jetzt runter gesetzt - in Absprache natürlich. Ich muss auch noch dazu sagen, dass die DG Wohnung ganz schlecht isoliert ist, so dass ich im Winter nur unten gewohnt hab und im Sommer hält man es vor Wärme nicht aus. Es ist vertäfelt und der Wind pfeift durch die Astlöcher. Die hab ich inzwischen zugeschmiert. Ja ich hab dadurch eine geringe Grundmiete, aber toll ist das trotzdem nicht. Dazu kommen im Frühjahr und Herbst unmengen an Fliegen, Marienkäfern und Wanzen.
Wenn ich jetzt ausziehe - hat mein Vermieter eine Chance, mir in irgendeiner Form etwas schlechtes zu wollen?? Muss ich renovieren??
Wir hatten mal ein freundschaftliches Verhältnis... aber durch meinen Ex ist es kaputt gegangen. ich kann da nichts dazu - bekomme es aber zu spüren und rechne grad mit allem...
DAnke schon mal für Meinungen und Hilfe!!



Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Kommt ganz darauf an, wie das Ganze in Bezug auf "Schönheitsreparaturen" und "Endrenovierung" im Wortlaut im Mietvertrag formuliert ist.

Die "Frässpuren" vom Teppichtiger sind jedoch "Beschädigung der Mietsache". die sind in jeden Falle zu beseititgen. Und wenn es dazu notwendig wäre den gesamten Raum neu zu tapezieren, dann ist das so.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kazar
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 20x hilfreich)

Es steht genau so drin: Schönheitsreparaturen werden vom Mieter übernommen. Zählt denn dazu auch die allgm. Renovierung? Wie gesagt ich habe ja beim Einzug renoviert. Oder gibt es ein Gesetz o.ä. nach dem man alle X Jahre renovieren muss?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kazar
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 20x hilfreich)

Es steht genau so drin: Schönheitsreparaturen werden vom Mieter übernommen. Zählt denn dazu auch die allgm. Renovierung? Wie gesagt ich habe ja beim Einzug renoviert. Oder gibt es ein Gesetz o.ä. nach dem man alle X Jahre renovieren muss?

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kazar
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 20x hilfreich)

Es steht genau so drin: Schönheitsreparaturen werden vom Mieter übernommen. Zählt denn dazu auch die allgm. Renovierung? Wie gesagt ich habe ja beim Einzug renoviert. Oder gibt es ein Gesetz o.ä. nach dem man alle X Jahre renovieren muss?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Kazar):
Oder gibt es ein Gesetz o.ä. nach dem man alle X Jahre renovieren muss?


Nein, normaler Gebrauch ist mit der Mietzahlung erledigt, Rest wäre Vermietersache. Allerdings kann das per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden. Mehr steht dort nicht? Nur der eine Satz?

Zitat (von Kazar):
Weiterhin hält mein Vermieter die NK Abrechnung für 2016 zurück


Zur Abrechnung hat der Vermieter bis Jahresende Zeit.

Zitat (von Kazar):
in der DG Wohnung wo ich zuerst alleine wohnte habe ich gestrichen und Laminat gelegt.


Dann gehört das Laminat weiterhin der Mieterin. Was lag dort vorher bzw. jetzt drunter?

Zitat (von Kazar):
Tapete, Farbe, Teppich und Fußleisten kamen von uns.


Gleiches gilt für Teppich (wenn er sich normal entfernen lassen würde) und Fußleisten. Gleiche Frage, was war vorher dort?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat:
Wann muss Nebenkostenabrechnung erfolgen


Bei kalenderjähriger Abrechnung hat der VM für die Abrechnung 2016 bis 31.12.2017 und für 2017 bis 31.12.2018 Zeit.



Zitat (von Kazar):
Und ich weiß, dass ich Viel Geld zurück bekomme, da die NK sehr hoch angesetzt waren. Die hab ich jetzt runter gesetzt


Das hättest Du ohne Abrechnung gar nicht tun dürfen. Aber gut, ist ja wohl mit Zustimmung des Vermieters geschehen.

Allerdings kann dir das bei der nächsten und letzten Abrechnung aufs Knie fallen. Wann war denn Mietvertragsende und wie ist der Abrechnungszeitraum?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kazar
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich hab noch nicht gekündigt. Mache das erst, wenn die Abrechnung vorliegt. Abgerechnet wird immer fürs letzte Jahr. Sonst war die Abrechnung spätestens MItte Februar da.
Ich habe die Reduzierung der NK angekündigt. Jetzt zahle ich genau so wie im Vertrag vereinbart war. Ich hatte mal freiwillig erhöht. Bis April hab ich ja auch noch voll gezahlt. kriege für dieses jahr also bestimmt bis jetzt auch noch wieder.
Das mit dem 12 Monaten hatte ich auch mal gelesen - die Erpressung mit der Tapete gefällt mir halt nicht. Aber gut - also keine Handhabe.

Unter dem Laminat lag alter Teppich. Den haben wir als Trittschutz liegen lassen. Unter dem Teppich im unteren Teil der Wohnung ist Beton (?) oder so gewesen. Die Wohnung war Altbau und wurde dann vom VM begradigt und Leitungen gelegt, Heizung eingebaut, etc. und wir haben dann Teppich rein gelegt.

-- Editiert von Kazar am 04.05.2017 12:03

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Kazar):
Ich hab noch nicht gekündigt. Mache das erst, wenn die Abrechnung vorliegt


Und was wenn der Vermieter sie dir gar nicht vorlegt?

Dann kannst ihn frühestens am 1. Januar 2018 dazu auffordern.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kazar
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 20x hilfreich)

Dann mach ich es irgendwann. Ansage war ja, wenn ich den Flur gemacht hab, kommt die Abrechnung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kazar
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

die Abrechnung habe ich mittlerweile erhalten. Da ich zum 1.6. zu meinem Freund gezogen bin, hab ich auch gekündigt.
Zum 1.7. gibt es einen Nachmieter.

Ich werde die Kratzspuren an der Tapete übertapezieren bzw. reapieren.

Die Frage die sich mit immer noch stellt: Muss ich dann trotzdem den ganzen Raum streichen? Als ich eingezogen bin war nur Rigips an den Wänden. Die Wohnung war sozusagen "roh". Tapete, Farbe, Fußleisten kam alles von uns.
Im Vertrag steht "Schönheitsreparaturen werden vom Mieter übernommen". Ist das rechtmäßig? Kann der Vermieter verlangen, dass man die Wohnung bei Einzug renoviert bzw. überhaupt erst mal Tapete etc geklebt hat und dann bei Auszug noch mal?
Warum sollte der Nachmieter von mir eine renovierte Wohnung bekommen wenn ich in eine "rohe" Wohnung gezogen bin?

Danke schon mal!


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Kazar):
Kann der Vermieter verlangen, dass man die Wohnung bei Einzug renoviert bzw. überhaupt erst mal Tapete etc geklebt hat und dann bei Auszug noch mal?


Kann er natürlich nicht. Was im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen steht, ist normalerweise komplett irrelevant, wenn der Vermieter die Wohnung nicht vollständig renoviert übergeben hat. Selbst wenn der Vermieter die Wände gestrichen hätte, aber Holztüren und Heizung nicht frisch lackiert hat, ist eine Klausel, die demMieter die Schönheitsreparaturen auferlegt, unwirksam. Sie müssen nur besenrein zurückgeben und ansonsten keinen Finger rühren:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bgh-mieter-muessen-nur-renoviert-uebergebene-wohnungen-renovieren-a-1024239.html

Die Nebenkostenabrechnung muss er nicht bis zum 1.1.2018 vorlegen, sondern dann, sobald er sie erstellen kann, weil ihm alle Zahlen vorliegen. Das kannst du natürlich schlecht kontrollieren. Wenn sie bis 31.12.2017 nicht vorliegt, kann er keine Nachzahlung mehr verlangen, aber du rechnest ja eh mit einer Rückzahlung ... Daran könnte er ein Pfandrecht haben, wenn seine Forderungen berechtigt sind, was aber nach deiner Schilderung sehr, sehr zweifelhaft ist.




-- Editiert von Burkhard-Coesfeld am 08.06.2017 09:04

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt ganz darauf an, wie das Ganze in Bezug auf "Schönheitsreparaturen" und "Endrenovierung" im Wortlaut im Mietvertrag formuliert ist.

Die "Frässpuren" vom Teppichtiger sind jedoch "Beschädigung der Mietsache". die sind in jeden Falle zu beseititgen. Und wenn es dazu notwendig wäre den gesamten Raum neu zu tapezieren, dann ist das so.


Bei einer unrenoviert übernommenen Wohnung ist der Wortlaut des Mietvertrags ziemlich gleichgültig, die Renovierungspflicht liegt beim Vermieter und fertig..
Wenn die Katze nur an der Tapete gekratzt hat, die der Mieter, und nicht der Vermieter angebracht hat, sehe ich keine Beschädigung der Mietsache.

-- Editiert von Burkhard-Coesfeld am 08.06.2017 09:10

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Steht im Mietvertrag etwas zum Zustand der Wohnung bei Beginn? wie lässt sich nachweisen,dass die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert war?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Soll der Vermieter doch nachweisen, dass sie renoviert war, und die Rechnung für die Tapeten vorlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kazar
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich hab schriftlich von meinem Ex das er das bezahlt hat damals. Und auch noch einige Belege.... Eigentlich hab ich mit ihm auch ein gutes Verhältnis und hoffe, das wir da gut auseinander kommen. Wollte nur die rechtliche Grundlage wissen, damit ich argumentieren kann :)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Kazar):
Im Vertrag steht "Schönheitsreparaturen werden vom Mieter übernommen". Ist das rechtmäßig? Kann der Vermieter verlangen, dass man die Wohnung bei Einzug renoviert bzw. überhaupt erst mal Tapete etc geklebt hat und dann bei Auszug noch mal?

Die Frage, ob eine Wohnung bei Mietbeginn vom Vermieter renoviert übergeben worden war, stellt sich ja erst seit der Änderung der BGH-Rechtsprechung 2015. Vielleicht ist diese gravierende Änderungen an deinem Vermieter genauso vorbeigegangen wie an dir.

Hier mal ein paar Quellen - zur Info für dich - als Argumentationshilfe und/oder zur Weitergabe an deinen Vermieter:
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl011.htm
http://www.haus-und-grund-bonn.de/index.php/aktuelles/rechtssprechung/schoenheitsreparaturen/812-bgh-urteile-vom-18-3-2015-az-viii-185-14-viii-zr-242-13-und-viii-zr-21-13
http://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-unrenovierte-wohnung-uebernommen/

und zur Richtigstellung der lapidaren Bemerkung
Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Soll der Vermieter doch nachweisen, dass sie renoviert war, und die Rechnung für die Tapeten vorlegen.

lies ggf. "VI. Beweislastverteilung" (mierecht.org):
"...Der BGH hat nämlich mit seinem Urteil vom 18.03.2015 – VIII ZR 185/14 - entschieden, dass es Sache des Mieters ist, darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, dass die Wohnung bereits bei Mietbeginn unrenoviert oder renovierungsbedürftig war. ..."

Also schonmal darauf vorbereiten > wie kann bewiesen werden, dass die Wohnung zu Mietbeginn unrenoviert war? Kaufquittungen? Fotos? Zeugen?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Lolle):

und zur Richtigstellung der lapidaren Bemerkung
Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Soll der Vermieter doch nachweisen, dass sie renoviert war, und die Rechnung für die Tapeten vorlegen.

lies ggf. "VI. Beweislastverteilung" (mierecht.org):
"...Der BGH hat nämlich mit seinem Urteil vom 18.03.2015 – VIII ZR 185/14 - entschieden, dass es Sache des Mieters ist, darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, dass die Wohnung bereits bei Mietbeginn unrenoviert oder renovierungsbedürftig war. ..."


ok ... mein Gedanke war, wer eine Forderung hat, soll sie gefälligst beweisen, aber hier ist die Forderung des Vermieters ja tatsächlich erstmal "bewiesen" durch die Klausel im Mietvertrag, deshalb liegt die Beweislast dafür, dass die Klausel unwirksam (weil Wohnung nicht renoviert übergeben) ist, wieder beim Mieter.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Kazar,

trenne gedanklich die Schönheitsreparaturen von den Schäden, die Dein Haustier verursacht hat.

Für die Beseitigung der Schäden bist Du immer verantwortlich. Mit Überstreichen alleine wirst Du da vermutlich nicht weit kommen. Ich schreibe da aus eigener Erfahrung, denn ich habe auch einen Stubentiger der die Flurtapete gerne als Kratzstelle misbraucht (warum auch immer, drei kratzplatten sind im Haus vorhanden).

Es kann, in Abhängigkeit von der genutzten Tapete, also durchaus sein, dass sich der Schaden nur durch eine komplette Neutapezierung beseitigen lässt. oder aber, bei entsprechendem Nachweis roher Wände beim Einzug durch Entfernen der selbst eingebrachten Tapete.



Zitat (von Kazar):
Unter dem Laminat lag alter Teppich. Den haben wir als Trittschutz liegen lassen.
Dass war unklug, weil zum einen absolut ungeeignet und zum anderen hat Teppichboden unter dem Laminat die Eigenschaft zu vergammeln bis hin zur Schimmelbildung. Rechne also damit, dass auch der Teppich entfernt werden muss, wenn der Vermieter nicht mit der Belassung des Laminats einverstanden ist.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Zitat (von Kazar):
Unter dem Laminat lag alter Teppich. Den haben wir als Trittschutz liegen lassen.
Rechne also damit, dass auch der Teppich entfernt werden muss, wenn der Vermieter nicht mit der Belassung des Laminats einverstanden ist.

Berry

Hallo Berry,

wieso glaubst du das? Der Teppich war doch bei Einzug schon vorhanden.

Gruß
Akkarin

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Kazar
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 20x hilfreich)

So.. das Laminat bleibt drin aber nur weil die Nachmieterin es behalten möchte.. Dafür darf ich drei Platten Laminat im Flur ersetzen, weil die Katze dahin gepullert hatte und es aufgequollen ist. Das Laminat hat er gelegt. Das die Mutter, die unten wohnt die Katze oft rein gelassen hat zählt nicht.
Die Tapete muss ich reparieren. Ich klebe wohl einfach überall Raufaser drüber. Streichen muss ich nicht, da bei Einzug geschehen. Zum Glück.
Im Wohnzimmer hat die Katze eine Korkwand zerkratzt, die muss neu. Er will sich was überlegen was da drauf kann. Ich bin gespannt, was er dafür haben will. Der Kork war nämlich bei Einzug schon teilweise kaputt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen