Renovierung bei Auszug

22. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Joy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bei Auszug

In unserem Mietvertrag steht folgendes:
Die Schönheitsreperaturen trägt während der Mietzeit der Mieter. (...)
Alle Dispersionsfarbanstriche an Decken und Wänden sind in jedem Fall bei Auszug frisch durchzuführen, unabhängig vom Zeitpunkt des letzten Anstrichs.

Fragen:
-Wir haben genau 2 Jahre hier gewohnt- ist so eine Klausel zulässig dass wir dann wirklich alles neu streichen müssen`?
-Jetzt will der Vermieter auch noch den Parkettboden abschleifen lassen- kann er uns das in Rechnung stellen?
- in einigen Türrahmen sind durch unser Verschulden Kratzer im Lack, auch das will unser Vermiter auf unsere Kosten neu abschleifen und lackieren lassen- darf er das?

Fragen über Fragen! Für eine Antwort bin ich sehr dankbar!!! Viele Grüße
Joy :)




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