In unserem Mietvertrag steht folgendes:
Die Schönheitsreperaturen trägt während der Mietzeit der Mieter. (...)
Alle Dispersionsfarbanstriche an Decken und Wänden sind in jedem Fall bei Auszug frisch durchzuführen, unabhängig vom Zeitpunkt des letzten Anstrichs.
Fragen:
-Wir haben genau 2 Jahre hier gewohnt- ist so eine Klausel zulässig dass wir dann wirklich alles neu streichen müssen`?
-Jetzt will der Vermieter auch noch den Parkettboden abschleifen lassen- kann er uns das in Rechnung stellen?
- in einigen Türrahmen sind durch unser Verschulden Kratzer im Lack, auch das will unser Vermiter auf unsere Kosten neu abschleifen und lackieren lassen- darf er das?
Fragen über Fragen! Für eine Antwort bin ich sehr dankbar!!! Viele Grüße
Joy
Renovierung bei Auszug
22. Januar 2003
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Frage vom 22. Januar 2003 | 18:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bei Auszug
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