Renovierung bei Auszug, unrenoviert übernommen

9. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.07.2017 01:01:43
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bei Auszug, unrenoviert übernommen

Hallo ihr lieben,

ich komme hier mal direkt zum Punk. Ich und mein Freund sind vor kurzem ungezogen. Unsere alte Wohnung haben wir/ er UNRENOVIERT übernommen sprich es war nichts frisch gemalt oder lackiert in dieser Wohnung. Leider hat mein Freund versäumt dies im Übergabeprotokoll vermerken zu lassen, jedoch steht auch nicht das Gegenteil darin. Zudem haben wir weder den Mietvertrag noch das Übergabeprotokoll zur Hand. Nach der Vorbesichtigung des Vermieters wurde uns eine Liste zugeschickt mit genauen angaben welche Zimmer ubd was genau renoviert werden muss. In der Liste war natürlich alles aufgelistet was nur geht, vom streichen bis hin zum lackieren aller Türen, Zargen, Fußleisten, Heizungen ,die einbauschränke in der Küche und auch den E-Herd sollten wir auf unsere Kosten austauschen! ( der Herd ist laut deren Angaben aus dem Jahr 2009 und wirde somit auch bereits vom Vormieter benutzt) Der Herd soll ausgetauscht werden weil dieser Lochfraß an den Platten ausweist ( meiner Meinung nach Altersbedingt denn gepflegt wurde dieser immer). So viel zur Vorgeschichte. Da wir uns Ärger ersparen wollten haben wir dann tatsächlich alles abgearbeitet was in dieset Liste stand, bis auf den Austausch des Herdes denn das sehen wir nicht ein. Nun haben wir die Schlüssel vor etwa einer Woche abgegeben und ausdrücklich gesagt das die Besichtigung nur mit uns zusammen erfolgen soll. Dem war natürlich nicht so und der Vermieter war alleine in der Wohnung. Nun jedoch der Knüller..erneut Post vom Vermieter. In diesem steht das alle Räume nicht deckend genug gestrichen worden sein..ebenso sei die Lackierung der Türen nicht deckend und nicht fachgerecht ausgeführt ebenso sollen eir nun einen Küchenschrank sowie einen Spiegelschrank aus der Wohnung entfernen, diese waren jedoch schon bei Einzug in der Wohnung enthalten. Das nicht deckend gestrichen worden sei ist konpletter schwachsinn denn zum teil habe ich Wände bis zu 3 mal gestrichen um sicher zu sein. So....jetzt zur Kernfrage, da diese Wohnung ja unrenoviert übernommen wurde hätten wir von vornherein nichts mehr machen müssen als fie Wohnung besenrein zu übergeben. Nun haben wir trotzdem gestrichen und lackiert und es heißt es müsste alles nochmal gemacht werden oder sie lassen das von einem Drittfirma auf unsere Kosten machen. Dagegen möchte ich mich natürlich wehren. Da die Wohnung unrenoviert übernommen wurde und wir sie jetzt schon in einem besseren Zustand zurück gegeben haben als wir sie erhalten haben, haben die doch nicht das Recht nun noch zu verlangen das wir alles wiederholen?...ich hoffe aus baldige Antworten:)

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Schon mal überlegt, das Absätze nicht nur an Schuhen Sinn machen?



Zitat (von 4ng3):
haben die doch nicht das Recht nun noch zu verlangen das wir alles wiederholen?

Doch, verlangen kann man viel.
Probleme fangen in der Regel erst an, wenn man es durchsetzen will.


Wenn der Mieter z.B. selbst etwas renoviert, das aber nicht in "durchschnittlicher Art und Güte" erfoglt, dann kann das am Ende teuer werden für den Mieter. Dann wäre das "Beschädigung der Mietsache", da helfen ungültige Schönheitsreparaturklauseln auch nicht mehr raus




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12310.07.2017 01:01:43
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Absätze machen durchaus Sinn:D
..allerdings erstmal in Rage geschrieben bleibt leider so einiges auf der Strecke:D...zu deiner Antwort..die Renovierung die wir nun erledigt haben ist definitiv in durchschnittlicher Art und Güte. Es sind alle Räume weiß gestrichen und auch alle Türen sowie Zargen frisch weiß lackiert. Ich habe eher das Gefühl, dass der Vermieter uns einen auswischen will.

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von guest-12310.07.2017 01:01:43):
die Renovierung die wir nun erledigt haben ist definitiv in durchschnittlicher Art und Güte. Es sind alle Räume weiß gestrichen und auch alle Türen sowie Zargen frisch weiß lackiert.


Und das kann man wie beweisen?

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#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von guest-12310.07.2017 01:01:43):
die Renovierung die wir nun erledigt haben ist definitiv in durchschnittlicher Art und Güte. Es sind alle Räume weiß gestrichen und auch alle Türen sowie Zargen frisch weiß lackiert.


Und das kann man wie beweisen?


Gegenfrage: wie kann das der Vermieter beweisen? Finde es ulkig, dass anscheinend nur der Mieter in der Defensive sein soll, während der Vermieter alles behautpten darf.

@ TS
Fotos gemacht?

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#5
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn der Mieter z.B. selbst etwas renoviert, das aber nicht in "durchschnittlicher Art und Güte" erfoglt, dann kann das am Ende teuer werden für den Mieter. Dann wäre das "Beschädigung der Mietsache", da helfen ungültige Schönheitsreparaturklauseln auch nicht mehr raus[/quote

Wenn. Dem würde ich beipflichten.

]
Zitat (von asd1971):
Gegenfrage: wie kann das der Vermieter beweisen? Finde es ulkig, dass anscheinend nur der Mieter in der Defensive sein soll, während der Vermieter alles behautpten darf


Behaupten darf jeder was er will, letztendlich muss die Behauptung auch zu beweisen sein, evtl. durch Gutachter/Sachverständiger etc.

-- Editiert von Banane123 am 10.07.2017 10:20

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Gegenfrage: wie kann das der Vermieter beweisen?


Kostenvoranschlag von einem Malermeister, der bestätigt, dass die Wände sehr laienhaft renoviert wurden und dadurch ein erheblicher Kostenaufwand entstanden ist. Er hat doch die Wände als Gegenbeweis.

Zitat (von asd1971):
Finde es ulkig, dass anscheinend nur der Mieter in der Defensive sein soll, während der Vermieter alles behautpten darf.


Er kann i.M. alles behaupten, ist doch super, dann kennt man schon mal die Argumente. Nach der Übergabe muss der Mieter die mangelfrei Übergabe beweisen und auch die Güte der Renovierung.

Ist mir auch egal, ob die Mieter das beweisen können oder sich jetzt um die Beweissicherung kümmern.

Wenn es später vor Gericht geht oder die Mieter die Kaution zurückhaben möchten, wäre es wichtig. Soll sich der TE doch gerne an die Ratschläge von asd71 halten, dann haben wir wieder einen potentiellen Thread:

"Hilfe, der Malermeister sagt für den Vermieter aus, das unsere Renovierung fehlerhaft war."

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Der User hat sich abgemeldet, man kann sich also weitere Ratschläge sparen...



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#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ich mag Vers beweislastumkehr aber ungern stehen lassen. So funktioniert Das nämlich nicht. Auch Kostenvoranschlage beweisen nichts.

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If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

In der Regel steht auch im MV der Zustand der Wohnung (renoviert, mit Bodenbelägen etc.), einfach mal den alten Vertrag rauskramen und nachschauen. Mit den dürftigen Infos kann noch nicht mal die Glaskugel von HvS schimmern.

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#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Ich mag Vers beweislastumkehr aber ungern stehen lassen. So funktioniert Das nämlich nicht. Auch Kostenvoranschlage beweisen nichts.


Das ist keine Beweislastumkehr, wenn der Mieter keine Beweise sammelt. Wenn der Mieter seine Kaution wieder haben will, muss er den Zustand der Wohnung beweisen können.

Klage:

Der Kläger zu 1) und zu 2) (=Mieter) der Anstrich ist definitiv mittlerer Qualität und Güte. Die Klägerin zu 2) hat extra 3x drüber gestrichen. Fotos haben sie nicht gemacht, weil sie beide den Anstrich für gut genug halten.

Beweise: Parteivernehmung der Kläger zu 1) und zu 2)



Klageerwiderung:

Der Beklagte (=Vermieter) bestreitet, dass der Anstrich der Wände von mittlerer Qualität und Güte ist. Das Gegenteil ist der Fall. Die Wände wurden schlecht gestrichen, Alle Wände sind wolkig, haben Streifen, Farbe deckt nicht oder sie ist in so dicken Lagen aufgetragen, dass die Wand erst einmal von der Farbe befreit werden musste.
Am Tag nach dem Auszug hat der Malermeister xyz den Schaden in Augenschein genommen. Er war dabei in Begleitung seines Gesellen und kann aufgrund seiner fachlichen Qualifikation als versierter Ausbilder für die Inning die Qualität des Anstrichs beurteilen.

Beweis: Zeuge Herr Klecksel, Vorsitzender der Malerinnung, b.b.
Zeuge Herr Streicher, Bester seines Jahrgangs



Die Zeugen Klecksel und Streicher haben jede Wand detailiert angeschaut und ein umfassendes Protokoll von den beschädigten Wänden gemacht.

Beweis: Protokoll vom dd.mm.jjjj



Auf dieser Grundlage wurde ein Kostenvoranschlag erstellt.

Beweis: Kostenvoranschlag der Fa. KLecksel und Streicher





Jetzt müsste in der Replik ein Beweisangebot der Kläger (= Mieter) für die Güte ihres Anstriches kommen. Können sie diesen Beweis erbringen?

Wenn nein, ist das keine Beweislastumkehr, sondern Beweisnot, wenn Sie die Zeugenaussage eines Fachhandwerkers nicht entkräften können.


Wie glaubst Du, wie das ausgeht?





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#11
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Beweis: Zeuge Herr Klecksel, Vorsitzender der Malerinnung, b.b.
Zeuge Herr Streicher, Bester seines Jahrgangs

Die Zeugen Klecksel und Streicher haben jede Wand detailiert angeschaut und ein umfassendes Protokoll von den beschädigten Wänden gemacht.


Ob ein Malermeister, der weiterhin in Geschäftsbeziehung zum VM steht, bei Gericht auch als neutraler Zeuge gilt? Ich meine, im Ernstfall könnte der Richter -oder evtl. auch der M.- auf einen vereidigten Gutachter bestehen. Wäre nur eine Frage der Sinnhaftigkeit.

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#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Ob ein Malermeister, der weiterhin in Geschäftsbeziehung zum VM steht, bei Gericht auch als neutraler Zeuge gilt?


Warum den nicht? Besser als gar kein Zeuge, sondern nur die eigene Einschätzung.

Wenn die Mieter dann mit einem Gutachter kommen, ist der Malermeister vermutlich weniger wert als der Fachgutachter der Mieter.

Doch laut Akkarin und asd1971 brauchen Mieter ja gar keinen Zeugen, nur der Vermieter muss alles beweisen. Bloß funktioniert die Nr. des "armen Mieters" nicht immer vor Gericht.

Wenn beide Zeugen haben und der Richter sich nicht entscheiden kann, welcher Zeuge das richtig beurteilt, wird halt ein 3. Gutachter bestimmt.

Zitat (von Banane123):
Ich meine, im Ernstfall könnte der Richter -oder evtl. auch der M.- auf einen vereidigten Gutachter bestehen. Wäre nur eine Frage der Sinnhaftigkeit.


Bei einem Fachhandwerker gehen Richter nicht von einem Gefälligkeitsgutachten aus. Kommt natürlich auf die Höhe des Schadens an.

Im Falle der TEs währe ich mit einem Fachhandwerker noch mal in die Bude gegangen und hätte mir vom Vermieter die "Schäden" zeigen lassen. Je nachdem was der gesagt hätte, hätte ich die Dinge ausgebessert und dann

"wo ist Cauchy" und mir die zu Unrecht vom Vermieter eingeforderte Renovierung bezahlen lassen.

Wie gesagt, so hätte ich gehandelt. Eben Zeugen gehabt, um auch ungerechtfertigte Forderungen abwehren zu können.

asd71 und akkarin brauchen Mieter doch keine Zeugen.



-- Editiert von Ver am 11.07.2017 08:30

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#13
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Hallo Ver,

als Mieter kann es auch nie Schaden einen Zeugen zu haben, aber das ist hier nicht das Thema.

Deine Klage mit der Erwiderung würdest du wahrscheinlich gewinnen, wenn klecksel und Streicher vor Gericht tatsächlich als Zeugen aussagen, nur wuerde doch so niemand klagen.

Zuerst wuerde der VM im Zuge der Kautionabrechnung sagen :
Kaution 1.000€
- mies gestrichen Wand kosten lt. KV 400€
- sonstiges 200

=Rueckzahlung
400€

Der Mieter wuerde dann je nach Uebergabeprotokoll auf Rueckzahlung der gesamten Kaution klagen muessen. In dem Verfahren muss dann der VM zunächst beweisen, dass die Wand mies gestrichen ist. Wenn er das kann, gewinnt er. ( entsprechend eindeutige Fotos, Rechnung + Zeugen)
Wenn er hingegen nur einen KV vorlegt, wird das nicht reichen.

Und das meinte ich mit Beweislastumkehr.
Bei dir muesste der Mieter beweisen, dass die Wand okay ist. Nein , der VM muss beweisen, dass sie es nicht ist, sofern er kein vom Mieter unterschriebenes Protokoll hat.

Und in anschlussvermieteten Wohnungen ist das gar nicht so einfach. Vermieter zu sein ist vor Gericht Gott sei Dank kein Argument.

Wirklich Mitleid hab ich mit Faellen wie diesen aber nicht. Das ist schlicht Lehrgeld fuer die Zukunft. Entweder streich ich und steh dazu oder ich lass es gleich, denn schlecht renovieren, obwohl man nicht dazu verpflichtet war, ist das dümmste was man tun kann.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Wenn er hingegen nur einen KV vorlegt, wird das nicht reichen.


Wie läßt Du denn einen Kostenvoranschlag machen? Natürlich schaut sich der Fachhandwerker den "Schaden" an und kann dann auch über den Zustand eine Aussage machen. Warum sollte ein Maler denn eine perfekte Wand streichen? Macht doch keinen Sinn.


Außerdem reicht der KV immer noch als Beweis für die Höhe des Schadens. Dann müssen z.B. die Nachmieter, Nachbarn oder Mietinteressenten als Zeugen herhalten. Der Vermieter hat doch

Zitat (von Akkarin):
Deine Klage mit der Erwiderung würdest du wahrscheinlich gewinnen, wenn klecksel und Streicher vor Gericht tatsächlich als Zeugen aussagen, nur wuerde doch so niemand klagen.


Oh doch. Nur wurde die Klage wieder zurückgezogen ;-), weil die PKH wegen Erfolglosigkeit nicht bewilligt wurde. Außer Spesen nichts gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Der KV in diesem Beispiel beweist, dass Streichen dieser Wand 400€ kosten wuerde.
Er ist aber kein Beweis dass es notwendig ist, diese Wand zu streichen.
Die Zeugenaussagen 1 Jahr später sind auch nutzlos. Ohne Fotos und/ oder unterschriebenes Protokoll reicht der KV nicht aus, um Schadenersatz zu begruenden.

Das ist auch gut so, denn du weisst genauso gut wie ich, wie das Spiel sonst laeuft:

30.06. Mieter unterschreibt im Rueckgabe Protokoll Wand mies gestrichen, soll zulasten Kaution gemacht werden.
01.07. VM ubergibt an Nachmieter, der die Wohnung selbst streicht.
30.08. Maler klecksel erstellt den KV 400€
30.11. Kautionabrechnung geht an Ex Mieter

Reingewinn 400€

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Das ist auch gut so, denn du weisst genauso gut wie ich, wie das Spiel sonst laeuft:

30.06. Mieter unterschreibt im Rueckgabe Protokoll Wand mies gestrichen, soll zulasten Kaution gemacht werden.
01.07. VM ubergibt an Nachmieter, der die Wohnung selbst streicht.
30.08. Maler klecksel erstellt den KV 400€
30.11. Kautionabrechnung geht an Ex Mieter


Wieso gehst Du davon aus, dass es hier anders aussieht? Außer das die Mieter kein Protokoll unterschrieben haben...

Hier habe die TEs den Schlüssel ohne Übernahmeprotokoll abgegeben. Dafür war der Vermieter garantiert sofort mit Fachleuten in der Wohnung und hat schon ein eigenes Protokoll mit seinen Zeugen gemacht.

Hier kommen noch sie Kosten für den Herd dazu. Lochfraß habe ich als Alterserscheinung noch nie gesehen. Da verstehe ich nicht, warum nicht einfach "neue" Herdplatten verbaut wurden. Bei ebay-Kleinanzeigen gibt es doch zahlreiche Herde zu verschenken. Abholen, einbauen und Gut ist es. Oder nur die Herdplatten austauschen. Das sind 2 Schrauben und eine Steckverbindung. Dauert 1/2 h und die Kuh ist vom Eis.

Sei es drum, die TEs haben sich eh schon abgemeldet. Wäre interessant, wie es ausgegangen ist und wieviel Lehrgeld das gekostet hat.

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#17
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Entweder streich ich und steh dazu oder ich lass es gleich, denn schlecht renovieren, obwohl man nicht dazu verpflichtet war, ist das dümmste was man tun kann.


Da kann ich Dir uneingeschränkt beipflichten. :banana:

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#18
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Duerfte die beiden einiges an Geld kosten, waere aber nicht nötig gewesen.

Signatur:

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#19
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Duerfte die beiden einiges an Geld kosten, waere aber nicht nötig gewesen.


Und ohne Beweise oder eigene Zeugen wird es noch schlimmer bzw. sicherer.

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#20
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ich persönlich halte ja nichts von Zeugen bei sowas.

Wenn so ein Fall vor Gericht verhandelt wird, ist schon mal 1 Jahr später.
Selbst wenn der Zeuge kommt und dann angibt, woran er sich zu erinnern glaubt, was vor 12 Monaten so war...

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If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#21
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Ich persönlich halte ja nichts von Zeugen bei sowas. Wenn so ein Fall vor Gericht verhandelt wird, ist schon mal 1 Jahr später.


Deshalb läßt man einen Zeugen auch ein Protokoll unterzeichnen. Außerdem gilt ein Zeuge vor Gericht sogar mehr als eine Urkunde.

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