Renovierung - Wohnung in renoviertem Zustand übernommen, müssen wir nun wieder renovieren ?

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
TR1948
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung - Wohnung in renoviertem Zustand übernommen, müssen wir nun wieder renovieren ?

wir haben einen Mietvertrag Fassung Januar 2003 :
Wahrend der dauer des mietverhältnisses nimmt der mieter die schönheitsreparaturen auf eugene kosten vor. in der regel sind diese nach folgendem fristenplan erforderlich :
küche, bade und duschräume - alle 3 jahre
wohn- und schlafräume, flure, dielen, und toiletten - alle 5 jahre
in sonstigen nebenräume - alle 7 jahre
die fristen werden berechnet vom zeitpunkt des beginns des mietverhältnisses (hier 1.12.2005) wir haben zum 28.02.2007 gekündigt.
wir haben die wohnung in einem renoviertem zustand übernommen, müssen wir nun wieder renovieren ?
Übergabe : renoviert in farbe weiß (war weiß und ist weiß)

kann da jemand was zu sagen
mfg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

2007-2005 = 2 Jahre

Solte der Fristenplan gütlig sein wären aber erst nach 3 Jahren die ersten Schönheitsreperaturen fällig, also besenrein verlassen.

Gibt es evtl. noch eine Abgeltungsklausel bei nicht erreichten Fristen ?

Gruß

Michael

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#2
 Von 
TR1948
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Beendigung der Mietzeit :
1 Jahr und länger 1/3 des Kostenvoranschlags

bezw. 1/5
bezw. 1/7

mfg

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

Renovierung - Kostenerstattung: Eine Mietvertragsklausel, die dem Mieter eine zeitanteilige Kostenbelastung für die bei Mietende noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen auferlegt und für die Berechnung der Quoten starre Fristen vorsieht, benachteiligt den Mieter unangemessen und ist unwirksam (LG Hamburg, 311 S 152/04 , Urteil vom 17.6.2005, WuM 2005, 453 ). mietverein-hamburg.de

der heilige aller suchenden heißt st. google und hat etliche geschwister ... :) .

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#4
 Von 
TR1948
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ist diese Formulierung als starre Fristen zu verstehen ?

in der regel sind diese nach folgendem fristenplan erforderlich :
küche, bade und duschräume - alle 3 jahre
wohn- und schlafräume, flure, dielen, und toiletten - alle 5 jahre
in sonstigen nebenräume - alle 7 jahre

mfg

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Meiner Meinung nach ja, auch wenn "in der Regel" etwas aufweichend klingt.

Gruß

Michael

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