wir haben einen Mietvertrag Fassung Januar 2003 :
Wahrend der dauer des mietverhältnisses nimmt der mieter die schönheitsreparaturen auf eugene kosten vor. in der regel sind diese nach folgendem fristenplan erforderlich :
küche, bade und duschräume - alle 3 jahre
wohn- und schlafräume, flure, dielen, und toiletten - alle 5 jahre
in sonstigen nebenräume - alle 7 jahre
die fristen werden berechnet vom zeitpunkt des beginns des mietverhältnisses (hier 1.12.2005) wir haben zum 28.02.2007 gekündigt.
wir haben die wohnung in einem renoviertem zustand übernommen, müssen wir nun wieder renovieren ?
Übergabe : renoviert in farbe weiß (war weiß und ist weiß)
kann da jemand was zu sagen
mfg
Renovierung - Wohnung in renoviertem Zustand übernommen, müssen wir nun wieder renovieren ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
2007-2005 = 2 Jahre
Solte der Fristenplan gütlig sein wären aber erst nach 3 Jahren die ersten Schönheitsreperaturen fällig, also besenrein verlassen.
Gibt es evtl. noch eine Abgeltungsklausel bei nicht erreichten Fristen ?
Gruß
Michael
Beendigung der Mietzeit :
1 Jahr und länger 1/3 des Kostenvoranschlags
bezw. 1/5
bezw. 1/7
mfg
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Renovierung - Kostenerstattung: Eine Mietvertragsklausel, die dem Mieter eine zeitanteilige Kostenbelastung für die bei Mietende noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen auferlegt und für die Berechnung der Quoten starre Fristen vorsieht, benachteiligt den Mieter unangemessen und ist unwirksam (LG Hamburg, 311 S 152/04
, Urteil vom 17.6.2005, WuM 2005, 453
).
mietverein-hamburg.de
der heilige aller suchenden heißt st. google und hat etliche geschwister ... .
ist diese Formulierung als starre Fristen zu verstehen ?
in der regel sind diese nach folgendem fristenplan erforderlich :
küche, bade und duschräume - alle 3 jahre
wohn- und schlafräume, flure, dielen, und toiletten - alle 5 jahre
in sonstigen nebenräume - alle 7 jahre
mfg
Meiner Meinung nach ja, auch wenn "in der Regel" etwas aufweichend klingt.
Gruß
Michael
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
22 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten