Renovierung Streichen Wände erforderlich?
Angenommen, Mieter A lebt seit dreieinhalb Jahren in einer Mietwohnung und würde am 31.07.2011 ausziehen.
Der Mietvertrag würde folgende Paragraphen zum Thema Schönheitsreparaturen enthalten:
1. Der Mieter ist verpflchtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen. Dazu gehört insbesondere der Anstrich von Decken, Wänden, Böden,
Holz-Einbauten und Heizkörpern (...)
Die Räume müssen beim Auszug (...) weiß gestrichen zurückgegeben werden.
2. Die Schönheitsreparaturen sind auszuführen, wenn das Aussehen der Wohnräume mehr als unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. Dies ist im Allgemeinen nach
folgenden Zeitabständen der Fall:
In Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre
In Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre
In allen anderen Nebenräumen alle sieben Jahre
(...)
Müsste Mieter A bei einem anstehenden Auszug streichen oder ist die Klausel mit den Fristen unwirksam und die Schönheitsreparaturen obliegen daher dem Vermieter A?
Was wäre in so einem Fall, was denkt ihr?
Danke!
von becci0301 am 10.07.2011 17:09
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