Wir haben nach 10 Jahren unsere Wohnung gekündigt, im Mietvertrag steht folgendr Absatz zu Schönheitsreparaturen:
Foto
Als wir eingezogen sind waren die Wände lieblos gestrichen, überall weiße Kleckse und Fenster-/Türrahmen mit angepinselt. Wir haben das dann korrigiert und auch während der Mietzeit in dem einen oder anderen Raum etwas aufgefrischt.
Kann der Vermieter nun verlangen das ich alle Räume erneut komplett weiß streichen muss? In einigen Tapeten sind Risse (vom vorgeblendeten Gipskarton?), die kann man wohl nicht einfach überpinseln sondern müsste erst neu tapezieren. Ist das auch meine Aufgabe?
Danke im Voraus!
VG Gerd
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-- Editiert mc_chick am 07.01.2015 18:09
Renovieren beim Auszug?
7. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 7. Januar 2015 | 18:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovieren beim Auszug?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2015 | 18:56
Von
Status: Praktikant (861 Beiträge, 752x hilfreich)
Guten Abend,
insoweit ein Formularmietvertrag verwendet wurde, könnten Renovierungsklauseln unwirksam sein.
Darüberhinaus ist maßgeblich, was konkret vereinbart wurde. Gehen Sie mit Ihren Unterlagen einmal zum Mieterschutzbund. Die werden Ihnen nach Sichtung der Unterlagen mehr sagen können.
Risse in Tapeten können mit Maler-Acryl vor dem Streichen geschlossen werden.
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#2
Antwort vom 7. Januar 2015 | 22:14
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Die hier gezeigten Klausel sind ungültg.
Durchfegen/durchwischen bei Auszug reicht.
Es sei denn man hat noch anderere Vereinbarungen mit dem Vermieter getroffen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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