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Religiöses Kopftuch kann Lehrerin auch nach Jahren verboten werden
Seite 1 - AFP vom 18.03.2008
Zum Islam übergetretene Lehrerin Doris G. (DDP/AFP)

Religiöses Kopftuch kann Lehrerin auch nach Jahren verboten werden

Gericht weist Klage von Beamtin zurück

Die Schulverwaltung kann Lehrerinnen das Tragen religiös motivierter Kopftücher selbst dann verbieten, wenn die Beamtin es zuvor schon jahrelang unbeanstandet im Unterricht getragen haben. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg (VGH) laut einer am Dienstag in Mannheim veröffentlichten Presseerklärung.

Die Klägerin ist Lehrerin an einer Grund- und Hauptschule. Sie trat 1984 zum Islam über und trug seit 1995 unbeanstandet im Unterricht ein Kopftuch. Im Dezember 2004 wies das Oberschulamt Stuttgart die Frau dann an, ihren Dienst ohne Kopfbedeckung zu versehen - zu Recht, entschied nun der VGH.

Laut Urteil verstößt die Lehrerin mit dem Kopftuch gegen die Verpflichtung, in der Schule religiöse Bekundungen zu unterlassen, die geeignet seien, den religiösen Schulfrieden zu gefährden. Diese Pflicht sei mit dem Grundgesetz vereinbar.

Auf eine Ungleichbehandlung gegenüber drei Nonnen, die an einer staatlichen Grundschule in Baden-Baden unbeanstandet im Habit Unterricht erteilen dürfen, könne sich die Klägerin nicht berufen. Das ausführlich begründete Urteil wird den Beteiligten in den nächsten Wochen zugestellt.

18. März 2008 - 11.51 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Mietrecht, Kaufrecht und hat Interessensschwerpunkte: Urheberrecht, Vertragsrecht.
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