Reklamation verloren gegangen

19. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sclaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reklamation verloren gegangen

Hallo,
Ich habe im Januar ein Modellflugzeug reklamiert und zwar 1 Jahr und 360 Tage nach dem Kauf. Hatte einfach keine Zeit dafür vorher. Der defekt war eindeutig herstellerseitig. Ein nicht vom Benutzer programmierbares Bauteil tat immer das Gegenteil von dem, was es sollte. Ich reklamiertes es, obwohl der Verkäufer meinte, aufgrund der Beweislastumkehr sei dies aussichtslos.

Nun ging der Flieger während der Reklamation verloren.
Nach fast 6 Monaten mit "gedulden sie sich", "die zuständige Mitarbeiterin hat Urlaub", "ich hab hier nichts im Ordner"...
wurde mir nun mitgeteilt das der Hersteller die Garantie abgelehnt hätte und man mir aus KULANZ einen 50€ Gutschein ausstellen will.

Der Ursprüngliche Preis war 90€ und der Flieger ist weg.

Dieses Angebot anzunehmen, fände ich von mir aus sehr Kulant. Wie sieht das rechtlich aus? Hätte ich Anspruch auf das Geld?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Sclaus):
Der defekt war eindeutig herstellerseitig
Wie wurde der Nachweis erbracht?

Zitat (von Sclaus):
Dieses Angebot anzunehmen, fände ich von mir aus sehr Kulant.
Sehe ich anders. Für ein 2,5 Jahre altes Spielzeug das mal 90€ gekostet hat und das defekt ist sind 50€ als Zeitwert (auch als Gutschein) imho schon sehr kulant..

Zitat (von Sclaus):
Wie sieht das rechtlich aus?
Du hast Anspruch auf den Zeitwert des Fliegers. 2,5 Jahre alt, defekt, das wäre imho Schrottwert.

Zitat (von Sclaus):
Hätte ich Anspruch auf das Geld?
Definiere "das Geld"! Welchen Betrag meinst du?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sclaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Von Nachweis war nie die Rede, aber beim Zurückbringen hat sich das personal viel Zeit genommen einen Fehler meinerseits auszuschließen. Hat aber auch keine Relevanz mehr, das er ja nicht mehr da ist.

Ich musste leider feststellen, dass das alte Spielzeug mich bei ebay auch gebraucht (auktion, nicht Sofortkauf) heute über 200€ kosten würde. Leider hilft das wohl nichts für den Zeitwert.

Es ergibt sich also daraus, dass ihnen mein Flieger verloren gegangen ist kein Anspruch auf einen nennenswerten Geldbetrag.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Sclaus):
Leider hilft das wohl nichts für den Zeitwert.
Richtig, denn 2,5 Jahre alt und kaputt ist ziemlich gleichbedeutend mit wertlos. Die 50€ sind ein extrem gutes Angebot das du nicht ausschlagen solltest. Der Verkäufer ist da super kulant! Den musst du dir warm halten, so etwas findet man nur sehr selten.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von Sclaus):
Der Ursprüngliche Preis war 90€

Zitat (von Sclaus):
ch musste leider feststellen, dass das alte Spielzeug mich bei ebay auch gebraucht (auktion, nicht Sofortkauf) heute über 200€ kosten würde.

Hat das Teil einen Sammlerwert oder wie kommt der imense Wert zustande?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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