Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Reißverschluss nach 3 Monaten kaputt

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

638 Aufrufe

Reißverschluss nach 3 Monaten kaputt

Grüßt euch,

ich hoffe ich habe den richtigen Forenbereich getroffen.

Es geht um folgendes. Ich habe vor 3 Monaten mir eine neue Jacke gekauft von einem recht teuren Anbieter... (hält schön warm)

Nach 3 Monaten fällt ohne Gewalt (die mir erstmal im Store vorgeworfen wird) einfach der Reißverschluss ab (also ein Zahn vom Reißverschluss) Der fiel einfach runter.

Wir wollten somit eine Reparatur und sind zu einem der Stores gegangen. Haben ausdrücklich gesagt, dass wir eine Reparatur wünschen. Wir wurden dabei auf keinerlei Kosten hingewiesen.

Jetzt kam die Jacke an und plötzlich möchte der Store 29,00 EUR. Wir wurden dabei vorab nicht darüber informiert. Der Store meinte dies wurde vom Hersteller so berechnet. Wütend wie ich war habe ich auch an den Hersteller geschrieben und der antwortet erstaunt, dass die Jacke so natürlich kostenfrei repariert wurde und keine Kosten entstanden sind. Der Store würde die Preise selbst macht.

Wie gesagt wird sind darüber vorab nicht informiert worden.

Wie seht ihr denn generell die Lage?

Ich möchte meine Jacke nur die behalten die solange nicht die 29 EUR bezahlt sind.

Über jegliche Tipps bin ich dankbar.

Gruss
Sid

-----------------
""


von dis12 am 26.01.2012 20:22
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Reißverschluss nach 3 Monaten kaputt
quote:
Über jegliche Tipps bin ich dankbar.


Das gehört eigentlich ins Kaufrecht.

Das ist ganz einfach, der VK muss kostenlos, auf seine Kosten nachbessern, §§ 439, 476 BGB.

Er muss dir die Jacke herausgeben. Das kannst du auch auf Kosten des VK einklagen, einen RA damit beauftragen.

Damit dir dessen Kosten 100%ig erstattet werden, solltest du den VK in Verzug setzen, d.h. schriftlich mit Zugangsnachweis und 1 Woche Frist um Zusendung der Jacke an deine Anschrift bitten und die Einschaltung eines RA androhen.

Geschieht nichts, kannst du ohne Sorge einen RA einschalten, klare Sache.

-----------------
""


von flawless am 27.01.2012 00:33
Status: Tao (6254 Beiträge)
Userwertung:  3,2  (von 168 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Reißverschluss nach 3 Monaten kaputt
Der Verkäufer leistet Gewähr.
Er kann die Jacke selbst reparieren, oder auf seine Kosten
reparieren lassen. Auf jeden Fall für den Kunden kostenlos.

-----------------
""


von xxsirodxx am 30.01.2012 16:15
Status: Unsterblich (878 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 23 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97931
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online