Reitbeteiligung fristlos kündigen - kein Vertrag

15. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pudding123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Reitbeteiligung fristlos kündigen - kein Vertrag

Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand weiter helfen kann.

Ich habe/hatte eine Reitbeteiligung. Wir haben allerdings nie einen schriftichen Vertrag aufgesetzt, nur mündlich abgesprochen, dass ich gegen Zahlung von Betrag X pro Monat eine bestimmte Anzahl Tage pro Woche reiten darf und die anfallenden Arbeiten wie misten etc erledige.
Nun haben wir uns überworfen und ich habe am 5.01 zum 5.01 fristlos gekündigt. Muss ich trotzdem den ganzen Monat bezahlen? (ich habe leider immer im Voraus für den Monat bezahlt) Ich hatte angeboten, dass ich anteilig für die 5 Tage bezahle, aber die Besitzerin überweist mir den Differenzbetrag nicht zurück. Habe ich Anspruch auf eine Rückzahlung? Oder ist sie im Recht?

Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Mühe

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Pudding123):
Wir haben allerdings nie einen schriftichen Vertrag aufgesetzt, nur mündlich abgesprochen, dass ich gegen Zahlung von Betrag X pro Monat eine bestimmte Anzahl Tage pro Woche reiten darf und die anfallenden Arbeiten wie misten etc erledige.


Der Satz
Zitat (von Pudding123):
Wir haben allerdings nie einen schriftichen Vertrag aufgesetzt, nur mündlich abgesprochen, dass ich gegen Zahlung von Betrag X pro Monat eine bestimmte Anzahl Tage pro Woche reiten darf und die anfallenden Arbeiten wie misten etc erledige.
stimmt mit der Überschrift "Kein Vertrag" nicht überein.

Zitat (von Pudding123):
Nun haben wir uns überworfen und ich habe am 5.01 zum 5.01 fristlos gekündigt.


Überworfen dürfte kein Grund für eine fristlose Kündigung in diesem Fall sein, da euer Verhältnis zueinander ja nicht Teil des Vertrages ist.

Zitat (von Pudding123):
Muss ich trotzdem den ganzen Monat bezahlen? (ich habe leider immer im Voraus für den Monat bezahlt) Ich hatte angeboten, dass ich anteilig für die 5 Tage bezahle, aber die Besitzerin überweist mir den Differenzbetrag nicht zurück. Habe ich Anspruch auf eine Rückzahlung? Oder ist sie im Recht?


Das Sie eine Rückzahlung ablehnt? Auf jeden Fall. Fraglich ist, ob sie die nicht gerechtfertigte Kündigung als ordentliche Kündigung zum Ende des Monats umdeuten muss.

Ich würde hier ordentlich kündigen und meinen Verpflichtungen bis dahin nachkommen.

Berry

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat:
Überworfen dürfte kein Grund für eine fristlose Kündigung in diesem Fall sein, da euer Verhältnis zueinander ja nicht Teil des Vertrages ist.


Das würde ich so jetzt micht sagen. Gut möglich, dass es Gründe für das Zerwürfnis gab, welche eine fristlose Kündigung rechtfertigten, da wären zB Handgreiflichkeiten, üble Nachrede etc.pp.

Allerdings sind die Infos zu dürftig um hier überhaupt zu spekulieren. IdR laufen RB im niedrigen Euronensegment, zumal Sie ja noch Zusatzdienste zur Reiterei verrichten mussten, so dass ich hier dazu neigen würde auf die Euros zu verzichten und das Ganze als Erfahrung einzubuchen.

In der Zukunft etwas besser überlegen, ob Sie für Dienstleistungen, die Sie selber erbringen, auch noch bezahlen möchten.

-- Editiert von AltesHaus am 16.01.2017 09:18

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Fraglich ist, ob sie die nicht gerechtfertigte Kündigung als ordentliche Kündigung zum Ende des Monats umdeuten muss.
Wieso zum Ende Monats? Wenn es keine Regelung über die Beendigung des Dauerschuldverhältnisses gibt, dann kann doch, meines Wissens nach, jederzeit ohne Einhalt einer Frist gekündigt werden. Warum denkst du, dass eine ordentliche Kündigung nur zum Ende des Monats erfolgen kann?

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#4
 Von 
Pudding123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke micbu,

genau das frage ich mich auch. Deswegen meinte ich ja, dass wir keinen schriftlichen Vertrag haben. Also auch keine Kündigungsfristen geregelt haben.

Weiß jemand eine Antwort?

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von Sir Berry):
Fraglich ist, ob sie die nicht gerechtfertigte Kündigung als ordentliche Kündigung zum Ende des Monats umdeuten muss.
Wieso zum Ende Monats? Wenn es keine Regelung über die Beendigung des Dauerschuldverhältnisses gibt, dann kann doch, meines Wissens nach, jederzeit ohne Einhalt einer Frist gekündigt werden. Warum denkst du, dass eine ordentliche Kündigung nur zum Ende des Monats erfolgen kann?


Nö nö, auch ein Dauerschuldverähltnis kann nur aus wichtigem Grund sofort gekündigt werden s. 314 BGB, Kündigung mE wirksam zum Monatsende und damit auch das gezahlte Geld futsch. Es sei denn, es hat einen wichtigen Grund gegeben, dazu wurde hier nichts geschrieben, bleibt diese Frage also offen.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Nö nö, auch ein Dauerschuldverähltnis kann nur aus wichtigem Grund sofort gekündigt werden s. 314 BGB,
Das interpretierst du falsch. Normalerweise regelt man die Kündigungsfristen bei einem Dauerschuldverhältnis. Ist nun solch eine Regelung getroffen, dann kann man, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, auch ohne Einhaltung dieser vereinbarten Frist kündigen.
Wenn aber bei einem Dauerschuldverhältnis gar keine Fristen geregelt wurden, dann gibt es auch keine an die man sich würde halten müssen. Ausnahmen gibt es z.B. wenn das Dauerschuldverhältnis von vornherein auf mehr als 5 Jahre oder lebenslänglich vereinbart wurden. Dann gibt es gesetzliche Fristen. Wurde aber ein Dauerschuldverhältnis ohne Laufzeit vereinbart, dann wüsste ich nicht woher irgendwelche Fristen in Bezug auf Kündigung kommen sollten. Hast du da einen entsprechenden Paragraphen parat der das für den Fall hier regeln würde?

-- Editiert von micbu am 18.01.2017 12:56

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#7
 Von 
Pudding123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, bei dem Grund muss ich etwas ausholen:
es existiert ein Sattel, der auf das Tier angepasst worden ist. Dieser gehört der Vorbesitzerin und wir durften ihn 1,5 jahre lang benutzen. Das Tier hat stark abgebaut, sowohl Muskulatur als auch Fett. Der Sattel ist nun zu groß, lässt sich aber problemlos durch ein Pad ausgleichen. Die neue Besitzerin hat einen neuen Sattel angeschafft. Dieser passt nicht, durch Sattler am 17.01 bestätigt und muss nun angepasst werden.
Sie hat nur leider Anfang des Monats beschlossen, dass der alte Sattel nicht mehr passt und beschlossen, dass der neue passt. Ich durfte von ihr aus nicht mehr mit dem alten Sattel reiten mit der Begründung, dass dieser zu eng sei und dies an Tierquälerei grenzt (völliger quatsch. Wie gesagt, der Sattel wurde auf das Tier angepasst und ist nun zu weit) und ich müsse mit dem neuen reiten (der ja nunmal nicht passt). Ich passe in den neuen anatomisch nicht rein. Ich bin schlicht zu groß und ich kann mit ihm nur sehr sehr eingeschränkt reiten. Sprich: ich habe eine Reitbeteiligung für die ich zahle, aber durch Willkür der Besitzerin kann ich sie nur sehr eingeschränkt nutzen.
Wir haben darüber gesprochen, aber sie gehört leider zu der Sorte "komm mir nicht mit Fakten, ich habe bereits eine Meinung". Da kann ich auch mit einer Wand diskutieren. Ein Wort ergab das andere, da habe ich gekündigt (wir hatten schon öfter Diskussionen wegen Mist)

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Pudding123):
mündlich abgesprochen, dass ich gegen Zahlung von Betrag X pro Monat eine bestimmte Anzahl Tage pro Woche reiten darf und die anfallenden Arbeiten wie misten etc erledige. (...) immer im Voraus für den Monat bezahlt

Das heißt für mich:
1.) sie zahlt für einen vereinbarten Zeitraum (1 Monat) im Voraus
2.) Die Leistung die sie dafür abrufen kann ist x mal reiten im Monat
3.) Eine Zusatzleistung wird fällig.

Daraus ergibt sich für mich folgender Sachverhalt:
Die Leistung wurde erbracht, auf die Gegenleistung (das reiten) wird seitens des TE wohl verzichtet und die Zusatzleistung muss noch erbracht werden (das ausmisten).


Zitat (von Pudding123):
Habe ich Anspruch auf eine Rückzahlung?
Imho nein. Du hast für den ganzen Monat im Voraus bezahlt. Das war der Deal. Ein Nichtabruf der Leistung entbindet dich nicht zur vertraglich vereinbarten Gegenleistung(en).

Zitat (von micbu):
Wenn es keine Regelung über die Beendigung des Dauerschuldverhältnisses gibt, dann kann doch, meines Wissens nach, jederzeit ohne Einhalt einer Frist gekündigt werden.
Richtig, das befreit aber nicht von der vertraglich vereinbarten Leistung für den Leistungszeitraum...

Zitat (von micbu):
Wieso zum Ende Monats?
Ergibt sich für mich mit o.g. Begründung aus dem Kontext. Man muss hier vereinbarter Leistungszeitraum und Kündigungsfrist (auch wenn es keine gibt) trennen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

@micbu

... ich habe so meine Probleme mit dem Dauerschuldverhältnis und denke es ist eher eine vertragslose Nutzungsvereinbarung, wobei bei dem Dauerschuldverhältnis aufgrund der Vertragslosigkeit auch durchaus von einer längeren (mehr als die 5 Jahre bis lebenslänglich .. hört sich ja furchtbar an) ausgegangen werden könnte.

@TE

Es ist nicht Ihr Pferd, da hat man leider kein Mitbestimmungsrecht, egal ob man über mehr Kenntnis verfügt als der Eigentümer. Das ist schwer zu verstehen, aber leider ist es so im Leben. Ich halte nach wie vor an dem fest was ich geschrieben habe, kann aber auch micbus Einwände nicht vom Tisch wischen.
Die Frage ist, ob sie für ein paar Euronen wirklich derart zanken wollen. Es ist Ihre Entscheidung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Warum denkst du, dass eine ordentliche Kündigung nur zum Ende des Monats erfolgen kann?


Weil das der vereinbarte Leistungszeitraum ist, für den sie nicht nur zahlen muss vielmehr auch eine Gegenleistung zu erbringen hat.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Weil das der vereinbarte Leistungszeitraum ist, für den sie nicht nur zahlen muss vielmehr auch eine Gegenleistung zu erbringen hat.
Ja und? Es gab doch gar keine Vereinbarung, dass nur am Ende eines Leistungszeitraumes gekündigt werden kann. Woraus soll sich hier denn ergeben, dass man immer nur zum Ende eines Leistungszeitraumes kündigen darf?

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