Reiserecht
15.6.2000 | Ratgeber - Reiserecht | 25903 Aufrufe Mehr zum Thema:Reiserecht, Reisevertrag, Kündigung
Die Kündigung
An Stelle eines Rücktritts tritt bei Dauerschuldverhältnissen in der Regel die Kündigung. Im Reisevertragsrecht ist die Kündigung für einzelne Fälle nach Reiseantritt besonders ausgestaltet. In ganz seltenen Fällen wie in Fällen der höheren Gewalt, kann bereits vor Reiseantritt gekündigt werden. Muster
Wie der Rücktritt ist die Kündigung ein Gestaltungsrecht und verändert ein bestehendes Rechtsverhältnis, hier die Rechte und Pflichten aus dem vorher geschlossenem Reisevertrag.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die KündigungSeite 2: Kündigung wegen MangelsSeite 3: Kündigung wegen höherer GewaltSeite 4: Welche Folgen hat die Kündigung?Seite 5: Wie kündigt man?


