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Reiserecht

15.6.2000 | Ratgeber - Reiserecht | 25903 Aufrufe
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Reiserecht, Reisevertrag, Kündigung

Die Kündigung

An Stelle eines Rücktritts tritt bei Dauerschuldverhältnissen in der Regel die Kündigung. Im Reisevertragsrecht ist die Kündigung für einzelne Fälle nach Reiseantritt besonders ausgestaltet. In ganz seltenen Fällen wie in Fällen der höheren Gewalt, kann bereits vor Reiseantritt gekündigt werden. Muster

Wie der Rücktritt ist die Kündigung ein Gestaltungsrecht und verändert ein bestehendes Rechtsverhältnis, hier die Rechte und Pflichten aus dem vorher geschlossenem Reisevertrag.

 

 


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die Kündigung
Seite 2: Kündigung wegen Mangels
Seite 3: Kündigung wegen höherer Gewalt
Seite 4: Welche Folgen hat die Kündigung?
Seite 5: Wie kündigt man?

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