Reiserücktrittsversicherung hat nur einer von 2 Re

4. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
nicteees
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Reiserücktrittsversicherung hat nur einer von 2 Re

Hallo zusammen, ich habe in den Foren gestöbert, aber konnte hierzu nichts finden.

Folgende, fiktive Situation: Ein Paar, dass zusammen wohnt, hat eine Reise gebucht, gemeinsam in einer Buchung, namentlich beide erwähnt. Gebucht wurde von der Frau. Wenn nun der Mann gesundheitlich nicht mitfliegen kann, selber eine Rücktrittsversicherung hat, die Frau aber gesund ist und leider ohne Versicherung, gäbe es eine Möglichkeit, dass sie auch zurück treten kann-ohne die Kosten voll zu tragen?

Und mal angenommen, die Reise würde in weniger als einer Woche nach erkranken des Mannes stattfinden...

Deshalb wären Antworten mehr als erwünscht.

Ich danke euch schon mal!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Gegenfrage: Sie hat keine Versicherung; wer soll Ihrer Meinung für die Kosten aufkommen?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

schauen Sie in den AGB des Versicherers des Mannes nach. Dort wird vermutlich stehen, dass die Frau mitversichert ist, allerdings nur dann, wenn Sie auch die Versicherung abgeschlossen hat.

Ist das so oder aehnlich in den AGB formuliert, hat die Dame Pech gehabt und muss ihre Stornierungsgebuehren voll zahlen.

Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Oder alleine reisen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nicteees
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke euch. Ich hatte gehofft, dass seine Versicherung das irgendwie covered. Aber dann wird alleine fliegen wohl die Variante werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

In der Regel ist auch das Ereignis, nahe Angehörigen oder Mitreisende versichert.
Hier aber bitte die Versicherungsbedingungen lesen, den gesetzlich gibt es hier keine Regelung; -außer das Verträge einzuhalten sind. Den Vertrag kennt aber nur der Versicherte.
Wenn Sie mit den Versicherungsbedingungen nicht zurecht kommen, eventuell mal den Tarifnamen posten. Dann kann man mal nachschauen, wie ihr Fall hypothetisch gelagert wäre.


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