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Reiserücktrittsversicherungen - Eine lohnende Investition?

AFP VOM 26.10.2001 | Ratgeber - Reiserecht | 60412 Aufrufe
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Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung, Reisekrankenversicherung

Reiserücktrittsversicherung - Worum es geht

Die geplante Reise nähert sich dem langersehnten Abflugtermin. Kurz vor Antritt des Urlaubs überreicht Ihnen Ihr Chef jedoch eine Kündigung mit den Worten: Tut uns leid, aber die schlechte Auftragslage.. .

Diese Worte zerstören nicht nur die geplante Karriere im Betrieb, sondern auch die Vorfreude auf den Urlaub. Es erscheint nun wesentlich wichtiger, sich um seine Zukunft zu kümmern, als entspannt am Strand von Mallorca zu liegen.

Die Reise ist aber meist schon gebucht und der Reisepreis gezahlt. Auf dieses Geld will auch keiner verzichten. Selbst das vertraglich eingeräumte Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters ist mit hohen Stornogebühren versehen, die rapide steigen, je näher der Abflugtermin rückt.

Sie erinnern sich jedoch, dass Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben. Aber wann zahlt diese und welche Kosten werden für wen übernommen?

Reiserücktrittsversicherungen stehen für Kosten ein, wenn der Reisende den Urlaub nicht antreten kann oder frühzeitig abbrechen muss. Um in den Genuss einer solchen Versicherungsleistung zu kommen, ist Voraussetzung, dass Sie eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben und ein von der Versicherung anerkannter Rücktrittsgrund vorliegt. Ist dies der Fall, so übernimmt die Versicherung den größten Teil der vertraglichen Stornogebühren oder anfallende Kosten, sofern Sie den Urlaub früher beenden mussten als geplant.


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Seite 2: Wer ist durch eine Reiserücktrittsversicherung geschützt?
Seite 3: Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?
Seite 4: Welche Kosten werden von der Reiseversicherung erstattet?
Seite 5: Fazit
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