Reiserücktritt mit 20% SB bei Schwangerschaft

12. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
ili4
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reiserücktritt mit 20% SB bei Schwangerschaft

Servus an alle,

Ich und meine Freundin erwarten ein Baby. Leider haben wir eine RRV mit 20% Selbstbehalt abgeschlossen. gibt es möglichkeit an die 20 % noch ranzukommen oder bekommen wir es nicht?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Wurde die Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen, gibt es keine Möglichkeit mehr jetzt etwas daran zu ändern. Dazu hätte gleich der Ausschluss des Selbstbehaltes gebucht werden müssen.

Ich persönlich bin jedoch der Meinung, dass sich die Frage nach dem Selbstbehalt gar nicht stellt. Schwangerschaft ist weder Krankheit noch unerwartet und daher nicht versicherbar. Eine Prüfung des eigenen Vetrages sollte dies belegen.

PS: Herzlichen Glückwunsch zu neuen Erdenbürger! :-)

-- Editiert am 12.05.2009 09:19

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

was ist nicht verstehe und auch nie verstehen werde ist - man hat einen Vertrag abgeschlossen und sucht dann spaeter nach Moeglichkeiten vereinbarte Vertragsinhalte zu seinen Gunsten noch zu veraendern. Hat man einen Vertrag mit 20 % SB abgeschlossen, dann ist das so - aber vielleicht zahlt die Caritas die Differenz.

Auch ich kenne keine Versicherungsgesellschaft, die eine Schwangerschaft als Krankheit anerkennt, es sei denn, es treten akut gesundheitliche Probleme bei der Schwangeren auf, die einen Reiseantritt unmoeglich machen. Ganz einfach die AGB der Versicherung lesen, da steht alles drin!


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Sofern die Stornierung noch nicht erfolgt ist, empfehle ich eher eine Umbuchung auf ein als schwangerschaftsfreundlich empfundenes Reiseziel. Wenn man nicht gerade bei einem Asienspezialisten gebucht hat, lässt sich im Angebot des Reiseveranstalters sicherlich eine entsprechende Alternative finden.

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