Reiserücktritt & Abbruch verschlimmerung einer bestehenden Krankheit

24. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nia123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)
Reiserücktritt & Abbruch verschlimmerung einer bestehenden Krankheit

Ich habe ein Reise gebucht Anfang Februar.
Am 20/3/2017 eine Reiserücktritt & abbruch Versicherung abgeschlossen.

Zu Beginn der Buchung hatte mein Vater schon Krebs (seit ca. 6 Jahren). Nun ist er aber am 28/3/2017 ins Krankenhaus gekommen. Da er plötzlich nicht mehr laufen konnte. Nun ist er ein Pflegefall (Pflegestufe 3). Aktuell hoffe ich zwar noch, das ich die Reise antreten kann. Aber ich bin lieber vorher informiert.

In den Versicherungsunterlagen steht: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wir
die Versicherungsleistungen erbringen?
a) gesundheitliche Gründe
• schwere Unfallverletzung;
• unerwartete schwere Erkrankung; eine unerwartete
schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand
der Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome
auftreten, die dem Reiseantritt entgegenstehen;

Wäre das hier anwendbar? Sprich könnte ich die Reise "regel konform" nicht antreten?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Nein.

Die Bedingungen gelten für den Versicherungsnehmer also dich.

Du bist aber nicht erkrankt.

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die AGB/AVB sind ausschlaggebend!

Ich kenne das nur so, dass Versicherungsschutz nur bei ploetzlicher und unerwarteter Erkrankung besteht und auch nur dann, wenn das Ereignis den Reisenden selbst oder einen Mitreisenden trifft. Bei Mitreisenden nur dann, wenn diese auch versichert sind.

So wie Sie das schildern wird voraussichtlich kein Versicherungsschutz bestehen da oft dann, wenn der Versicherungsfall durch Angehoerige ausgeloest wird, die nicht mitreisen, ein solches Risiko nicht zu den versicherten Risiken zaehlt.

Aber wie gesagt - Sie muessen die AGB/AVB genauestens lesen um zu erkennen, welche Risiken versichert sind und welche nicht.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#3
 Von 
Nia123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe jetzt nochmal den Wortlaut aus den AGB

Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil Sie selbst oder eine Risi-
koperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen werden:

2. Risikopersonen sind
a) die versicherte Person und ihr Ehegatte, Lebenspartner oder
Lebensgefährte sowie die jeweiligen Angehörigen. Dies sind:
• Eltern, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern;...

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich habe ein Reise gebucht Anfang Februar.
Am 20/3/2017 eine Reiserücktritt & abbruch Versicherung abgeschlossen.

Zu Beginn der Buchung hatte mein Vater schon Krebs (seit ca. 6 Jahren). Nun ist er aber am 28/3/2017 ins


Was steht denn in den Bedingungen, bis wann nach Buchung der Reise diese Versicherung abgeschlossen werden muss, um wirksam zu werden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nia123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Auszug: Beim Jahres-Reiseschutz werden Reisebuchungen vor Abschluss der Versicherung in den Versicherungsschutz einbezogen, wenn der Reiseantritt frühestens in 30 Tagen ist.

Huch die Daten oben waren falsch (es ist Februar nicht März)
Reiseversicherung 20/2/2017
Krankenhaus 28/2/20017
Reisebeginn 13/4/2017

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Nia123):
......die versicherte Person und ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte sowie die jeweiligen Angehörigen......

Damit wuerde Versicherungsschutz bestehen wenn ein Elternteil erkranken wuerde.

Trotzdem sehe ich nach wie vor Probleme, denn der Versicherer wird auch hier vermutlich nur leisten wenn der Versicherungsfall ploetzlich und unerwartet eintritt. Fuer meine Begriffe darf man in diesem Fall nicht von 'ploetzlich' und auch nicht von 'unerwartet' ausgehen, da der Vater schon laenger an der schweren Krankheit erkrankt war und ist.

Haben Sie den Versicherer schon mal kontaktiert und diesbezueglich befragt? Ein solcher Schritte waere meiner Meinung nach sehr empfehlenswert um sich Klarheit zu verschaffen.

Oft steht auch in den AGB/AVB ein Passus 'Ausschluesse' oder aehnlich. Das sollten Sie mal nachpruefen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Vorerkrankungen sind in der Regel nicht mitversichert.

Die Frage ist, ob es eine Kausalität zur Vorerkrankung gibt.

Wenn nein, dann versichert, wenn ja dann nicht versichert.

Sowas sollte man im Übrigen VOR Abschluss einer Versicherung klären.

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#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
......Vorerkrankungen sind in der Regel nicht mitversichert.......

So solche Krankheiten ausgeheilt sind und als ausgeheilt gelten sind sie versichert, zumindest bei vieklen Versicherern.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Zitat (von asd1971):
......Vorerkrankungen sind in der Regel nicht mitversichert.......

So solche Krankheiten ausgeheilt sind und als ausgeheilt gelten sind sie versichert, zumindest bei vieklen Versicherern.


Viele Gruesse
bernardoselva


Was heißt ausgeheilt...Das wird ja divers verhandelt. Wir reden hier auch nicht von schnupfen.

In unserem Fall war die Erkrankung weiterhin beständig. Die Frage ist nur, ob der Krebs für die PS3 zuständig war oder nicht.

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#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
.....Was heißt ausgeheilt......

Auch Krebserkrankungen koennen selbstverstaendlich ausheilen. Da sollten Sie einmal Ihren Hausarzt kontaktieren, der wird Ihnen sagen, wann eine Krebserkrankung als ausgeheilt gilt.

Zitat (von asd1971):
......In unserem Fall war die Erkrankung weiterhin beständig.....

Ich habe zu keinem Zeitpunkt behauptet das der Versicherer hier zu leisten hat.


Viele Gruesse
bernardoselva

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