366.381
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Downloads&Co. » Musterverträge und Briefe » Reiserecht - Kündigungsand...

Reiserecht - Kündigungsandrohung und höhere Gewalt

17.10.2000 | Service - Musterverträge und Briefe | 17439 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Reiserecht, Kündigung, höhere, Gewalt, Musterbrief

Johann Muster Felskirch, den 24.7.00
Tränengasse 7b
90210 Irgendwo
Tel. :12345678
Email:jmuster@adresse.de

An die Reiseleitung
von "Schlechter Reisen"

Sehr geehrte(r) Herr/ Frau Reiseleiter(in) Griesgram,

uns wurde bei unserer Ankunft gestern ein Zimmer in dem Hotel "Grasland" in dem Ort Felskirch zugewiesen.
Der Ort liegt allein in einem Tal und 20 Minuten mit dem Auto von dem Skigebiet "Pischan" entfernt. Die Fenster unseres Hotelzimmers isolieren nicht und es ist entsprechend kalt. Das Hotel hat weder einen Skikeller noch andere Räumlichkeiten, die ein Trocknen der Skiwäsche erlauben. Auch erschöpfen sich die Freizeiteinrichtungen des Hotels in lauwarmen Duschen und einer Terasse. Es handelt sich um ein Gasthaus mit einem Stern.

Gebucht hatten wir ein Drei-Sterne-Hotel mit Lage direkt an der Talstation "Pischan", inklusive Sauna- und Solariumbereich sowie Skikeller. Wenn Sie nicht bis heute abend, 20.00 Uhr, für ein der Buchung entsprechendes Hotel Sorge tragen, werden wir den Reisevertrag kündigen und abreisen.
Wir machen darauf Aufmerksam, dass wir in diesem Fall zusätzlich Schadensersatzansprüche geltend machen werden, mindestens für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit.

Mit freundlichen Grüßen

Felskirch, den 24.7.00

Johann Muster






Empfangsbekenntnis:

Das Original des o.g. Schreibens habe ich heute um 11.00 Uhr erhalten.

Felskirch, den 24.7.00

Griesgram




Seite: 12
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Kündigungsandrohung und Schadensersatz
Seite 2: Kündigung wegen höherer Gewalt

123recht.net ist Rechtspartner von:

366381
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110828
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Raoul Romberg
Neuwied
Verkehrsrecht, Arztrecht, Baurecht, priv., Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Vor 60 Jahren kam es zum Volksaufstand in der DDR. Politiker wollen, dass der 17. Juni wieder Feiertag wird. Das ist...