Reise nach Schneekirch vom 12.1.00 bis 19.1.00 Rückzahlung des Reisepreises und Schadensersatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
vom 12.1.00 bis 19.1.00 hatte ich aus Ihrem Katalog das Hotel "Zimmerlinde" in Schneekirch gebucht, mit Einzelzimmer, Vollpension zu 600,- Euro inklusive Flug. Nach meiner Ankunft musste ich feststellen, dass der Hoteltrakt, in dem sich mein gebuchtes Zimmer befand, erst noch gebaut werden musste. Der Hotelier sagte mir, dass dieser erst nächste Saison in Betrieb genommen wird. Ein fertiges Zimmer war nicht frei, und Ansprechpartner Ihrerseits gab es vor Ort nicht. Ich war daher gezwungen, noch am Ankunftstag unverrichteter Dinge mit der Linie "Nixwieweg" zurückzufliegen.
Rückzahlung des Reisepreises: 600 Euro Rückflugkosten als Schadensersatz: 300 Euro Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit: 350 Euro Vorsorglich weise ich bezüglich der vollständigen Rückzahlung des Reisepreises darauf hin, dass Sie zwar in Düsseldorf die Transferleistung zum Flughafen und auch den Hinflug erbracht haben, diese beiden Leistungen aber aus den oben genannten Gründen für mich von keinerlei Interesse waren und somit nicht mit dem Reisepreis verrechnet werden dürfen. Ich fordere Sie auf, die 1250 Euro bis zum 1.2.00 auf untenstehendes Konto zu überweisen.
Sollten Sie nicht innerhalb dieser Frist zahlen, werde ich ohne weitere Nachricht Klage erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Muster
Bankverbindung: Irgendwo Bank Konto:1237564 BLZ:12312123